Eisenbeis Partner

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Wir knacken jede Nuss.

Info

Eisenbeis Partner - Saarbrücken, Ulm, Tübingen, Berlin und Dresden - Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Vergabrecht, Versicherungsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht -

Branche
Rechtskanzleien
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Saarbrücken, Saarland
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
1991
Spezialgebiete
Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht

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    Profil von Dr. Konstantin Knöbber-Griesz anzeigen, Grafik

    Rechtsanwalt | Wirtschaftsrecht & Vermögensrecht

    𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗛𝗼𝗿𝗿𝗼𝗿𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗹𝗶𝗻 – „𝗧𝗵𝗲𝘆 𝗺𝗲𝘀𝘀𝗲𝗱 𝗶𝘁 𝘂𝗽, 𝗱𝗶𝗱𝗻’𝘁 𝘁𝗵𝗲𝘆?“ 💥 „Das Kinderzimmer deines Sohnes ist jetzt im Betriebsvermögen deiner GmbH.“ 💥 „Du erbst 300.000 Euro und zahlst in zwei Jahren vier Millionen Euro an den Pflichtteilsberechtigten.“ 💥 „Der Gesetzgeber hat Angst bekommen vor seiner eigenen Courage.“ Das sind einige der provokanten Teaser, mit denen die Referentinnen und Referenten des 19. Handels- und Gesellschaftsrechtstags des Deutscher Anwaltverein (DAV) die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden über viele Stunden hinweg hochgehalten haben. Neben der skurril anmutenden Idee, das Kinderzimmer im Betriebsvermögen einer GmbH zu verorten, referierte Herr Professor Binnewies unter dem Titel „Check-Up GmbH-Satzung aus steuerrechtlicher Sicht“ über die weitreichenden Konsequenzen satzungsrechtlicher Gestaltungen. Das Horrorszenario eines Erbfalls von Geschäftsanteilen, in dem die Erbin plötzlich mit Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert wird, wurde im Kontext einer ungünstig gestalteten Unternehmensnachfolge eines Familienbetriebs dargestellt. Es diente der Verdeutlichung, wie wichtig eine durchdachte rechtsgebietsübergreifende Gestaltungsberatung ist. Der Titel „Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ hatte vorab nur subtil auf die vertieften Fallstricke hingewiesen, über die Herr Professor Heckschen anschaulich vortrug. Die „Angst des Gesetzgebers vor der eigenen Courage“ attestierte Frau Klein in ihrem Vortrag über die Grundzüge des transaktionsbezogenen Datenschutzrechts. Sie verdeutlichte anhand praxisnaher Beispiele, welche Hindernisse das Datenschutzrecht bei M&A-Transaktionen verursachen kann. In manchen Fällen kann dies sogar dazu führen, dass die gesamte Transaktionsstruktur überdacht werden muss (z. B. Wechsel vom Share Deal zur Betriebsabspaltung mit Asset Deal). Neben vielen weiteren gelungenen und lehrreichen Vorträgen war für mich ein Highlight der humorvolle und lebhafte Beitrag von Professor Lieder über den „Anpassungsbedarf der Gesellschaftsverträge durch MoPeG“. Wichtig und richtig! ;-) To sum it up: They didn’t mess it up. They all did very well!** Ich freue mich schon auf den nächsten Handels- und Gesellschaftsrechtstag und hoffe, dass ich nächstes Jahr auch auf andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland treffe. Eisenbeis Partner

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    Sachbearbeiter Unternehmensinsolvenzen (m/w/d) in Saarbrücken gesucht Die Insolvenzverwalter*innen von EISENBEIS Partner sind in allen Bereichen des Insolvenzrechts unterwegs. Da wollen Sie (#Verantwortungsbewusst, #Organisationstalent, #Schattenverwalter*in) hin! Über uns: Unser Stammsitz ist in Saarbrücken, wir führen Niederlassungen in Ulm, Berlin, Dresden und Tübingen. Wir werden von vielen Insolvenzgerichten zu Gutachtern und Insolvenzverwaltern bestellt. Wir arbeiten im Verbund mit vielen anwaltlichen Expert*innen aus dem gesamten Wirtschaftsrecht. Unseren Mitarbeiter*innen bieten wir viel Raum für eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten. Wir arbeiten voll digitalisiert und bieten neben einem attraktiven Präsenzarbeitsplatz mit vielen Annehmlichkeiten im historischen Gebäude auch Homeoffice-Möglichkeiten. Ihre Aufgaben:         Eigenverantwortliche Bearbeitung von Insolvenzverfahren von der Erstellung des Massegutachtens bis zum Schlussbericht. Zusammenarbeit mit unseren zentralen Diensten Anfechtungen, Insolvenztabelle, Buchhaltung und Arbeitnehmerangelegenheiten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an karriere@eisenbeis-ra.de Käthe-Kollwitz-Straße 11 66115 Saarbrücken 0681 70 97 79-0 karriere@eisenbeis-ra.de

