Der Tag der Arbeit ... Heutzutage ist er ein internationaler Feiertag, der die Errungenschaften der Arbeiterbewegung würdigt und die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen betont. Viele nutzen diesen aber auch, um einmal nicht an die Arbeit zu denken und einen tollen Tag mit vielen Aktivitäten, die nichts mit Arbeit zu tun haben, zu genießen. Wir möchten einen großen Dank an alle aussprechen, die heute aufgrund ihres Berufes im Schichtdienst oder in der Bereitschaft arbeiten. Danke! Lassen Sie es sich gut gehen! #ManpowerGroupDeutschland #TagDerArbeit #ersterMai #MaiFeiertag
Beitrag von Bankpower GmbH
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𝐃𝐞𝐫 𝐊ö𝐥𝐧𝐞𝐫 𝐑𝐨𝐬𝐞𝐧𝐦𝐨𝐧𝐭𝐚𝐠𝐬𝐳𝐮𝐠 & der arbeitsfreie Rosenmontag? ca. 11.500 Teilnehmer insgesamt 3.273 Fußgruppenteilnehmer 1.344 Kinder- und Jugendtanzgruppenmitglieder 1.446 Teilnehmer auf den Wagen 1.626 Musiker (60 Kapellen) 3.790 Helfer (Quelle: Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH) In Köln ist es so: Entweder man feiert mit - oder flieht. Für beides könnte man sich dann fragen: Gilt in Köln eine Arbeitspflicht am Rosenmontag? Die Antwort ist eindeutig: Rosenmontag ist zwar für viele ein Tag zum Feiern. Ein gesetzlicher Feiertag ist er allerdings nicht. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet dieser Tag daher eigentlich einen normalen Arbeitsalltag. Je nach Region ist der Rosenmontag als freier Tag hoch begehrt. Aber auch, wenn du keinen Urlaubstag bewilligt bekommen hast: Manche können sich trotzdem über freie Zeit zum Schunkeln und Feiern freuen. Dabei kommt es auf deine jeweilige Arbeitsstelle an. Was bedeutet betriebliche Übung? Einen gesetzlichen Anspruch hast du weder auf Urlaub noch auf eine bezahlte Freistellung. Doch Arbeits- oder Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können durchaus so eine Regelung vorsehen. Und vielleicht hast du Glück: Besteht in deiner Firma eine betriebliche Übung, kann sich daraus auch die Freikarte zum Rosenmontagsumzug ergeben. Denn wenn dein Arbeitgeber der Belegschaft mehrere Jahre lang einen freien Rosenmontag gewährt hat, hast du einen durchsetzbaren Anspruch. Wie ist es bei dir: Mitfeiern oder fliehen? #kölleallaf #düsseldorfhelau #karneval #arbeitsrecht **************************** Follow me for more ****************************
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Wissenfacts zum „Tag der Arbeit“… Was genau steckt dahinter? Und wie sieht es in anderen Ländern aus? Es ist wieder so weit, morgen ist der 1. Mai – „Tag der Arbeit“ – und beschert vielen Deutschen damit eine kurze Arbeitswoche. Doch was hat es mit dem Feiertag eigentlich auf sich? Der Ursprung des Feiertags liegt im Jahr 1886, in dem erstmals in Nordamerika ein Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags begann. Drei Jahre später, 1889, trafen sich Menschen zu einem internationalen Arbeiterkongress in Paris. Hier wurde dazu aufgerufen, dass Arbeiter auf der ganzen Welt am 1. Mai 1890 demonstrieren oder streiken sollten. In den USA hatte sich der Maitag derweil schon als »Kampftag der Arbeiterschaft« eingebürgert. In Deutschland nahmen an Protestaktionen ab 1890 bis zu 100.000 Menschen in Großstädten teil und legten teilweise die Arbeit nieder. Aber – erst Ende 1918, kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, wurde offiziell der Achtstundentag eingeführt – und im April 1919 der 1. Mai zum Feiertag erklärt. Die Sozialdemokraten waren zu dem Zeitpunkt mit an der Macht – und setzten sich besonders für die Interessen der Arbeiter ein. Der 1. Mai war und ist also ein Feiertag zu Ehren der Arbeiterbewegung und zur Erinnerung daran, dass ein geregelter Arbeitstag mit acht Stunden nicht immer selbstverständlich war. Am Tag der Arbeit demonstrieren immer noch viele Menschen in Deutschland für soziale Gerechtigkeit. Auch in diesem