Steuerliche Abziehbarkeit von Spenden - Ihr Schlüssel zur finanziellen Entlastung und sozialen Verantwortung 🔑 Spenden sind nicht nur eine großartige Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, sondern auch eine effektive Methode, um am Ende des Jahres Ihre Steuerlast zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte zur steuerlichen Abziehbarkeit von Spenden: ➡️Doppelte Freude durch Spenden: Mit Spenden können Sie nicht nur den Verein Ihrer Wahl unterstützen, sondern auch Ihre Steuerlast optimieren. Ein wirkungsvoller Weg, Gutes zu tun und dabei finanzielle Vorteile zu erzielen. ➡️Natürliche Personen können Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke bei der Einkommensteuer geltend machen. Hierbei sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. ➡️Für Spender mit Gewinneinkünften gilt eine alternative Berechnungsmethode. Hierbei können 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als abzugsfähig gelten. Der jeweils höhere Betrag ist maßgebend. 💡 Aber: Wichtig zu beachten ist, dass Zuwendungen über den Höchstbeträgen nicht verloren gehen. Diese werden unbegrenzt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen und dort – erneut innerhalb der Höchstgrenzen – berücksichtigt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre großzügige Unterstützung über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Spenden müssen nicht zwangsläufig monetär sein, denn auch andere Formen der Unterstützung können einen wertvollen Beitrag leisten und sind steuerlich absetzbar. Neben klassischen Geldspenden können Sachspenden einen erheblichen Einfluss auf gemeinnützige Projekte haben. Ebenso werden Zeitspenden immer wichtiger. Dabei sollte im Voraus mit der Organisation eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, die jedoch später zugunsten der Organisation aufgegeben wird. Die ausbleibende Vergütung wird dann als Äquivalent für den Spendenbetrag betrachtet. 🕐✨ Die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden bietet eine Win-Win-Situation – Sie unterstützen wertvolle Projekte und profitieren gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um gemeinsam etwas Gutes zu bewirken. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.
DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft
Finanzdienstleistungen
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Die DATA Treuhand bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, welches keine Fragen offen lässt.
Info
Die DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, welches keine Fragen offen lässt. Wir beraten seit über 30 Jahren land- und forstwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer sowie Privatpersonen in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Unser Team aus über 80 hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern widmet sich Ihrem Anliegen mit Leidenschaft, großer Erfahrung und individuellem Service an fünf verschiedenen Standorten. Dabei kommt uns unsere Expertise aus den unterschiedlichsten Fachbereichen sowie die Erfahrung aus einer Vielzahl an Mandanten zugute, die wir mitunter bereits seit unserer Gründung im Jahr 1990 betreuen. Gepaart mit aktiver Beratung auf Augenhöhe, Einfallsreichtum sowie unserer Garantie für höchste Qualität unserer Arbeit (siehe auch DIN EN ISO 9001) sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zugleich steuerliche Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden. Verlässlich, termintreu und persönlich. Ergänzt wird unsere Dienstleistung durch eine Vielzahl spezialisierter Kooperationspartner im DATA-Verbund aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Steuerberatern.
- Website
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- Branche
- Finanzdienstleistungen
- Größe
- 51–200 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Magdeburg, Saxony-Anhalt
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Orte
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Primär
Liebigstraße 11
Magdeburg, Saxony-Anhalt 39104, DE
Beschäftigte von DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft
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Florian Reichert
Steuerberater mit Leidenschaft für Finanzen, Steuern und Accounting
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Anja Pfaffe
Steuerberaterin bei Data Treuhand GmbH & Co. KG
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Frederik Jäger
Geschäftsführer & Steuerberater bei DATA Treuhand Steuerberatungsgesellschaft
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Iris J.
Steuerberater bei DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft
Updates
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Arbeitgeberleistungen bei Weihnachtsfeiern: Steuerliche Highlights für die festliche Jahreszeit 🎄✨ Mit dem Jahresende rücken auch die beliebten Weihnachtsfeiern und Firmenveranstaltungen näher. Ein Moment der Gemeinschaft und des Feierns, der sowohl von Arbeitgebern als auch von Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt wird. Hier sind einige steuerliche Aspekte, die es zu beachten gilt: ➡️Beliebte Tradition der Gemeinschaft: Weihnachtsfeiern und andere betriebliche Veranstaltungen sind nicht nur eine festliche Tradition, sondern stärken auch den Teamgeist und die Unternehmenskultur. Die Vorfreude darauf verbindet Mitarbeiter und schafft ein positives Arbeitsumfeld. ➡️Aktuell gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Eine großzügige Geste der Arbeitgeber, die nicht nur das Miteinander fördert, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. ➡️Bei der Überreichung von Geschenken während dieser Veranstaltungen ist zu beachten, dass deren Wert in die 110 Euro-Grenze einfließt. Ein wichtiger Punkt, um die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. 