⚖️Das Badische Rote Kreuz begrüßt das heute im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung. 🚑Bereits mit der bisher gültigen Hilfsfrist von 15 Minuten, in die anders als in anderen Bundesländern sowohl die Alarmierung wie auch die Ausrückzeit einfließt, wurde in Baden-Württemberg eine hohe Versorgungsqualität sichergestellt. Dieses Niveau wird mit der Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten nochmals entscheidend verbessert. In Kombination mit der Orientierung der Eintreffzeiten des Rettungsdienstes an der medizinischen Dringlichkeit und der Prähospitalzeit ist die Verkürzung der Planungsfrist entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst. 🏥Mit der Änderung sind aber auch Herausforderungen verbunden, wie zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung. Daher ist die vorgesehene Übergangsfrist für die Anpassungen unerlässlich. Die Regelungen zur Finanzierung des Neubaus von Rettungswachen schaffen Planungssicherheit, da das neue Gesetz die Infrastruktur-Förderung durch das Land klar definiert. Das Land wird auch in Zukunft 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Sanierung von Rettungswachen übernehmen. ✅Aber auch weitere Regelungen werden durch das DRK ausdrücklich begrüßt: Eine Experimentierklausel schafft nun die Grundlage, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Der landesweite digitale Versorgungsnachweis ermöglicht zukünftig eine einfache Auswahl von geeigneten Zielkliniken und die Anmeldung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die gesetzliche Grundlage für ein telenotärztliches System wird einen Beitrag zur Verkürzung des arztfreien Intervalls leisten. Die Einführung und Finanzierung der Smartphone-basierten Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ermöglicht es zukünftig, beim Herz-Kreislaufstillstand schneller mit der Reanimation zu beginnen. #badischesroteskreuz #rettungsdienst #drk Foto: Dustin Junghans
Beitrag von DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.
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⚖️Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg begrüßt das heute im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung. 🚑 Schon mit der bislang gültigen, 15-minütigen Planungsfrist wurde für Baden-Württemberg eine hohe Versorgungsqualität sichergestellt. Dieses Niveau wird nun mit der Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten nochmals entscheidend verbessert! In Kombination mit der Orientierung der Eintreffzeiten des Rettungsdienstes an der medizinischen Dringlichkeit und der Prähospitalzeit ist die Verkürzung der Planungsfrist entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst. 🏥 Mit der Änderung sind aber auch Herausforderungen verbunden, wie zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung. Daher ist die vorgesehene Übergangsfrist für die Anpassungen unerlässlich. Die Regelungen zur Finanzierung des Neubaus von Rettungswachen schaffen Planungssicherheit, da das neue Gesetz die Infrastruktur-Förderung durch das Land klar definiert. Das Land übernimmt auch in Zukunft 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Sanierung von Rettungswachen. Nun müssen allerdings hierfür vom Land auch ausreichend finanzielle Mittel im Staatshaushalt bereitgestellt werden. ✅ Auch weitere Regelungen werden durch das DRK ausdrücklich begrüßt: Eine Experimentierklausel schafft nun die Grundlage, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Der landesweite digitale Versorgungsnachweis ermöglicht zukünftig eine einfache Auswahl von geeigneten Zielkliniken und die Anmeldung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die gesetzliche Grundlage für ein telenotärztliches System wird einen Beitrag zur Verkürzung des arztfreien Intervalls leisten. Die Einführung und Finanzierung der Smartphone-basierten Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ermöglicht es zukünftig, beim Herz-Kreislaufstillstand schneller mit der Reanimation zu beginnen. #stabilsozial #rettungsdienst #drk Foto: DRK Schorndorf/Lukas Hinderer
