Beitrag von BRAUN EDL / experts4mobility

📢 Heizungsförderung für Unternehmen 🅆 🄰 🅂: Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz um. Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. 🌍🌱 🅆 🄴 🅁 : Zu den Antragsberechtigten zählen Unternehmen aller Größen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen. 🏭🏫 🅆 🄸 🄴 🅅 🄸 🄴 🄻: Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 %; möglicher Effizienzbonus 5 %). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag i.H.v. pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche.💰  🅆 🄾: Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden. 💻 ❗Nutzen Sie die Chance, Fördermittel zu beantragen und Ihre Heizungsanlage nachhaltig zu optimieren! Sprechen Sie uns an! 💬 #KfW #Heizungsförderung #Unternehmen #Nachhaltigkeit #Energiewende

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW

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