📅Ausblick auf 2024: Ab dem 01.01.2024 soll der steuerliche Freibetrag für Betriebsveranstaltungen gemäß dem Wachstumschancengesetz auf 150 Euro erhöht werden. Eine positive Entwicklung, die mehr Spielraum für die Gestaltung von Veranstaltungen bietet. Während sich die Vorweihnachtszeit entfaltet, spiegelt sich in der Fürsorge der Unternehmen für ihre Mitarbeiter nicht nur eine festliche Atmosphäre wider, sondern auch das Engagement für das Wohlergehen der gesamten Belegschaft. Die Nutzung steuerlicher Anreize ist dabei nicht nur klug, sondern auch eine Möglichkeit, Anerkennung und Dankbarkeit auszudrücken. Möge diese festliche Zeit nicht nur als Jahresabschluss, sondern als Startpunkt für neue inspirierende Projekte und Erfolge dienen. 📈 Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wachstumschancengesetz: Neuer Schwung für Ihr Unternehmen 🚀 Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, Unternehmen nachhaltig zu stärken, Investitionen zu fördern und den unternehmerischen Mut für Innovationen zu belohnen. Wir haben hier kurz einige der geplanten Maßnahmen für Sie ausgewählt: Höhere GWG-Grenzen - Mehr Spielraum für Investitionen 💰 Bisher konnten geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 Euro sofort abgezogen werden. Diese Grenze soll zukünftig auf 1.000 Euro erhöht werden und Unternehmen mehr finanziellen Spielraum geben. Eine Investition in die Zukunft wird also noch attraktiver für Sie. Degressive Afa für mehr Flexibilität 📊 In der aktuellen Krisensituation ist Flexibilität entscheidend. Daher soll die degressive Abschreibung auch für Wirtschaftsgüter gelten, die zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden. Dieser Schritt erlaubt es Unternehmen, sich noch besser an die dynamischen Anforderungen der Märkte anzupassen. Höhere Sonderabschreibungen für unternehmerische Vorhaben💡 Investitionen sollen wieder mehr belohnt und Anreize für Innovationen gefördert werden. Ab dem 31.12.2023 steigt deshalb die Höhe der Sonderabschreibungen von 20 auf 50 Prozent der Investitionskosten von Wirtschaftsgütern. Dies gilt für alle Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Bei Fragen zu diesen wegweisenden Gesetzesänderungen und den individuellen Möglichkeiten, die sich dadurch für Sie und Ihr Unternehmen eröffnen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, das Beste aus den neuen Chancen herauszuholen und Ihre unternehmerischen Visionen zu verwirklichen. Gemeinsam auf Erfolgskurs! 🤝 #Steuern #Wachstumschancengesetz #Finanzen
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Für Steuerberatung ist die DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft DER Ansprechpartner! 🗄️👑 Das moderne und dynamische Unternehmen weiß, wie man spitzenmäßige Beratung abliefert. 🥇Ob Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer oder Jahresabschluss: Alles ein Leichtes für die DATA Treuhand, dank ihrer 30-jahrelangen Expertise. Mit mehr als 80 fleißigen Mitarbeitenden an fünf Standorten suchen sie allerdings noch ein paar Weitere, die das Team vervollständigen. Ob Azubis, Berufseinsteigende, oder dual Studierende, sie sind offen für alle, die Bock haben Besserwisser*innen im Steuerwesen zu werden. ⭐️🫵🏼 Eine Bewerbung oder ein Kennenlernen ist ja immer persönlich am schönsten. 🫱🏽🫲🏼 Du hast Glück, dass du das am 18.11.23 tun kannst. 🥳 Beim hierbleiben. JOBEVENT kannst du die DATA Treuhand GmbH & Co.KG Steuerberatungsgesellschaft am Stand 0.11 auf der Ebene 0 in der Festung Mark in Magdeburg antreffen und dein Match finden. 😍👏🏼 ✨Mehr Infos über die DATA Treuhand findest du hier: https://lnkd.in/ep757RRp #hierbleiben #hierbleibenjobevent #jobevent #DATAtreuhand #steuerberatung #special #topunternehmen #getincontact
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Mehr als nur Nettigkeiten: Steuerliche Überlegungen für Aufmerksamkeiten im beruflichen Umfeld 💼✨ Sachbezüge sind ein oft unterschätztes Instrument der Vergütungsgestaltung. Diese nicht-monetären Zuwendungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eröffnen nicht nur vielfältige Möglichkeiten, sondern auch interessante steuerliche Perspektiven. Die auch als geldwerte Vorteile bekannten Aufmerksamkeiten sind facettenreich und können zum Beispiel wie folgt umgesetzt werden: ➡️Kleidung ➡️Wohnraum ➡️Kost ➡️Logis ➡️Überlassung von Dienstfahrzeugen. Insbesondere der steuerfreie Sachbezugswert von bis zu 50 Euro pro Monat erfreut sich großer Beliebtheit. Ausgezahlt werden kann dieser beispielsweise in Form eines Tankgutscheins oder eines Gutscheins für lokale Märkte. 🛒 Jedoch gibt es Feinheiten, die Sie beachten sollten. Amazongutscheine sorgen beispielsweise oft für Unsicherheiten. Aufgrund der Produktvielfalt auf der E-Commerce Plattform gelten sie “wie Geld”. 🌐 Als erfahrene Steuerberater empfehlen wir Ihnen daher, eine alternative Aufmerksamkeit für Ihre Arbeitnehmer in Betracht zu ziehen. Rechtlichen Herausforderungen können sie auf diese Weise aus dem Weg gehen. Entsprechend des Einkommensteuergesetzes sind die geldwerten Vorteile für den Arbeitgeber als Einnahmen zu werten und per Lohnabrechnung zu versteuern. Liegen die Aufmerksamkeiten unterhalb der bestimmten Freigrenze, fallen keine steuerlichen Abgaben an. In einer Zeit, in der Flexibilität und Mitarbeiterbindung von zentraler Bedeutung sind, können klug gestaltete Sachbezüge einen erheblichen Beitrag zur Schaffung einer motivierenden Arbeitsumgebung schaffen. 📈 Die intelligente Nutzung von Sachbezügen erfordert eine genaue Kenntnis der steuerlichen Regularien und eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Unternehmens. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Ausgestaltung in die Hände zu nehmen, um steuerliche Vorteile zu realisieren und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit zu bewahren. 📧 #arbeitsmarkt #arbeitsmarkt #steuern #steuerberater #sachbezüge