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⛑ Das ist einmalig in Deutschland Als einziges Bundesland hat Baden-Württemberg seit zwölf Jahren eine transparente Auswertung von Einsätzen der Notfallrettung institutionalisiert. Mehr als drei Millionen Rettungsdienst-Datensätze wurden für das Datenjahr 2023 dafür ausgewertet. Um herauszufinden, wie effektiv die medizinische Notfallversorgung in Baden-Württemberg ist, führt die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) die datengestützte, externe Qualitätssicherung für den baden-württembergischen Rettungsdienst durch. Deren aktuell erschienener Jahresbericht offenbart, welche Bereiche gut funktionieren, wo es hakt – und an welcher Stelle Bürgerinnen und Bürger unterstützen können. Untersucht wurden zum Beispiel Aspekte wie die Ausrückzeiten von Rettungsfahrzeugen und die notärztliche Schmerzbehandlung. „Die fachlich unabhängige Qualitätssicherung ermöglicht uns einen detaillierten Überblick über die Gesamtsituation der Notfallversorgung“, sagt Andreas Klein, Vorstandsvorsitzender des MD Baden-Württemberg. „So ist es möglich, sowohl gut funktionierende Abläufe als auch Schwachstellen zu erkennen und gezielt Maßnahmen zur Optimierung einzuleiten.“ Lesen Sie mehr hierzu in unserer aktuellen Pressemitteilung: https://lnkd.in/em4KDVUB #rettungsdienst #notfallversorgung #qualitätssicherung
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Selbstständiger Arzt, Therapeut und Coach Zentrum für Integrale Medizin bei Zentrum für Integrale Medizin
Nun reden wir seit mindestens ein bis zwei Jahrzehnten über die bessere Vernetzung in der Notfallversorgung und es haben sich auch lokal tragfähige Lösungen ergeben und gefunden. Allgemeinplätze wie sie von Herrn Dahmen oder noch realitätsfremder vom GKV Spitzenverbandssprecher Lanz kommen, helfen da nur bedingt weiter. Es gibt vielerlei Gründe, weshalb eine Versorgung vor Ort oft nicht möglich ist, und viele davon sind nicht unbedingt primär medizinisch. Das jedoch die Finanzierung des Rettungsdienst- oder des Notarzteinsatzes eine Rolle spielt, habe ich persönlich in meiner Notarztlaufbahn nicht erlebt. Wie sind ihre Erfahrungen? https://lnkd.in/eujuM8qQ
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Stärkere Abstimmung der Krankenhäuser und Rettungsdienste sowie bedarfsgerechtere Nutzung der Ressourcen in medizinischen Akutfällen - das sind wesentliche Ziele der gestern vom Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorgestellten Eckpunkte der Notfallversorgungsreform. Folgende Maßnahmen schlägt des BMG vor: ▶️ Verbesserte Patientensteuerung durch Ausbau und Stärkung der Terminservicestellen und deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen ▶️ Stärkung der bundesweit einheitlichen notdienstlichen Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungauftrages ▶️ Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) und integrierter Kindernotfallzentren (KINZ) als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur Für die IKK classic gehen die Pläne zur Reform der Notfallversorgung in die richtige Richtung. Gemeinsame Tresen mit einer Ersteinschätzungsstelle sind dringend notwendig, um zu einer besseren Steuerung in der medizinischen Notfallversorgung zu kommen. Jedoch darf dieser erste Schritt nicht der einzige bleiben, ansonsten drohen Doppelstrukturen und teure Maßnahmen ohne Gegengewicht in Qualität und Kosten. So ist es aus Sicht der IKK classic genauso wichtig, die Termin-Servicestellen (TSS) als niederschwellige Anlaufstelle qualitativ aufzuwerten. Besonderen Wert sollte der Gesetzgeber auf die technische Vernetzung der TSS mit den Rettungsleitstellen legen. Hier liegt - neben den unterschiedlichen Zuständigkeiten - eine große Herausforderung für die Umsetzung einer Reform. Klar ist: Auch diese Reform wird mit ihrer Einführung zusätzliches Geld kosten. Die IKK classic fordert deshalb, im Zuge der Reform die entstehenden Synergieeffekte auch zur Qualitätssteigerung und Kostenkontrolle zu nutzen. #notfallversorgungsreform #IKKclassic #gesundheitsversorgung #rettungsdienst