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    📣 Auftragnehmer Vorsicht bei der Erstellung und Abrechnung von Nachtragsangeboten! ⚒ Wer kennt das nicht? Ein #Auftraggeber beauftragt auf Grundlage der #VOB/B die Ausführung von diversen Erd- und Betonarbeiten. Infolge von Bodenfunden kommt es zur Notwendigkeit der Ausführung von zusätzlichen Arbeiten! Hierfür erstellt der #Auftragnehmer ein #Nachtragsangebot, das vom Auftraggeber angenommen wird. Der #Bodenfund und die damit verbundenen Arbeiten verzögern die Ausführung des Gewerks erheblich. Mit der #Schlussrechnung rechnet der Auftragnehmer einen "erweiterten Nachtrag" für die zeitliche Verlängerung infolge geänderter Bauausführung, die ihrerseits auf die Bodenfunde zurückzuführen war und will hierfür nicht selten einen sechs-stelligen Betrag... Zu Recht? Die Standardantwort eines guten Juristen lautet: Es kommt darauf an! ⚖ Das #OLG Köln hat mit Urteil vom 21.12.2023 - 7 U 68/22 entschieden, dass es darauf ankommt, ob der Auftragnehmer im Rahmen der Einigung zu den zusätzlichen Arbeiten einen ausdrücklichen #Vorbehalt erklärt, etwaige weitere Ansprüche geltend zu machen oder eben nicht. Macht er das nicht, so darf der Auftraggeber die Einigung zur Ausführung von zusätzlichen Arbeiten als abschließend betrachten! 💡 Unsere Kollegin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Isabel Hasselberg vertritt Mandanten deutschlandweit und erläutert die Entscheidung des Gerichts in ihrem neuen Blogbeitrag: https://lnkd.in/e7RP4QgQ

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    Rechtsanwaltsfachangestellte(r) (m/w/d) in Saarbrücken gesucht 🔎 EISENBEIS Partner: Wirtschaftsrecht in allen Facetten, anspruchsvolle Mandanten, tolle Anwälte – da wollen Sie (#Refa, #Organisationstalent) hin! Über uns: Unser Stammsitz ist in Saarbrücken, wir führen Niederlassungen in Ulm, Berlin, Dresden und Tübingen. Wir bieten umfassende juristische Beratung und Vertretung für Unternehmer im gesamten Wirtschaftsrecht. Daneben wird unser Aufgabenhorizont durch unsere Insolvenzverwalter erweitert. Unseren Mitarbeitern bieten wir viel Raum für eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten. Wir arbeiten voll digitalisiert und bieten neben einem attraktiven Präsenzarbeitsplatz mit vielen Annehmlichkeiten im historischen Gebäude auch Homeoffice-Möglichkeiten. Ihre Aufgaben: ·        Unterstützung des gesamten wirtschaftsrechtlichen Teams am Standort Saarbrücken ·        Gesamtes Spektrum der Refa-Tätigkeiten (Korrespondenz, Aktenführung, Fristenkontrolle, Abrechnung etc.) ·        Teilweise Zuarbeit für Insolvenzverwalter Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an karriere@eisenbeis-ra.de 📧 Käthe-Kollwitz-Straße 11 66115 Saarbrücken 0681 70 97 79-0 karriere@eisenbeis-ra.de

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    📣 Auftragnehmer Vorsicht, wenn es um die Beauftragung und Vergütung von Bedarfspositionen bzw. Eventualpositionen geht! In der Praxis werden im Rahmen von #Vergabeverfahren im Angebot/LV regelmäßig Bedarfspositionen bzw. Eventualpositionen abgefragt. Der Bieter kalkuliert einen Einheitspreis hierfür und bietet die Positionen in seinem bepreisten #Leistungsverzeichnis an. Es stellt sich folgerichtig die Frage, ob diese Positionen automatisch mit dem Leistungsverzeichnis mit beauftragt sind oder nicht?! ⚖ Der #BGH hat hierzu entschieden, dass es sich bei diesen Positionen um Preisangebote des Bieters mit unbestimmt langen Bindungsfristen handelt und damit vor Ausführung eine gesonderte Beauftragung notwendig sei (BGH Urteil vom 23.02.2003 – VII ZR 10/01). ❗ Das #OLG Naumburg (Urteil vom 30.09.2011 – 12 U 12/11) hat zwar entschieden, dass es für die #Beauftragung der #Bedarfsposition ausreichend sei, wenn im Rahmen einer #Baubesprechung die Notwendigkeit der Ausführung im Beisein vom Bauherrenvertreter besprochen wird, dennoch gibt unser Kollege und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörg Bach den Auftragnehmern den Rat, eine solche Position nicht einfach auszuführen, sondern eine Beauftragung einzuholen bzw. zu provozieren, um kein Risiko im Rahmen der Vergütung dieser Arbeiten einzugehen. Hierzu ausführlich im Blogbeitrag: https://lnkd.in/eMkirAeB

