IAB-Evaluation bestätigt positive Impulse für Langzeitarbeitslose Das Teilhabechancengesetz, ein zentrales Instrument in der Arbeitsförderung, zeigt signifikante Erfolge in der Integration von langzeitarbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt. Eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführte Studie zeigt, dass die im Rahmen dieses Gesetzes eingeführten Instrumente »Eingliederung von Langzeitarbeitslosen« und »Teilhabe am Arbeitsmarkt« ihre Zielgruppen zuverlässig erreichen und maßgeblich zur Beschäftigungsfähigkeit, sozialen Teilhabe und allgemeinen Lebenszufriedenheit der geförderten Personen beitragen.
Beitrag von Peter R. Horak
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💬 Bei der Podiumsdiskussion der #Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. „Politik trifft Praxis“ sprachen wir über die Reform der Werkstätten und #Teilhabe am Arbeitsleben. 📄 Aktuell werden Beschäftigte im Arbeitsmarkt der Werkstätten mittels des Budgets für Arbeit auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. 💡 Meine Idee: Das Budget für Arbeit sollte auch Beschäftigten zugute kommen, die im Arbeitsbereich der Werkstätten arbeiten und dort bleiben möchten, statt auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Das gleiche Prinzip sollte auch beim Budget für #Ausbildung gelten, also für Jugendliche, die in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt kommen. 👉 Demnach werden Werkstätten Arbeitgeber, wodurch der gesamte Arbeitsmarkt #inklusiv wird und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Werkstätten - über das Budget für Arbeit organisiert werden. Dafür müssten bisherige Finanzströme und Refinanzierungen in den Werkstätten neu gedacht und organisiert werden. 🤔 Was haltet ihr von diesem Vorschlag? Schreibt es in die Kommentare!
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Man hat den Eindruck, dass die Politik nicht glauben kann, dass die #Kitakrise menschengemacht ist. Doch das ist sie - hier ein Beispiel aus #NRW: Ein zentrales Thema des Kita-Berichts 2024 vom #Paritätischen Wohlfahrtsverband ist die Entwicklung der Kosten: Im Ländervergleich ist das angebliche „Wirtschaftsland Nr. 1“ Nordrhein-Westfalen neben Bremen das traurige Schlusslicht: Rund drei Viertel der in NRW befragten Kitas geben an, dass ihre Personalkosten nicht auskömmlich finanziert sind! Die Folge: Kitas können nicht alle Stellen besetzen - und zwar nicht wegen des Fachkräftemangels, sondern weil einfach keine Mittel mehr da sind. Die Tarifsteigerungen von fast 10% aus dem letzten Jahr wurden bis heute immer noch nicht refinanziert. Deswegen ist das System in NRW derzeit auch so instabil und viele Betreuungsstunden fallen aus. Gleichzeitig mussten viele Träger auch ihre Ausbildungsstellen streichen. Was es de facto braucht, um die Kita-Lage NRW vor dem drohenden Kollaps zu retten, hat das Kita-Bündnis NRW erst Mitte Mai vor dem Düsseldorfer Landtag betont, der zuständigen Familienministerin Josefine Paul eine Petition mit 35.000 Unterschriften übergeben und klar kommuniziert: „Die Landesregierung muss jetzt handeln, um das Überleben der insgesamt 8.000 freien Kita-Träger – also drei Viertel aller Träger im Land – nicht zu gefährden." Viele von ihnen haben seit März eine besonders große Finanzierungslücke zu stemmen, weil das Land ihnen die zu diesem Zeitpunkt deutlich angehobenen Tariflöhne nicht refinanziert. Hochgerechnet bedeutet das: Wenn eine normal große Kita mit 10 Mitarbeitenden in 1,5 Jahren eine zusätzliche Finanzierungslücke von 80.000 Euro zu stemmen hat, aus dem derzeitigen Überbrückungsgeld von insgesamt 100 Millionen Euro aber nur ca. 12.500 Euro erhält, kommen wir auf 400 Millionen Euro zusätzlicher Mittel, die die Träger unverzüglich benötigen. Hier der Link zur PM des Paritätischen: https://lnkd.in/e6Ft-Kep #frühebildung #gutefrühebildung #fachkräftemangel #vereinbarkeit #familieundberuf https://lnkd.in/e9EghGvZ