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🚨 Schließung weiterer Notfallpraxen🚨 Weitere 17(!!) Notfallpraxen sollen geschlossen werden. Unter anderem unsere Notfallpraxis in Müllheim im Markgräflerland. Sprachlos und staunend überlegen wir uns nun, was das für unsere Region bedeuten kann, wenn es wirklich so kommt: 🚑 die Rettungsdienste in Baden-Württemberg verzeichnen bereits eine Fehlfahrtquote (also Einsätze ohne Transport) von 16%. Gleichzeitig steigen Einsatzzahlen, Hilfsfristen sollen gesetzlich neu geregelt werden und unsere qualifizierten Notfallsanitäter werden zwangsläufig weitere Einsätze abarbeiten müssen, die nicht lebensbedrohlich sind. 🤕🤒😷 Patienten im Markgräflerland haben dann zukünftig nur noch die Wahl nach Lörrach oder Freiburg zu gehen. Beide Praxen sind heute stark besucht. Gleichzeitig wird man als Patient und Angehöriger nicht immer den jetzt weiteren Weg auf sich nehmen können. 🤒 Patienten, die also gut ambulant in einer Notfallpraxis versorgt werden könnten (und bisher auch dort behandelt wurden) werden zwangsläufig unseren professionellen Rettungsdienst sowie die Kliniken beanspruchen. Beide Systeme klagen schon heute über hohe Auslastungen. Volle Kliniken führen dazu, dass der Rettungsdienst noch weitere Wege in Kauf nehmen muss, und dort fehlt wo er gebraucht wird!
Weitere 17 Notfallpraxen in BW schließen: Diese Standorte sind betroffen
swr.de
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Die Menschen in unserem Land verlassen sich darauf, dass die medizinische Versorgung gesichert ist. In der Nacht oder am Wochenende stehen für medizinische Notfälle - je nach Schweregrad – der Rettungsdienst, die Notaufnahmen der Kliniken und der Ärztliche Bereitschaftsdienst mit seinen Praxen (oftmals auch Notfallpraxen genannt) zur Verfügung. Es ist zu befürchten, dass die Schließung von Bereitschaftspraxen dazu führt, dass mehr Menschen eine Notaufnahme aufsuchen oder sich an den Rettungsdienst wenden und diese Systeme noch mehr als ohnehin belastet werden. Im Rettungsdienst sehen wir jetzt schon, dass die weniger dringliche Einsätze, bei denen oftmals eine ambulante Versorgung ausreicht, überproportional steigen. Daher fordere ich die KVBW auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Und ich erwarte von allen drei Säulen, die größtenteils in einer Selbstverwaltung organisiert sind, sich eng abzustimmen und ihre Schnittstellen zu optimieren. So ist etwa die digitale Fallübergabe zwischen Rettungsleitstellen und 116 117, wie sie in der Notfallreform angekündigt ist, von den jeweiligen Betreibern der Rettungsleitstellen und KVBW schnell umzusetzen.
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🚑 Notarztindikationskatalog des DBRD: Ein Meilenstein für die Notfallversorgung Wir bei der Notfallsanitäter-App möchten heute auf einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Notfallmedizin hinweisen, der von entscheidender Bedeutung für Disponenten in Rettungsleitstellen ist. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) hat einen Notarztindikationskatalog herausgegeben, der als Handlungsempfehlung dient und dabei hilft, den Einsatz von Notärzten gezielter und effizienter zu gestalten. Seit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2014 haben sich die Rahmenbedingungen in der Notfallversorgung signifikant verändert. Der Notarztindikationskatalog trägt diesen Veränderungen Rechnung, indem er die patientenorientierte Notfallversorgung in den Vordergrund stellt. Diese Initiative spiegelt das Bestreben wider, den Versorgungsbedarf präzise