Jahr ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund unter dem Motto »Ungebrochen solidarisch« zu zahlreichen Aktionen und Kundgebungen auf. Und wie sieht es in anderen Ländern aus? Auch in großen Teilen Europas, Nord- und Südamerikas, Afrikas und Asiens gilt der 1. Mai als gesetzlicher oder zumindest regionaler Feiertag – sogar im Reich der Mitte. Im Vereinigten Königreich oder Irland wird der Tag der Arbeit Labour Day genannt. Ebenso in den USA (Labor Day) und Kanada, dort wird er allerdings am ersten Montag im September als Feiertag gefeiert. In dem Sinn – einen schönen 1. Mai und ein stiller, dankbarer Gedanke daran, dass 8-Stunden Tage und eine "Work-Life-Balance" noch vor 100 Jahren unbekannt waren…
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🎉 Heute, am 1. Mai, feiern wir in Deutschland den Tag der Arbeit – einen von mehreren gesetzlichen Feiertagen, die nicht nur eine Zeit der Erholung, sondern auch eine Gelegenheit für Arbeitgeber bieten, die Arbeitsmoral zu stärken und die Unternehmenskultur zu pflegen. 🇩🇪 In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen spezifischen Feiertage, was die Planung für Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Teilen des Landes manchmal zu einer Herausforderung macht. Dennoch bieten diese Pausen eine hervorragende Gelegenheit, um die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter zu erhöhen. 🔍 Für Arbeitgeber ist es wichtig zu erkennen, dass gut geplante Feiertage und eine klare Kommunikation über Arbeitszeiten und Vertretungen während dieser Tage wesentlich zur Effizienz beitragen können. Ebenso ist die Anerkennung der Bedeutung dieser Tage für das Wohlbefinden der Mitarbeiter unerlässlich. 🔄 Wir bei der KETTLER Trading haben Mitarbeitende aus verschiedenen Bundesländern, welche zu 100% Remote arbeiten und somit gibt es zum Teil auch unterschiedliche Feiertage. Wie handhaben Sie Feiertage in Ihrem Unternehmen? Teilen Sie Ihre Strategien und Erfahrungen! #TagderArbeit #Feiertage #Deutschland #Arbeitskultur #Mitarbeiterengagement #KETTLER
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#Ramadan Was Beschäftigte und Arbeitgeber zum Fastenmonat wissen sollten Wie vertragen sich Fasten und Arbeiten? Was ist, wenn ein Kollege müde und unkonzentriert wirkt? Der Überblick mit Inputs von Religionssoziologe Rauf Ceylan (Osnabrück). In Hamburg gilt übrigens auch die gesetzliche Feiertagsregelung, wonach Urlaub für die muslimischen Feste genommen werden können. Sonderurlaubsanspruch besteht nicht, es sei denn, es wurde individuell vertraglich festgehalten. https://lnkd.in/erMvsPP5
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Als Arbeitgeber/Objektleiter'in völlig versagt 1,8 WISAG Nicht empfohlen Februar 2024 Angestellte/r oder Arbeiter/in Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei WISAG Gebäudereinigung in Teltow gearbeitet. Schlecht am Arbeitgeber finde ich Nur drum herum Gerede, keine Lösungen, schnelle Themenwechsel. Hören nicht zu. Es kommt kein Danke. Alle Fragen/Anfragen, Ideen werden nicht bearbeitet. Verbesserungsvorschläge Auf ihre Arbeitnehmer mehr eingehen, Konfliktlösungen beim Personal und Arbeit. Ausreichend Material zur Verfügung stellen. Mehr Kontrollen in den Objekten. Klartext reden. Arbeitsatmosphäre Das Teamklima war mal ganz gut, seit 2 Jahren sind alle nur am Meckern und auf Fehlersuche. Kommunikation Teils nicht möglich. Schlechte Tonart. Kollegenzusammenhalt Null. Gab es mal, jetzt gar nicht mehr. Work-Life-Balance Für freie Feiertage müssen wir Urlaub nehmen. Vorgesetztenverhalten Sollten grundsätzlich mal ein Auffrischungskurs machen. Zu wenig Personal ständig unterbesetzt. Umgang mit älteren Kollegen Keiner wird hier geschätzt nur Ausgenutzt. Arbeitsbedingungen So lala Gehalt/Sozialleistungen Keine Sonderzahlungen Image Jeder redet schlecht.