Sozialverband beklagt 125.000 unbesetzte Stellen in Kitas
spiegel.de
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Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen hat einen Offenen Brief veröffentlicht, in der sie unter Bezug auf die aktuellen Ergebnisse des Bertelsmann-Ländermonitorings Position zum Fachkräftemangel und den entsprechend diskutierten Maßnahmen bezieht. Die lageE plädiert hier für eine vorübergehende Reduzierung der Betreuungszeit auf sechs Stunden und spricht sich zugleich deutlich gegen eine Absenkung von Qualitätsstandards aus: „Individuelle Zuwendung, Förderung und das Begleiten einer Gruppe im pädagogischen Alltag braucht qualifiziertes Personal, das Zeit für die Kinder hat. Forderungen nach „Flexibilisierungen“, mit denen gemeint ist, dass Standards abgebaut werden, müssen daher eine rote Linie bleiben.“ https://lnkd.in/gC_Dtku5
Öffnungszeiten reduzieren, Qualitätsstandards erhalten!
nifbe.de
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Gegen Fehlanreize im IV-System ❌ Ein Blick auf ein gerechteres Sozialsystem. Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer fordert einen Abbau der Fehlanreize, die Menschen mit einer IV-Rente und Ergänzungsleistungen an einem (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt hindern können. Darunter die Anpassung der Freibeträge und der IV-Grade. Zurecht: Die Gründe für diese Fehlanreize liegen im System, nicht bei den Menschen mit Behinderungen, die heute zu oft durch zusätzliche Hindernisse vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Pro Infirmis begrüsst diese Haltung und fordert entsprechende politische Schritte. https://lnkd.in/etb48CYG
Silberschmidts Utopien für Realisten – Leistung belohnen – und zwar bei allen
tagesanzeiger.ch
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Inklusion hat viele Gesichter - ich setze mich für die Normalisierung in der Arbeitswelt für Menschen mit Unterstützungsbedarf ein. Auch dort, wo die vollständige Inklusion (noch) nicht im Fokus steht.
Neben der Mathematik wäre insbesondere ein flexibles, durchlässiges und hürdenfreies hin und herswitchen zwischen den (leider viel zu vielen) Systemen und Kostenträgern begrüssenswert. Und hybrides Arbeiten in beiden Welten, regulärem und ergänzendem Arbeitsmarkt. So als erster grosser Zwischenschritt in die von allen gewünschte Normalität.
Gegen Fehlanreize im IV-System ❌ Ein Blick auf ein gerechteres Sozialsystem. Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer fordert einen Abbau der Fehlanreize, die Menschen mit einer IV-Rente und Ergänzungsleistungen an einem (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt hindern können. Darunter die Anpassung der Freibeträge und der IV-Grade. Zurecht: Die Gründe für diese Fehlanreize liegen im System, nicht bei den Menschen mit Behinderungen, die heute zu oft durch zusätzliche Hindernisse vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Pro Infirmis begrüsst diese Haltung und fordert entsprechende politische Schritte. https://lnkd.in/etb48CYG
Silberschmidts Utopien für Realisten – Leistung belohnen – und zwar bei allen
tagesanzeiger.ch
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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten Personen, die nicht auf dem allg. Arbeitsmarkt tätig sein können, die Möglichkeit einer Berufsbildung oder einer Arbeit nachzukommen, wenn sie ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitskraft“ erbringen können. Welche arbeitsrechtliche Regelungen in WfbM gelten, entnehmen Sie der aktuellen Ausgabe des arbrb; #Teilhabe am Leben; #arbeitnehmerähnliche Personen; SGB IX