abzubilden und gleichzeitig die wichtige Ressource des Notarztes bedarfsgerecht und zielorientiert einzusetzen. Was bedeutet das für uns im Rettungsdienst? Der Notarztindikationskatalog ist ein wertvolles Instrument, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig das Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen. Für Disponenten bietet der Katalog eine klare Richtlinie zur Einschätzung, wann ein Notarzteinsatz wirklich notwendig ist. Dies führt nicht nur zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen, sondern stellt auch sicher, dass Patienten die angemessene Versorgung erhalten. Wir begrüßen diese Initiative des DBRD und sehen sie als einen wesentlichen Schritt hin zu einer noch patientenzentrierteren und effizienteren Notfallversorgung. Es ist ermutigend zu sehen, wie Innovationen und praxisnahe Lösungen die Qualität unserer Arbeit im Rettungsdienst kontinuierlich verbessern. Lasst uns gemeinsam diesen Weg der kontinuierlichen Verbesserung und Innovation im Rettungsdienst weitergehen. Teilt Eure Gedanken und Erfahrungen mit dem Notarztindikationskatalog! https://lnkd.in/eDp_Pt2B
Notarztindikationskatalog des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e. V. (DBRD) als Handlungsempfehlung für Disponenten in Rettungsleitstellen
dbrd.de
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🏥Heute hat der Bundestag die #Notfallreform beschlossen. Ziel ist es, Patienten im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen. 🆘 Ein mehr als dringliches Vorhaben. Das stellen mein Vorstandskollege Daniel Schilling und ich derzeit auf unserer #ZuhörTour fest. Hier besuchen wir Krankenhäuser, Ärzteschaft und Rettungswesen, um die aktuellen Herausforderungen bei der Notfallversorgung mit den Verantwortlichen vor Ort besser kennenzulernen. ‼️ Warum wir diese Tour machen? In unseren Augen ist es wichtig, dass wir als regionale Krankenkasse noch intensiver in der Praxis ankommen und nicht in einem politischen Elfenbeinturm diskutieren. Was wir in unseren Gesprächen bisher festgestellt haben? 1️⃣ Die Notfallversorgung ist nicht mehr immer und überall so gewährleistet, dass sie Patienten bedarfsgerecht versorgt. 2️⃣ Notaufnahmen laufen über, auch, weil es zu viele Bagatellfälle gibt. 3️⃣ Personal in Krankenhäusern und Rettungswesen ist dadurch überlastet. 4️⃣ Der Zugang zu den Versorgungsstrukturen ist vielen Menschen nicht bekannt, aber auch schlecht orchestriert. 5️⃣ Föderalistische Strukturen und Bürokratie können im Notfall zum Hemmschuh für Rettungskräfte werden. 6️⃣ Es gibt oft zu viel Nebeneinander statt Miteinander zwischen stationärem und ambulantem Sektor. ‼️Ein Notfall kann jeden treffen, in jeder Sekunde. Ob man überlebt, darf in Zukunft nicht von gesetzlichem Wirrwarr im Rettungsdienst oder von falschem Verhalten im Notfall abhängig sein. Vor diesen Hintergründen hat der Gesetzgeber endlich erkannt, dass es so wie bisher nicht mehr weitergehen darf. ✅ In erster Linie ist es wichtig, die Menschen, die Hilfe suchen, an die Hand zu nehmen und sie in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Der flächendeckende Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) und von Akutleitstellen durch die KVen schafft diesen gesetzlichen Rahmen, den wir natürlich unterstützen. ✅ Um einen Flickenteppich in der Notfallversorgung zu vermeiden braucht es zentrale Strukturvorgaben für die Standortauswahl der INZ. ✅ Weniger Inanspruchnahme von Notaufnahmen und eine effiziente Steuerung von Notfall-Patienten kann nur sichergestellt sein, wenn der Rettungsdienst gemeinsam mit der Notfallversorgung gedacht wird. Beides sollte gesetzlich „in einem Guss“ geregelt werden. Da muss der Gesetzgeber nachsteuern. ✅ Wir müssen viel stärker Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung aufbauen, um Bagatellfälle in der Notaufnahme zu vermeiden. Damit sollten Hilfesuchende in die Lage versetzt werden, selbst besser einschätzen zu können, ob sie ein Fall für die Notaufnahme sind oder ob ein Vorstellen in der ärztlichen Bereitschaft ausreicht. Dr. Christian Braun Klinikum Saarbrücken gGmbH
