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𝗔𝗹𝘀 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗦-𝗪𝗮𝗵𝗹𝗲𝗻: 𝗙𝗹𝘂𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗻𝘀 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗶𝗻 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿ä𝗴𝗲𝗻? Der Ausgang der Wahlen in den USA wird Spannungen und Belastungen für internationale Geschäftsbeziehungen zur Folge haben (beispielsweise die angekündigten Zölle auf EU-Importe). Umso wichtiger ist es, für die kommenden Herausforderungen gewappnet zu sein und internationale Verträge auf eine rechtlich international belastbare Basis zu stellen. Schnell mag hierzu der Gedanke aufkommen, sich über eine Rechtswahlklausel in Verträgen mit amerikanischen Unternehmen ins deutsche Recht „zu retten“. Eine auf Art. 3 Rom I-VO gestützte Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts ist aber lediglich eine Hilfslösung, da die Rom I-VO für Rechtsanwender außerhalb der EU nicht verbindlich ist. Deutlich solider sind staatsvertraglich gesicherte Rechtsregeln wie das UN-Kaufrecht, das Deutschland mit fast allen seinen Handelspartnern – auch den USA – verbindet, oder seit Jahrzehnten international praktizierte Regelwerke wie die Incoterms. Weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten werden wir sicherlich am 14. & 15.11. in Frankfurt im Rahmen des Seminars „Vertragsgestaltung im Auslandsgeschäft“ der DeutscheAnwaltAkademie diskutieren (https://lnkd.in/dRpXaEau). Falls Interesse an einem kurzen Webinar zu dem Thema bei Piltz Legal besteht, freue ich mich über Ihren Kommentar. #USAWahl #CISG #Trump #USA