Beitrag von Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

#OnThisDay 15.09.1954 Heute vor 70 Jahren trat mit dem §8 des Pass-Gesetzes der Deutschen Demokratischen Republik ein Gesetz in Kraft, welches das Verlassen des Staatsgebietes ohne Genehmigung unter Strafe stellte. Die „Republikflucht“ wurde mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet. . Mit der „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. Mai 1952 begann die DDR-Regierung mit dem Ausbau der innerdeutschen Grenze und der Einsperrung ihrer Bevölkerung. Bis zum Bau der Berliner Mauer schafften es dennoch ca. 2,8 Millionen Menschen das Land zu verlassen. Unter ihnen waren vor allem junge, gut ausgebildete Bürger, weshalb die „Republikflucht“ vordergründig in der DDR-Wirtschaft zu spüren war. . Gründe ihr Heimatland zu verlassen, gab es einige. Wer nicht direkt von den Zwängen des wirtschaftlichen und sozialen Systems betroffen war, fühlte sich häufig in seiner individuellen Lebensgestaltung eingeschränkt. Politische Repressalien, die Verweigerung eines bestimmten Ausbildungsweges und die ständige Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit veranlassten viele Bürger dazu die DDR hinter sich zu lassen. . Weitere #OTD finden Sie in unserem historischen Kalender: 📅 ow.ly/Ljfe50TmISu

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