Jetzt druckfrisch Ausgabe 16/2024 mit folgenden Themen:
Nordische High Yields, made by Lazard Asset Management. Außerdem: "Butter bei die Fische" mit Bonafide Ltd., wann erwacht der Seafood-Sektor aus seinem Dornröschenschlaf? Und dann noch die Frage, wieviel Potenzial in US-amerikanischen Nebenwerten schlummert.
Philipp Hämmerli Marco BerwegerAndreas Rau
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Zoff um europäische Mineralöl-Grenzwerte 😤👨🔬
foodwatch frohlockt: "Die EU-Kommission hat Grenzwerte für Mineralöl vorgeschlagen. Bereits am 12. Juni steht das Thema auf der Tagesordnung." 📅
Ein im Januar von der Kommission ausgerichtetes Treffen war nach Informationen der Lebensmittel Zeitung desaströs verlaufen 😫: Die European Commission wies die Kritik der Wirschaftsverbände harsch zurück. Inwieweit sie der Aufforderung nachgekommen sind, bis Ende Februar Daten einzureichen, mit denen Brüssel die Machbarkeit der Höchstgehalte überprüfen will, ist unklar. 🤷♂️
Bemerkenswert 💡: Während hierzulande jahrelang eine Regulierung im Bedarfsgegenständerecht in Rede stand – man wollte MOSH/MOAH aus den Verpackungen herausbekommen 📦🍱, von wo aus sie in die Lebensmittel migrierten –, geht es nun um Höchstgehalte für die Lebensmittel selbst, im EU-Kontaminantenrecht ☣.
Mit den angedachten Grenzwerte "wären über Nacht 🌙 10 Prozent aller Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig 🚫 – im Regal und auch als Zutat in Verarbeitungsprodukten", warnt der Lebensmittelverband Deutschland e.V..
"Wenn die Unternehmen nicht fristgerecht Daten vorlegen, die belegen, dass diese Werte trotz guter Agrar-/Herstellungspraxis nicht einhaltbar sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kommission bis Anfang 2025 MOAH-Höchstwerte verabschieden wird", hatten Uta Verbeek, Geschäftsführerin der Meyer Science GmbH, und Alfred Hagen Meyer, Meyer Rechtsanwalts GmbH, bereits im Januar in einer Veröffentlichung der Zertifizierungsorganisation IFS gewarnt. ☝📆
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Fachkräftemangel ..., dass der kommt war lange klar. Die relevante Frage ist, wie geht man als KmU damit um?
Ausbildungsmarketing ist das eine, kreatives Recruiting das andere... Spannend wird es, wenn Ausbildungsmarketing und Recruiting erfolgreich sind und tatsächlich neue Köpfe an Bord sind. Wie gehe ich mit den Neuen um? Wie halte ich sie?
Der Umgang mit den Herausforderungen des Fachkräftemangel muss ganzheitlich gedacht werden: Onboarding, fachliche Entwicklung der Mitarbeitenden, Dokumentation des internen Knowhows usw. sind Themen die mit auf dem Tisch liegen.
Dabei steht unmittelbar die Frage im Raum, wieviel Geld und Zeit ein Unternehmer in Mitarbeitende investieren will, wenn sie womöglich gleich wieder abgeworben werden? Also gar keine Weiterbildung? Das klappt leider auch nicht, weil die Mitarbeitenden im Unternehmen schließlich produktiv sein sollen.
Moderne, zukunftsweisende Methoden müssen her und eine Portion Mut, diese trotz vielfältiger Krisensituation einzuführen. Wobei, soviel Mut braucht es gar nicht. In anderen Branchen wird es längst gemacht... Die Best Practice sind bekannt, Lösungen sind verfügbar - man muss es #einfachmachen.
Sven Weihe vielleicht unterhalten wir uns bei Gelegenheit. 😉
Die #Entwaldungsverordnung der EU bringt viel Handlungsbedarf für eine Vielzahl von Unternehmen mit sich. Diese sollten jetzt anfangen, ihre Lieferketten zu überprüfen. Denn ab dem 30. Dezember 2024 sind bestimmte Produkte ansonsten nicht mehr marktfähig. Der #KPMGLaw Partner Dr. Thomas Uhlig gibt einen Überblick: https://lnkd.in/d6eusTcf#EUDR
Die #Entwaldungsverordnung der EU bringt viel Handlungsbedarf für eine Vielzahl von Unternehmen mit sich. Diese sollten jetzt anfangen, ihre Lieferketten zu überprüfen. Denn ab dem 30. Dezember 2024 sind bestimmte Produkte ansonsten nicht mehr marktfähig. Der #KPMGLaw Partner Dr. Thomas Uhlig gibt einen Überblick: https://lnkd.in/dEhud9HV#EUDR
EU-Verpackungsverordnung ♻️Ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft ✅
Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ forciert durch Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen den Markt für Rezyklate und bringt eine deutliche Steigerung des Anteils von Sekundär-Materialien in Verpackungen. Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) begrüßt begrüßt die Einigung zur EU-Verpackungsverordnung im Trilog von Montag.
