👀💸 BaFin-Kontenvergleich – mehr Transparenz für Verbraucher*innen! „Wir wollen mit dem BaFin-Kontenvergleich dafür sorgen, dass die Menschen Finanzentscheidungen gut informiert treffen können“, sagt Ulf Linke, BaFin-Verbraucherschutzexperte. Alle Verbraucher*innen in Deutschland sollen das für sie jeweils passende Girokontomodell finden und eigenständig entscheiden können. Das decke sich mit dem Auftrag der BaFin zum kollektiven Verbraucherschutz. 🛡️ Seit dem 15. Januar 2025 ist die entgeltfreie Vergleichsplattform online. Darin erfasst sind rund 7000 Giro- und Basiskonten von mehr als 1.000 Anbietern. Ulf Linke sieht drei Unterschiede zu kommerziellen Vergleichsportalen, die solche Informationen bisher zur Verfügung gestellt haben: 1️⃣ Neutralität: Keine kommerziellen Interessen. 2️⃣ Vollständigkeit: Gesetzlich verpflichtende Meldungen aller Anbieter. 3️⃣ Benutzerfreundlichkeit: Barrierefrei, interaktiv und in einfacher Sprache verfügbar. Unser Verbraucherschutzexperte ergänzt: „Die BaFin empfiehlt keine Kontomodelle – sie schafft die Basis für fundierte Entscheidungen.“ ✌️ Haben Sie den BaFin-Kontenvergleich schon ausprobiert? kontenvergleich.bafin.de #Transparenz #Verbraucherschutz #Kontenvergleich #BaFin
Beitrag von BaFin
Relevantere Beiträge
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Vielleicht kann der Bitkom auch mal fragen, warum viele Restaurants, Läden und Dienstleister keine Kartenzahlung akzeptieren. Sind es die Gebühren, die Administration oder die schlechte Internetverbindung? Ich wäre ja auch gespannt, ob der Punkt "Steueroptimierung" genannt wird - ehrliche Antworten vorausgesetzt!
Angeblich hängen die Deutschen am Bargeld und sehen elektronische Bezahlverfahren, insbesondere wenn sie kontaktlos sind, skeptisch. Der Branchenverband Bitkom hat andere Erkenntnisse.
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Die EU reagiert - Die EU-#Kommission hat am Freitag (31. Mai) den Online-Modehändler #Temu als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (#DSA) eingestuft. Damit muss die Plattform nun eine Reihe von verschärften Auflagen erfüllen. #fachhandel #einzelhandel #handel #handelsverband
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🚀 Großartige Neuigkeiten aus der Payment Welt! 🎉 Der PVD begrüßt die kürzlich erreichte Einigung der europäischen Ko-Gesetzgeber über eine neue Geldwäscheverordnung. 🌍 Diese wurde am 24. April 2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt. Diese Vereinbarung sichert eine wichtige Ausnahmeregelung für die Nutzung von E-Geld-Produkten geringen Risikos, die bei Verbrauchern sehr beliebt ist. 💳 Damit können weiterhin risikoarme Einkäufe im E-Commerce auch ohne vorherige Kundenidentifizierung getätigt werden - eine Erleichterung für viele! Dieser Kompromiss stärkt nicht nur den Datenschutz und die Rechte der Verbraucher, sondern fördert auch die zukunftsgerichtete Marktentwicklung von Zahlungslösungen, die Komfort und Mehrwerte bieten. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung für Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen! #Payment #Geldwäscheverordnung #AMLD #Datenschutz #Verbraucherrechte #KYC #eGeld https://lnkd.in/e4-nH99u
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Die EU-Kommission hat Temu als sehr große Online-Plattform (VLOP) eingestuft. Bis September 2024 muss Temu strengere Vorschriften des Digital Services Act (DSA) umsetzen. Dazu gehören Maßnahmen gegen illegale Produkte und Inhalte sowie erweiterte Verbraucherschutzmaßnahmen. Temu muss umfassende Risikobewertungsberichte erstellen und jährlich externe Prüfungen durchführen lassen. --- #ecommerce #onlinehandel #einzelhandel #handel #retail