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#TagDerArbeit #1Mai Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) enthält das Recht auf #Arbeit als fundamentales #Menschenrecht. Dieses umfasst „das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“. Dieses Recht wird nicht verwirklicht, wenn für Menschen mit Behinderungen praktisch nur die Möglichkeit einer segregierten Beschäftigung besteht. Dies hat der UN-Fachausschuss in seiner Allgemeinen Bemerkung von 2022 zum Recht auf Arbeit und Beschäftigung erneut hervorgehoben und die Anforderungen näher dargelegt. Geschützte #Werkstätten als Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen sind nach diesen Maßstäben unvereinbar mit der UN-BRK. Dennoch besteht in Deutschland weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen. Etwa 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Nur wenige von ihnen werden auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Werkstätten in ihrer heutigen Form führen zu Segregation und #Exklusion. Sie sind deshalb nicht Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes. Sie bieten auch nicht die Möglichkeit, einen angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Menschenrechtliche Eckpunkte für die Reform von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): https://lnkd.in/epYHApGV
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💡 Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes 📍 Mit dem Problem der Verfestigung von #Arbeitslosigkeit und #Leistungsbezug geht das Teilhabechancengesetz eine der zentralen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Seit 2019 stehen den Jobcentern die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt zur Verfügung“. Laut IAB-Evaluation erreichen beide #Lohnkostenzuschüsse überwiegend die anversierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter und wirken im beabsichtigten Sinne. Eine staatlich geförderte #Erwerbstätigkeit kann geeignet sein, die vielfältigen Integrationsfunktionen regulärer Erwerbsarbeit zu kompensieren. Sie kann den Geförderten damit Teilhabeerfahrungen ermöglichen, die ihnen unter den Bedingungen langjähriger Arbeitslosigkeit verwehrt blieben. 📚 Es hat sich gezeigt, dass beide Förderinstrumente die soziale #Teilhabe der Geförderten verbessern. Für die #Arbeitsmarktintegration ist dies bislang nur für die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nachgewiesen. Allerdings gilt dies nur, solange die Beschäftigung währt. Endet diese für die Geförderten ohne jede Anschlussperspektive, folgen also erneut Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug, so erodieren auch die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe. Nachhaltig wirken kann das Teilhabechancengesetz nur, wenn es gelingt, #Anschlussperspektiven für die Geförderten zu erschließen. Und das heißt vor allem, Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen. Dies gelingt bei der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ trotz der Arbeitsmarktferne der Zielgruppe gut. Die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Geförderten ist 26 Monate nach Förderbeginn um 36 Prozentpunkte höher als die der Vergleichsgruppe. 🔸 Im Zentrum der politischen #Debatte um die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes sollten daher die Fragen stehen, wie die Anschlussperspektiven der Geförderten aussehen und wie diese verbessert werden können. ▶ In Fällen, in denen der Übergang nicht gelingt, könnten Anschlussförderungen ein vielversprechender Lösungsansatz sein. Eine modifizierte Variante der Arbeitsgelegenheiten könnte hierfür eine im Schnitt kostengünstigere Alternative zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sein. Den gesamten #IABDebattenbeitrag lesen Sie im #IABForum: ▶ https://lnkd.in/dZGX2e3h