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WORK Arbeitsrecht ➡️Contemporary Employment Law⬅️ Arbeitsrecht integrativ gestalten, verhandeln und umsetzen.
#FeiertagsHopping -Der Arbeitsort bei mobiler Arbeit an Feiertagen.- Es muss ja nicht gleich die Wahl zwischen Monterosso und Vernazza sein;-). Arbeitsrechtlich spannender wäre da ev. die Wahl zwischen Hannover und Berlin. ⁉️Worum geht es? Am 08.03.2024 ist #InternationalerFrauentag, ein gesetzlicher Feiertag u.a. in Berlin. In Zeiten ausgeprägter mobiler Arbeit könnte der Internationale Frauentag eine attraktive Zuflucht für „mobile Arbeiter“ anderer Bundesländer bieten. Ausgangspunkt ist § 9 Abs. 1 ArbZG, der das sonn- und feiertägliche #Beschäftigungsverbot festlegt. Es verfolgt den Zweck des Arbeitnehmerschutzes in Ausprägung wiederkehrender Tage der Arbeitsruhe und des Schutzes der verfassungsrechtlich verankerten Sonn- und Feiertagsruhe (Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG). Spiegelbildlich dazu schafft § 2 EFZG einen Feiertagsentgeltanspruch. Mit Blick auf die Frage, für wen und wo welche Feiertage gelten, gilt das sog. Territorialprinzip, weshalb für das Vorliegen eines Feiertags landesrechtliche Bestimmungen (z. T. sogar auf Bezirks- oder Kommunalebene) relevant sind. Hier ist also darauf abzustellen, wo der jeweilige #Arbeitsort mit den dazugehörigen Feiertagsregelungen liegt (BAG NZA 2014, 1262, Rn. 28). ✅Soweit – so klar. Was gilt aber nun aber, wenn am Ort der Betriebsstätte kein Feiertag ist, am potenziellen Ort der Ausübung der mobilen Arbeit aber schon? ⁉️Was ist hier der Arbeitsort? In der Literatur werden die unterschiedlichsten Ansichten vertreten (schön dargestellt in Kollmer, NJW 2024, 182 ff.): mal wird auf den #Erfüllungsort, mal auf den #Beschäftigungsort, mal auf den regelmäßigen oder schwerpunktmäßigen Beschäftigungsort abgestellt. Knüpfte man allein an den („potenziellen“) Ausübungsort der Arbeit (also wo die Arbeit tatsächlich erbracht werden würde) an, stünde es wohlmöglich im Belieben des Arbeitnehmers, durch geschicktes örtliches Legen von Tagen der mobilen Arbeit, das in der Eingangszeile etwas provokativ als „Feiertags-Hopping“ bezeichnete kreative Gestalten des mobilen Arbeitsorts im Sinne einer optimalen Feiertagsausnutzung zu betreiben. Umgekehrt könnte der Arbeitgeber anordnen, die Arbeit von der Betriebsstätte (im gedachten Fall also einem Ort, an dem kein Feiertag ist) zu erbringen. Soll die Weisung allein der Umgehung eines Feiertags dienen, mit wohl zweifelhafter Wirksamkeit. 💡Was, wenn der Arbeitnehmer sich entschlösse, mobil aus der Bahn zu arbeiten und so durch verschiedene Bundesländer tingelte oder in Berlin mobil (nicht) zu arbeiten und den „gewonnenen“ Feiertag für einen Ausflug zum Shoppen in einem Bundesland zu nutzen, wo kein Feiertag ist. Fragen über Fragen … . Wie sieht bei Ihnen die betriebliche Regelung zur mobilen Arbeit im Kontext kommunaler oder länderspezifischer Feiertage aus? #mobileArbeit #Feiertag #Homeoffice #Direktionsrecht #mobile #WORK #Arbeitsrecht 👇Gerne Praxiserfahrungen oder Best Practices in den Kommentaren.👇