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Die SWR/ARD Reportage "Notfallrettung - Wenn die Hilfe versagt" liefert abseits von Fachartikeln und Fachgutachten eine wertvolle Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen des Rettungsdienstes in Deutschland. Insbesondere für die Bevölkerung und für politische Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger bietet https://lnkd.in/eHKBNkkr eine anschauliche und verständliche Heranführung an die Thematik. Bemerkenswert sind einige Unschärfen, die nicht dazu führen dürfen, dass die Bevölkerung verunsichert wird. Leider wird nicht zwischen einer strukturierten und einer standardisierten Notrufabfrage unterschieden. Dies steht im Widerspruch zum Wortbeitrag von Christof Constantin Chwojka in der zugehörigen Dokumentation, der die Notwendigkeit der flächendeckenden Einführung einer internationalen standardisierten Notrufabfrage erläutert. Auch im Bertelsmann Gutachten „Notfallversorgung & Rettungsdienst in Deutschland“ https://lnkd.in/evEY75Py wurden die Vorteile internationaler standardisierter Notrufabfragesysteme zum einen für das Erkennen eines Herz-Kreislaufstillstandes, zum anderen aber auch für eine einheitliche und effektive Triagierung in den Leitstellen herausgearbeitet. Die wenigsten Befragten werden angeben, in Gänze „ohne Struktur“ abzufragen. Aufgrund der Ausbildung und unter Anwendung von Algorithmen, die in nahezu jeder Leitstelle vorhanden sind, ist schnell gesagt, dass eine strukturierte Abfrage erfolgt. Der Weg zu einer standardisierten Abfrage mit Anbindung an ein ganzheitliches, systematisches Qualitätsmanagementsystem ist dann aber noch weit. Derzeit besteht die Gefahr, dass nun auch im Bereich der Notrufabfrage diverse Leuchtturmprojekte und individuelle Lösungen geschaffen werden, die die Anforderungen an ein derartiges System vermeintlich erfüllen. Vielmehr sollten jedoch schnellstmöglich die bestehenden, langjährig international verwendeten Systeme, mit denen weltweit > 80.000.000 Notrufe/Jahr bearbeitet werden, in einen wissenschaftlichen Diskurs gestellt werden und praktisch zur Anwendung kommen. Für das "Handbuch des Rettungswesens" (Ergänzungslieferung 3/2024) durfte ich einen Beitrag zum Thema "Stellenwert der standardisierten Notrufabfrage in Deutschland und praktische Umsetzung" verfassen und somit zum sachlichen Diskurs beitragen.
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Ein sachlich-fachlicher Diskurs zum Thema Notrufabfrage ist zwingend notwendig um den Rettungsdienst weiterentwickeln zu können. Als erstes muss allen Fachleuten klar sein was der Unterschied zwischen strukturierter Notrufabfrage und standardisierter Notrufabfrage überhaupt ist, denn viele werden behaupten, dass sie mal ein Seminar zur Notrufabfrage besucht haben und nun strukturieret abfragen. Aber ist z.B. das Abfragen von wenigen Standardinformationen wie „Wo genau ist der Notfallort“ und „Sagen sie mir genau was passiert ist.“ in der heutigen Zeit ausreichend, wenn in den folgenden Fragen die Disponetinnen und Disponenten im Anschluss die weiteren Fragen nach „gut Dünken“ stellen können? Meiner Wahrnehmung nach sicherlich nicht. Eine Standardisierte Notrufabfrage definiert sich durch einen klaren sich automatisch anpassenden Fragenkatalog mit der Verpflichtung des Disponenten Hinweise zur selbst- und Fremdrettung sowie zur Anleitung von Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe zu geben. Ich empfinde es als unsäglich, das heute leider immer noch ein großer Teiö der Disponentinnen und Disponenten in Deutschland nicht zur Telefonreanimation anleitet oder einen vermeintlichen Krampfanfall nicht auf das vorliegen einer Reanimationssituation überprüft. Des Weiteren benötigt