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Ein weiterer spannender Artikel dieses Mal vom Blick. Schön sprechen nun erste Händler diese Thematik offen an - bisher wurde Vieles davon nur hinter vorgehaltener Hand diskutiert. Ich sehe hier gleich drei Dimensionen, die m.E. problematisch sind: 1. #GesellschaftlicheDimension: Viele glauben, dass es etwas kostenlos gibt und staunen dann, wenn sie am Ende des Tages mehr bezahlen. Undurchsichtige Geschäftsmodelle setzen sich im Digitalen zunehmend durch, weil wir dies zulassen. 2. #PolitischeDimension: Der Regulator hält im digitalen Kontext kaum Schritt mit den neusten Entwicklungen und lässt zu, dass digitale Anbieter Monopole kreieren. Weder die Weko noch andere Aufsichtsorgane greifen aktiv ein. Im Gegenteil: Einer der Twint-Hauptaktionäre wurde noch vor einigen Jahren mit Steuergeldern gerettet. 3. #WirtschaftlicheDimension: KMU sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Zahlungsanbieter schliessen aber gezielt kleinere und mittelgrosse Akteure aus, indem sie ihre API-Schnittstellen exklusiv vergeben. So auch in der NPO-Branche, z.B. mit In-App Spenden. Das Resultat: Monopolisierte Angebote deren Preise schön hochgezogen werden, nachdem die Kundinnen und Kunden abhängig gemacht wurden. Ich frage mich: Wieso gelten für Twint und Co. nicht ähnliche regulatorische Rahmenbedingungen wie für Banken, z.B. mit der Payment Services Directive 2 (offene Schnittstellen für alle Akteure)? https://lnkd.in/eVMBYxyY
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Temu zahlt Strafe: Verbraucherzentrale setzt sich erfolgreich für Verbraucher:innen ein Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte die über Online-Marktplätzen verkauft werden, den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben entsprechen. Doch genau hier hat Temu (Whaleco Technology Limited) erneut versagt: Ein Tablet für Kinder wurde ohne die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung angeboten – ein klarer Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, die Temu im Mai 2024 gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgegeben hatte. Das Ergebnis: Temu muss eine Vertragsstrafe zahlen. Hierzu sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv: „Verbraucher:innen dürfen keine Produkte angeboten werden, die gesetzliche Sicherheitsvorgaben unterlaufen. Das Ergebnis unserer Überprüfung zeigt: Es ist weiterhin wichtig, bei Temu genau hinzuschauen. Der Online-Marktplatz muss jetzt beweisen, wie ernst er seine Zusagen aus der Unterlassungserklärung nimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird genau hinschauen, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält.“ Nach einer vzbv-Abmahnung hatte Temu zugesichert, sicherzustellen, dass Produkte auf dem Marktplatz den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – darunter die CE-Kennzeichnung. Nach dem erneuten Verstoß hat Temu eine weitere Unterlassungserklärung abgegeben, die bei weiteren Verstößen eine höhere Vertragsstrafe vorsieht. Der vzbv wird auch in Zukunft die Angebote von Online-Marktplätzen kritisch prüfen und Verstöße konsequent verfolgen. 👉 Weitere Infos zum Fall gibt es hier: https://lnkd.in/d9ENyxTZ #WasAlleStärkt #Verbraucherschutz #Produktsicherheit
