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Cannabisverordnung bald ohne Antrag auf Kostenübernahme möglich Der GBA beschloss gestern, dass insgesamt 16 Facharztgruppen und Ärzt*innen mit 5 Zusatzbezeichnungen medizinisches Cannabis auch ohne vorherigen Antrag auf Kostenübernahme auf Kassenrezept verordnen dürfen sollen, sofern die Voraussetzungen dafür zutreffen. Anders als die früher besprochenen Positionen ist dieser Beschluss dabei nicht auf bestimmte Indikationen beschränkt. Das bestärkt die ursprünglichen Bestrebungen des Gesetzgebers, der bewusst einen breiten Einsatz von medizinischem Cannabis vorsieht. Positiv für Patienten ist, dass sie schneller Zugang zu einer Cannabistherapie erhalten können. Für Ärzte positiv ist, dass sie weiter freiwillig einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können, wenn sie unsicher sind, ob die Verordnungsvoraussetzungen im Einzelfall zutreffen. DEMECAN begrüßt den ausgewogenen Beschluss des GBA ausdrücklich.

Edwin Suchold

In Ausbildung/Studium: Hamburger Fern-Hochschule

3 Monate

Sind die 16 Facharztgruppen nicht vom Genehmigungsvorbehalt ausgenommen und die Kosten werden bei der Verschreibung automatisch übernommen?

Boris Leviach

Head of Sales Europe/Asia B.M.P. Bulk Medicines & Pharmaceuticals GmbH

3 Monate

Wertvolle Neuigkeiten!

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