eine standardisierte Notrufabfrage eine Qualitätsmanagement mit klaren Richlinien. Die Leitstelle Oldenburg als akkreditiertes Center of Excellence macht es uns erfolgreich vor und sollte allen anderen Leitstellen in Deutschland als Vorbild dienen. Leitstellen werden nur besser werden wenn Disponentinnen und Disponenten regelmäßig Feedback zu ihren Leistungen am Kernprozess Notruf erhalten und Verbesserungspotenziale klar erkannt und geschult werden. Ein mit der Notrufabfrage unmittelbares verwobenes Qualitätsmanagement sind hier unabdingbar. Viele Leitstellenbrtreiber werden bei der SWR Recherche angeben haben haben ein QM in ihrer Leitstelle etabliert zu haben, aber ist ein QM das Beispielsweise nur Beschwerden bearbeitet hier ein ausreichendes QM?. Ich meine ganz klar Nein. Es braucht wie in der industriellen Produktion ein QM das kontinuierlich das Produkt Notruf kontrolliert und verbessert, schon lange bevor es zur Beschwerde kommt. Und mit den Ergebnissen am Ende einer standardisierten Nortufabfrage lassen sich auch Reaktionsmöglichkeiten erweitern welche das System entlasten durch z.B. Vermittlung an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Terminvergabestelle oder die Beschickung Mittel Gemeinde NotSan oder Notfall/Akut-KTW bei Eindäzen mit geringer Störung oder weniger Zeitkritischen Erkrankungsbildern. Rettungsdienst fängt spätestens beim Notruf an. Verstehen wir die Leitstelle als Gatekeeper und Teil des Teams das die Lebensrettung einleitet, und nicht nur als bloße Alarmierungstelle.
Die SWR/ARD Reportage "Notfallrettung - Wenn die Hilfe versagt" liefert abseits von Fachartikeln und Fachgutachten eine wertvolle Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen des Rettungsdienstes in Deutschland. Insbesondere für die Bevölkerung und für politische Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger bietet https://lnkd.in/eHKBNkkr eine anschauliche und verständliche Heranführung an die Thematik. Bemerkenswert sind einige Unschärfen, die nicht dazu führen dürfen, dass die Bevölkerung verunsichert wird. Leider wird nicht zwischen einer strukturierten und einer standardisierten Notrufabfrage unterschieden. Dies steht im Widerspruch zum Wortbeitrag von Christof Constantin Chwojka in der zugehörigen Dokumentation, der die Notwendigkeit der flächendeckenden Einführung einer internationalen standardisierten Notrufabfrage erläutert. Auch im Bertelsmann Gutachten „Notfallversorgung & Rettungsdienst in Deutschland“ https://lnkd.in/evEY75Py wurden die Vorteile internationaler standardisierter Notrufabfragesysteme zum einen für das Erkennen eines Herz-Kreislaufstillstandes, zum anderen aber auch für eine einheitliche und effektive Triagierung in den Leitstellen herausgearbeitet. Die wenigsten Befragten werden angeben, in Gänze „ohne Struktur“ abzufragen. Aufgrund der Ausbildung und unter Anwendung von Algorithmen, die in nahezu jeder Leitstelle vorhanden sind, ist schnell gesagt, dass eine strukturierte Abfrage erfolgt. Der Weg zu einer standardisierten Abfrage mit Anbindung an ein ganzheitliches, systematisches Qualitätsmanagementsystem ist dann aber noch weit. Derzeit besteht die Gefahr, dass nun auch im Bereich der Notrufabfrage diverse Leuchtturmprojekte und individuelle Lösungen geschaffen werden, die die Anforderungen an ein derartiges System vermeintlich erfüllen. Vielmehr sollten jedoch schnellstmöglich die bestehenden, langjährig international verwendeten Systeme, mit denen weltweit > 80.000.000 Notrufe/Jahr bearbeitet werden, in einen wissenschaftlichen Diskurs gestellt werden und praktisch zur Anwendung kommen. Für das "Handbuch des Rettungswesens" (Ergänzungslieferung 3/2024) durfte ich einen Beitrag zum Thema "Stellenwert der standardisierten Notrufabfrage in Deutschland und praktische Umsetzung" verfassen und somit zum sachlichen Diskurs beitragen.
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