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Brauchen wir den ZWANG, dass man überall auch Bargeldlos zahlen können? NEIN - Meine Meinung! Schon komisch, wie immer alle unser "Bestes" wollen. Hierzu gehört unser Geld, aber auch unsere Freiheit oder Handlungsfreiheit. Warum (zur Hölle oder in Gottes Namen, je nachdem wie man das gerne hat) brauchen wir die Pflicht zur Annahme von bargeldloser Bezahlung in Geschäften? Warum darf das der Inhaber nicht selber entscheiden? Schließlich gibt es auch Läden, die kein Bargeld mehr annehmen. Und dann? Dann entscheidet man sich einfach, ob man das so will oder nicht und geht halt nicht mehr hin. Denn im Rahmen der geplanten Einführung einer bargeldlosen und damit viel einfacher zu kontrollierenden Gesellschaft ist ja wohl das Bargeldverbot das relevantere Thema. Digitale Zahlungssysteme sind nun mal einfacher zu kontrollieren. Man kann ein Verfallsdatum darauf setzen, das mit einem CO₂ Konto verbinden, einem den Kauf von spezifischen Produkten verbieten etc. und auch mit den erfassten Daten regen Handel treiben. Außerdem kann man unangenehmen Mitmenschen, die zu aufmüpfig sind, einfach das Konto löschen. Da geht Herr Huber (Namensgleichheit, unabsichtlich) in einen Laden und will eine Flasche Wodka. Verboten, weil a.) aus Russland, b.) von zu weit weg her (CO₂ Fußabdruck) und c. ist das auf der List der von der Krankenkasse verbotenen Lebensmittel. Utopie? Spinnerei? Ganz bestimmt nicht. Fragen Sie mal die Chinesen. Ja, ja, Deutschland ist nicht China.... oder doch, oder wann? Wenn Zwang, dann bitte der BAR und Karte annehmen zu müssen. Aber die Entscheidung gegen das Bargeld ist ja schon lange getroffen. Auch, wenn es sehr gerne als unmöglich angesehen wird. Was möglich oder unmöglich ist, haben uns die letzten Jahre gezeigt. Träumt weiter. Und, wie seht Ihr, wie sehen Sie das? https://lnkd.in/d3Sy5wP9
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🔥 𝐊𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐁𝐫𝐢𝐥𝐥𝐞, 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠! – 𝐖𝐢𝐞 𝐒𝐞𝐧𝐢𝐨𝐫𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐕𝐞𝐫𝐠𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐬𝐩𝐨𝐫𝐭𝐚𝐥𝐞𝐧 𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐧 Ich wollte meinen Hund versichern. Ohne Brille. Ein Selbstversuch. 👓 Brille ab (-5 Dioptrien) 💻 Vergleichsportal geöffnet 📉 Schriftgröße bleibt Standard 💥 Fazit: Mein Kopf bewegte sich wie ein Windows-98-Bildschirmschoner – ranzoomen, zurücklehnen, Kopf schräg legen. Orientierung? Fehlanzeige. 🔎 Für viele ältere Menschen fühlt sich Online-Versicherungsvergleich genau so an: ❌ Mikroschrift & schlechte Kontraste – als wäre das Portal in Nebel gehüllt. ❌ Formulare ohne Zoom-Funktion – weil jeder Klick zur Fehlermeldung führt. ❌ PDFs? Unlesbar ohne Adleraugen – als müsste man das Kleingedruckte mit einer Lupe entziffern. 🚨 𝐀𝐛 2025 𝐢𝐬𝐭 𝐁𝐚𝐫𝐫𝐢𝐞𝐫𝐞𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐏𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭 (𝐁𝐅𝐒𝐆). Doch schon heute verlieren Vergleichsportale Millionen, weil ältere & sehbehinderte Menschen einfach aufgeben. 👉 Vergleicht ihr eure Versicherung? Dann testet mal, ob ihr sie auch ohne Maus, ohne perfekte Sehkraft & ohne Hindernisse abschließen könnt. 💡 Wie barrierefrei ist euer Lieblings-Vergleichsportal? Probiert es aus & erzählt, wo ihr hängen geblieben seid! #BFSG #Vergleichsportale #Barrierefreiheit #Selbsttest #Inklusion #UXFail