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Alaaf, Helau, Aha, ..... - überall jecke Arbeitnehmer Altweiberfasching oder die Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Aschermittwoch sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Wer im Berufsleben steht und an Weiberfastnacht um 11.11 Uhr im Büro auf den Beginn der jecken Karnevalstage anstoßen möchte, darf das nicht so ohne weiteres. Denn ein Arbeitnehmer muss grundsätzlich arbeitsfähig sein. Ob und wie Karneval gefeiert wird und ob Alkohol generell verboten ist, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Unternehmen ab. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn eine sogenannte betriebliche Übung besteht. Das heißt, wenn Beschäftigte an Rosenmontag regelmäßig freigestellt wurden, kann daraus ein Anspruch entstehen. Wer kein Risiko eingehen möchte, sollte möglichst frühzeitig Urlaub beantragen. Dass der aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird, ist in der närrischen Zeit eher unwahrscheinlich.
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Ok zugegeben, mit dem Traktor fahren wahrscheinlich die wenigsten auf #Geschäftsreise, auch nicht unser Kollege Oktay. Aber jetzt zum eigentlich Thema: 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐫 𝐬𝐢𝐭𝐳𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐥ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 – 𝐰𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐭 𝐚𝐦 𝐅𝐞𝐢𝐞𝐫𝐭𝐚𝐠 𝐟𝐫𝐞𝐢? Grundsätzlich gilt laut Arbeitszeitgesetz ARBZG, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen – mit Ausnahme von Betrieben, die im permanenten Schichtdienst arbeiten. Hier ist die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dann über den Feiertagszuschlag abgegolten. 𝐃𝐨𝐜𝐡 𝐰𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐅𝐞𝐢𝐞𝐫𝐭𝐚𝐠𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐧𝐮𝐫 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐥ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐠𝐞𝐥𝐭𝐞𝐧? 𝐆𝐞𝐥𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐅𝐞𝐢𝐞𝐫𝐭𝐚𝐠𝐞 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐨𝐫𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐨𝐡𝐧𝐨𝐫𝐭? Besonders für die katholisch geprägten Bundesländer ist das Thema Feiertage ein fröhliches. Doch die Folgen von New Work rütteln auch an der traditionellen Feiertagskultur. Denn nur weil ein Angestellter beispielsweise bei einem Unternehmen in Bayern beschäftigt ist, heißt es nicht zwangsläufig, dass er am 6. Januar – “Heilige drei Könige” – frei hat. Entscheidend ist laut allgemeiner Rechtsauffassung nämlich nicht der Sitz des Betriebes, sondern der Arbeitsort des Beschäftigten. Arbeitet der Angestellte der bayerischen Firma also im Homeoffice in Nordrhein-Westfalen, muss er am 6. Januar seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Selbst dann, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Bayern frei haben. Und was gilt bei Dienstreisen am #Feiertag im Ausland? Lest selbst 👉🏽 https://lnkd.in/exumVb2P