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    **Ein gelungener Start ins Wochenende! 🥐☕️** Unser monatliches Teamfrühstück ist jedes Mal ein echtes Highlight – eine tolle Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre mit den Kollegen auszutauschen, gemeinsam zu lachen und leckeres Essen zu genießen. Meistens gibt es ein ordentliches Weißwurstfrühsrück bei uns! 😎 Danke an alle, die abwechselnd das Frühstück ausrichten sowie an alle, die dabei sind! Schon jetzt freuen wir uns auf das nächste Frühstück und die vielen spannenden Gespräche. 🗣️ Gibt es sowas bei euch auch? Schönes Wochenende euch allen!

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    📣 Angehörige des Gesundheitswesens und Heilberufen aufgepasst! Aufgrund der Komplexität des Abrechnungssystems und der Beteiligung unterschiedlichster Akteure ist das #Gesundheitswesen besonders anfällig für Abrechnungsbetrugstaten und Korruptionsdelikte. Demnach ist es zunehmend zu beobachten, dass es zu einer Fokussierung der #Strafverfolgung im #Gesundheitssektor durch Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und Krankenkassen kommt. So besteht in Bayern bereits seit dem 15.09.2020 die Zentralstelle zur Bekämpfung von #Betrug und #Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die seit ihrer Gründung 568 Verfahren neu eingeleitet und 249 Altverfahren bearbeitet hat. Die Verfahren richten sich etwa gegen #Ärzte, #Physiotherapeuten, #Pflegedienste oder #Corona-Teststellen-Betreiber. Zu erwarten ist, dass auch andere Bundesländer den Aufbau solcher spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften vorantreiben werden, was zu einer Zunahme an Ermittlungsverfahren mit erheblichen Belastungen für Heilberufsträger einhergehen wird. Eine #Verurteilung kann zu existenzvernichtenden Folgen beruflicher und finanzieller Art führen. Unser Kollege Dr. Tobias Wickel ist Experte sowohl im Strafrecht als auch im Medizinrecht. Er berät und vertritt deutschlandweit und erläutert das Thema der zunehmenden Strafverfolgung im Gesundheitswesen in seinem neuen Blogbeitrag

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    Am 02. August 2024 hatten wir bei Eisenbeis Partner unser alljährliches Sommerfest! Unser Nachmittag begann mit einer idyllischen Bootsfahrt auf der Saar. Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir ein paar Drinks genießen und uns entspannt zurücklehnen. Auch der kurze Regenschauer konnte unsere Stimmung nicht trüben - wir sind ja nicht aus Zucker. 🤪Nach der Bootstour ging es zurück in unsere Kanzlei, wo uns ein weiteres Highlight erwartete: ein Grillfest, das von französischen Grillmeistern zubereitet wurde. Die französischen Grillkünste haben uns kulinarisch verwöhnt und für jeden Geschmack war etwas dabei, an der Cocktailbar konnte man sich austoben & gerne auch eigene Kreationen mixen. 🙂↕️ Die Stimmung war durchgehend super. Wir hatten viel Spaß, tolle Gespräche und konnten alle in entspannter Atmosphäre einen schönen Sommerabend zusammen verbringen. Das ist besonders schön, da wir auf mittlerweile vier Standorte (Saarbrücken, Ulm, Berlin & Dresden) verteilt sind und wir nicht allzu oft die Gelegenheit haben, uns persönlich zu sehen. Gibt es bei euch auch Sommerfeste oder Betriebsausflüge? Erzählt doch mal, was ihr so treibt! #eisenbeispartner #sommerfest #team

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    📣 Unternehmer aufgepasst, es kommt zu einer erheblichen Ausweitung straf- und bußgeldrechtlicher Risiken für die Unternehmenspraxis! Im Zuge der Klimadebatte rücken Umweltverstöße vermehrt in das gesellschaftliche Bewusstsein. Das Europäische Parlament hat am 26.03.2024 die neue EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie angenommen, mit der u. a. eine Verpflichtung aus dem europäischen „Green Deal“ erfüllt werden soll. Vorgesehen ist u.a. auch eine Verschärfung von strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Sanktionen. Auch Unternehmen werden sich in Zukunft verstärkt mit dem Thema Umweltstrafrecht befassen müssen, was eine Reihe von Compliance-Fragen nach sich zieht. Unser Kollege Dr. Tobias Wickel berät deutschlandweit Mandanten auf diesem Fachgebiet und erläutert in seinem neuen Fachbeitrag die Richtlinie und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmer: https://lnkd.in/gJCqJwgz #EisenbeisPartner #Umweltstrafrecht #Compliance #Unternehmensführung #EU #Law #Klimaschutz #Klima #Umwelt #EURecht #GreenDeal #weilwireskönnen

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