🔥 𝐃𝐞𝐫 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐠𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐬𝐚𝐧𝐛𝐢𝐞𝐭𝐞𝐫, 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐚𝐫𝐫𝐢𝐞𝐫𝐞𝐟𝐫𝐞𝐢 𝐢𝐬𝐭, 𝐤𝐚𝐧𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐊𝐨𝐧𝐤𝐮𝐫𝐫𝐞𝐧𝐳 𝐯𝐞𝐫𝐤𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧! 🚀 💡 Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Vergleichsportale müssen sicherstellen, dass ihre 𝐖𝐞𝐛𝐬𝐢𝐭𝐞𝐬, 𝐅𝐨𝐫𝐦𝐮𝐥𝐚𝐫𝐞 & 𝐏𝐃𝐅𝐬 𝐟ü𝐫 𝐚𝐥𝐥𝐞 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐞𝐫𝐠𝐫𝐮𝐩𝐩𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐠ä𝐧𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐬𝐢𝐧𝐝 zugänglich sind – oder sie riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen. 👉 Wer zuerst compliant ist, kann Mitbewerber abmahnen und auf Schadensersatz verklagen. 👉 Auch anerkannte Verbände dürfen Verstöße rechtlich verfolgen. 👉 Zusätzlich drohen 𝐁𝐮ß𝐠𝐞𝐥𝐝𝐞𝐫 𝐯𝐨𝐧 𝐛𝐢𝐬 𝐳𝐮 100.000 𝐄𝐮𝐫𝐨. 🚨 Doch es geht nicht nur um eure eigene Website: Vergleichsportale arbeiten mit Versicherern, Banken & Partnern zusammen – und deren PDFs sind ebenfalls betroffen! ❌ Angebote, Policen, Verträge & AGBs müssen barrierefrei sein. ❌ Auch die Dokumente eurer Partner können ein Compliance-Risiko darstellen. ❌ Wer nicht vorbereitet ist, verliert Kunden – und möglicherweise auch Marktanteile. 💰 Die Zahlen sprechen für sich: 📊 70 % der Deutschen nutzen Vergleichsportale, aber 9,3 % der Bevölkerung können sie oft nicht uneingeschränkt nutzen. 📉 Das sind Millionen potenzieller Kunden – und hunderte Millionen an Umsatz, die ungenutzt bleiben. ⏳ Das Rennen läuft! Wer wird als Erster barrierefrei – und wer bleibt auf der Strecke? Accessful hilft Unternehmen, digitale Dokumente & PDFs barrierefrei zu machen – schnell, einfach & gesetzeskonform. 📩 Lust auf einen Reality-Check? Wir zeigen, wo eure Plattform und eure Partner-Unterlagen stehen – und wo noch Handlungsbedarf besteht. #BFSG #Vergleichsportale #DigitaleBarrierefreiheit #Inklusion #Compliance #Wettbewerbsvorteil #Accessful
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Heute in #Hessen: Verbraucherzentrale Hessen diskutiert #Postbankchaos und die verbraucherpolitischen Folgen. https://lnkd.in/enTVhx37 Mit dabei waren Dr. Thorsten Lieb, Martina Feldmayer, Michael Meister, Yasmin Osman, Sascha Straub, und Katharina Lawrence. Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Die wichtige Diskussion über die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf pauschalen Ersatz immaterieller Schäden bei der Störung von Kontofunktionen sollten wir fortsetzen. Ich meine, die in der Diskussion genannten 75 - 100 € pro Tag des Ausfalls eines Bankkontos sind ein guter Aufschlag für weitere Gespräche. Daneben stehen natürlich belegbare materielle Schäden der Bankkundinnen und -kunden, z.B. weil sie unverschuldet in Zahlungsverzug geraten sind. Ergebnis der Diskussion war auch, dass es eine richtige Entscheidung war, die BaFin mit Kompetenzen im kollektiven #Verbraucherschutz auszustatten. Das ist eine gute Nachricht. Vielleicht muss man den § 4 Abs. 1a FinDAG etwas nachschärfen.
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Wichtig: Klare Regeln für Sternchen-Bewertungen 👇 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat neue Regeln für die Werbung mit Sternebewertungen auf Webseiten festgelegt. Unternehmen müssen künftig angeben, wie viele Bewertungen insgesamt abgegeben wurden und in welchem Zeitraum diese stattfanden, wenn sie mit einer durchschnittlichen Sternebewertung werben. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Durchschnittsbewertung ohne weitere Informationen präsentiert wird, wie im Fall eines Immobilienvermittlers, der mit 4,7 von 5 Sternen warb. Obwohl eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Bewertungen nicht verpflichtend ist, ist diese Information für Verbraucher hilfreich, um die Qualität der Bewertungen besser einschätzen zu können. Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für mehr Transparenz im Online-Bewertungswesen. AZ: I ZR 143/23
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