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„Das ist halt die Basis. Wenn niemand was sauber macht, dann bleibt’s dreckig.“ (Reinigungskraft, anonym) Heute ist der Internationale Tag der Gebäudereinigung. Grund genug, einmal genauer auf die Branche zu schauen. Wer reinigt eigentlich unsere Büros, Wohnungen und U-Bahnhöfe? Die Gebäudereinigung ist mit fast 2 Millionen Arbeitnehmer:innen das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Und fast 85% davon sind Tätigkeiten im Bereich der Basisarbeit! Basisarbeiter:innen in der Reinigung sind weiblicher, älter und migrantischer als der Durchschnitt aller Beschäftigten. Und die meisten von ihnen arbeiten zu niedrigen Löhnen. Eine Teilnehmerin unserer Gruppendiskussion sagt zu ihrer finanziellen Situation: „Du musst jeden Cent zusammenkratzen.“ Viele können sich außerdem nicht vorstellen, bis zur Rente zu arbeiten, weil der Job körperlich extrem anstrengend ist. Und sie bemängeln die fehlende gesellschaftliche Wertschätzung für ihre Arbeit: „Du bist da nur ‘ne Nummer, Wertschätzung ist da auch nicht an der Tagesordnung.“ Das wollen wir mit unserem Projekt „Basisarbeit in der Transformationsgesellschaft“ ändern. Dafür brauchen wir dich: Arbeitest du in der Reinigung und willst von deinem Arbeitsalltag und deinen Forderungen berichten? Oder kennst du Personen, die in der Reinigung arbeiten und uns von ihren Erfahrungen und Forderungen berichten würden? Dann leite gern unseren Flyer im Anhang weiter! Mehr Informationen zum Projekt: https://lnkd.in/ehnc-eZM
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Ist heute Feiertag? Und wenn, dann wo? Und warum nicht hier? Und wenn hier, kann ich dann den Brückentag [auch Fenstertag genannt, nur von Fenstern habe ich keine eindrucksvollen Bilder] frei nehmen? Der 15. August ist Maria Himmelfahrt, ein katholischer Feiertag, aber eben nicht überall, hinzukommt das er arbeitnehmerfreundlich heute auf einen Donnerstag fällt - in der Sommerferienzeit … Solche Konstellationen haben mir als Führungskraft immer einen sehr guten Einblick gegeben, wie Teams funktionieren 😃. Wird rechtzeitig und offen kommuniziert, dass man den Brückentag freinehmen will? Wird die Führungskraft bereits am Jahresanfang mit einem Urlaubsantrag für diesen einen Tag überrascht? Werden Absprachen zu Lasten Dritter getroffen und diese dann ins Abseits gedrängt? Wird das Argument, ich muss in den Ferien Urlaub nehmen auf alle Brückentage übertragen? Auch im Jahr 2024 gibt es lustige Konstellationen, wenn der Mitarbeitende sich im Homeoffice befindet und gegen die gültige Vereinbarung aus dem Ausland arbeiten zu dürfen verstößt, weil er/sie es nicht offiziell anmeldet? In diesen Situationen zeigt sich die wahre Unternehmenskultur … Wie verhalten sich Kolleg:Innen und Vorgesetzte? Wie ist die offizielle Policy? Gibt es „Gewohnheitsrecht“ und werden Verstöße gegen Vorgaben gemeinschaftlich „unter der Decke gehalten“ oder gibt es ab und an einen „Judas“ der zum eigenen Vorteil die Vorgänge leakt? Mehr kann ich als Führungskraft über das Team fast nicht erfahren, als im Vorgehen zur Planung von Brückentagen. Interessant für alle Führungskräfte, die die Situation in ihren Teams wirklich verstehen wollen. Ihre Kristina Mestric #mentorincroatia #Umfragedreier P.S. Me(e)hr über mein Verständnis zu #Führung und #Karriere erfahren Sie über meine WEBSITE am Anfang des Beitrages Foto: Die Pelješać-Brücke, verbindet das kroatische Festland mit der Halbinsel Let‘s #meetincroatia
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