Beitrag von Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben heute beschlossen, dass es eine einseitige Anrufbarkeit bei strittigen Fällen von NS-Raubkunst geben wird. Die Beratende Kommission, die bislang in strittigen Fällen von NS-Raubkunst von beiden Seiten angerufen werden muss, soll zu einem Schiedsgericht weiterentwickelt werden, das dann einseitig angerufen werden kann und dessen Entscheidungen rechtsverbindlich sein werden. Zudem soll für diese Fälle die Provenienzforschung deutlich gestärkt werden. Claudia Roth: „Der gemeinsame Beschluss von heute ist ein großer und wichtiger Fortschritt, um die Rückgabe von NS-Raubkunst sehr deutlich zu verbessern. Besonders wichtig war für mich und freut es mich nun, dass wir uns zwischen Bund, Ländern und Kommunen nun auf eine einseitige Anrufbarkeit verständigt haben. Zudem werden wir gemeinsam die Provenienzforschung stärken. Wir haben uns gemeinsam einen ehrgeizigen Zeitplan vorgenommen und wollen bis Ende diesen Jahres die Reform wirksam werden lassen. Damit können wir die Ziele der Washingtoner Prinzipien noch viel wirkungsvoller umsetzen.“ https://lnkd.in/eMwVK_Wf

Beratende Kommission: Entscheidende Weichen für Reform gestellt

Beratende Kommission: Entscheidende Weichen für Reform gestellt

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