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In meinem Beitrag zum Pressegespräch der LIGA Brandenburg geht es um die Arbeitsmarktintegration in #Pflegeeinrichtungen. Wie läuft es in der Praxis und was fordert der Paritätische Landesverband Brandenburg? Lest rein! Das Land Brandenburg sucht Fachkräfte: auch aus dem Ausland. Doch es geht nicht nur darum, Menschen aus dem Ausland anzuwerben. Wir müssen die Menschen auch mitnehmen, fordert LIGA-Vorsitzender Andreas Kaczynski gemeinsam mit Andrea Asch, Vorständin Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. Menschen aus 41 verschiedenen Ländern arbeiten bei der Lafim-Diakonie für Menschen im Alter. Zum Teil sind diese extra für die Arbeit aus fernen Landen gekommen, zum Teil sind es aber auch Menschen mit Fluchthintergrund. „Wie haben zwei Hauswirtschaftskräfte angestellt, eine aus Eritrea und eine aus dem Senegal“, erzählt Geschäftsführerin Eva-Maria Dressler. „Das sind Frauen, die wir perspektivisch, step by step, als Pflegefachkraft weiterentwickeln wollen. Sie müssen aber die Sprache noch besser lernen, bevor sie mit der Pflegeausbildung beginnen können.“ Potential von 40.000 Arbeitskräften Ein weiter Weg. Aber einer, der sich lohnt, ist Dressler überzeugt. Im Land Brandenburg fehlen bis 2030 rund 44.000 #Pflegekräfte. Dabei gibt es ein Potenzial von rund 40.000 in Brandenburg lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, die als arbeitssuchend gelten. Die Erfahrung zeige, dass diese Menschen arbeiten wollen, sagt Diakonie-Vorständin Andrea Asch. Besonders in Brandenburg gebe es aber Nachholbedarf in Punkto #Arbeitsmarktintegration. „64 Prozent der geflüchteten Menschen aus Syrien sind bundesweit erwerbstätig. In Brandenburg liegt die Quote bei 27 Prozent“, führt Asch beispielhaft an. Sie fordert eine Landeskoordinierungsstelle, die sich um die Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt kümmert, die Betrieben und Arbeitskräften hilft und insbesondere den Erwerb der Sprachkompetenz koordiniert. Rund eine Million Euro seien dazu nötig. Weniger Bürokratie, mehr Herz Ailine Lehmann vom Kreisverband Potsdam/Zauche-Belzig, hat in ihrer Einrichtung philippinische Fachkräfte beschäftigt. Die Bürokratie in Deutschland stoße oft auf Unverständnis, erzählt sie. „Bei einem der Mitarbeiter vergingen drei Monate, bis die Anerkennungsurkunde nach der Prüfung einging. In der Zeit konnten wir den Kollegen nur als Hilfskraft beschäftigen und er hat weniger verdient." Eva-Maria Dressler hat trotz Engagement der Kollegen die Erfahrung gemacht, dass Fachkräfte aus Vietnam, die sie für die Ausbildung in ihre Einrichtung geholt hat, schließlich abgebrochen haben. „Die Leute fühlen sich nicht heimisch hier.“ Neben den fehlenden Sprachkenntnissen sei das eines der Hauptprobleme. Dazu brauche es eine echte Willkommenskultur, so Andreas Kaczynski. Kompletter Beitrag: https://lnkd.in/ejXVfSEk Hintergrundbild © pixelio by Gerd Altmann
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Eine aktuelle #Studie des Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw) im Auftrag der Arbeitnehmerkammer belegt: Der Bremer Aktionsplan #Alleinerziehende ist zwar ein erster Schritt, aber längst nicht hinreichend. Im Land #Bremen ist fast jeder vierte #Familienhaushalt alleinerziehend – die meisten davon sind #Mütter. Trotz ihrer hohen #Erwerbsbeteiligung leben viele Bremer Alleinerziehende mit ihren #Kindern in prekären Verhältnissen. Die Studie zeigt deutlich, dass Arbeitsmarktprogramme alleine oft nicht ausreichen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. „Alleinerziehende brauchen eine bessere Unterstützung auf allen Ebenen – von der Wohnungs- und Gesundheitsversorgung bis hin zur Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik“, so unser Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal. Details in der Pressemitteilung und Studie: https://lnkd.in/exKShUWj #alleinerziehend #Erwerbstätigkeit #Armut #Bremen #Bremerhaven #Familien #Arbeitsmarkt #kinderbetreuung #Studie #Arbeit #arbeitnehmerkammer #Wohnungen #Wohnungsnot #Weiterbildung #berufundfamilie #Vereinbarkeit Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Universität Bremen
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