Die #PPWR bildet die Voraussetzung dafür, dass aus Verpackungsabfällen durch Investitionen in Sammlung und Sortierungsinfrastruktur wiederverwertbare Rohstoffe entstehen können. Über diesen Recyclingansatz werden neue Geschäftsmodelle im Sinne des Klimaschutzes ermöglicht. Die Verordnung betont die Bedeutung des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und setzt das Ziel, dass sie ab 2030 recycelbar sein müssen.
Allerdings gibt es noch einen möglichen #Stolperstein: Rezyklate aus Drittländern für die #Recyclingziele anzuerkennen. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recyclingbranche erheblich beeinträchtigen.
Dazu Mittendorfer Bjoern, VOEB Vertreter im europäischen Dachverband FEAD: „Die EU-Verpackungsordnung ist ein wichtiger Schritt für eine langfristig stabile Kreislaufwirtschaft. Wir müssen faire #Wettbewerbsbedingungen für die europäische Recycling-Industrie garantieren können. Die Anrechnung von Abfällen aus Drittländern für die Recyclingziele der EU gefährdet die europäische Recyclingbranche gegenüber dem Wettbewerb in Asien.“
Mehr dazu hier: https://lnkd.in/dgeYCKyz
Die Verhandlungsteams des Rats der EU und des Europaparlaments haben sich am Montag auf eine gemeinsame vorläufige Position zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) geeinigt.
CAESAR+CLEO GmbH und die Cooperativas Agro-alimentarias de España laden bereits in 3 Tagen am 26.09.24 um 11°° bis 12°° zu einem einstündigen Webinar, zum Thema >Regulatorische Anforderungen und die damit verbundenen Erwartungen deutscher Abnehmer von Agrarprodukten aus Spanien<, ein. Das Online-webinar richtet sich an spanische Erzeuger von Agrar- und Ernährungsgütern, welche nach Deutschland exportieren. Das Webinar wird von Markus Meuthen, Geschäftsführer von CAESAR+CLEO GmbH, Experte für Nachhaltiges Lieferketten-Management und Dekarbonisierung auf Spanisch durchgeführt.
Die deutsche Gesetzgebung unterscheidet sich aktuell noch von der zukünftigen europäischen Gesetzgebung durch das in Deutschland bereits bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die deutschen Abnehmer sind bereits auf dem Vormarsch und stellen hohe Anforderungen an ihre Lieferanten. Im Rahmen des Seminars wird unter anderem erläutert, mit welchen Herausforderungen deutsche Unternehmen konfrontiert sind und welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsmodelle mit Spanien haben.
Unter dem folgenden Link können Sie sich an dem webinar kostenlos anmelden:
https://lnkd.in/e2q8DEC3#lksk#csddd#supplychain#spain#germany#cr#csrd#esrs
Der Rechtsstreit um ein Nischenprodukt des bayerischen Bio-Herstellers Herbaria bringt die Importregeln für Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern in Turbulenzen. Branchenkenner sehen die EU-Kommission in der Pflicht.
Die Große Kammer (!) des EuGH hat entschieden, dass Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, wenn die Produktionsvorschriften der EU-Öko-Verordnung nicht Eins-zu-Eins eingehalten werden. Ein Gleichwertigkeitsabkommen bzw. eine Anerkennung der Bio-Standards des Herkunftslandes durch die EU-Kommission hilft nach dem Richterspruch nichts.
"Der Sinn und Zweck dieses Logos besteht gerade darin, die Verbraucher klar und eindeutig darüber zu informieren, dass das Erzeugnis, auf dem es angebracht ist, voll und ganz allen Vorgaben der Verordnung 2018/848 entspricht und nicht nur Vorschriften, die dieser Verordnung gleichwertig sind", heißt es in der Urteilsbegründung.
So, und welches Land möchte jetzt noch Gleichwertigkeitsabkommen mit der EU-Kommission abschließen? Bis Ende 2026 müssen die alle neu verhandelt werden.
Und wieso erlauben die 15 Richter der Großen Kammer (mehr juristische Weisheit gibt es in Europa nicht) statt des EU-Bio-Logos, ersatzweise das Bio-Logo des betreffenden Herkunftslandes (zB USDA) auf der Verpackung zu tragen? Kommt es jetzt zu einem Bio-Siegel-Salat? ($)
https://lnkd.in/eSW5bvjU
Teil 2 der aktuellen Serie von Mathias Ilg zum Thema EU-Lieferkettengesetz im Bau und Immobilienreport des REPORT ist erschienen.
Lesen Sie, wie die EU-Lieferkettenrichtlinie große Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten regelmäßig auf Menschenrechts- und Umweltverstöße zu überprüfen und risikobasierte Maßnahmen zu ergreifen.
Hier finden Sie den Artikel: https://bit.ly/3YetQUG
Entrepreneur | Bonafide Partner | Promoting the #BlueRevolution
3 Monate📈🐟 Nordische High Yields, US-Nebenwerte und Fische - Zeit für interessante Portfolio-Beimischungen? 🚀🔍