"Kryptoqueen" Ruja Ignatova betrog Investoren mit wertlosem OneCoin, verschwand 2017, verursachte Milliardenverluste.
Beitrag von DER AKTIONÄR
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➡️ Der deutsche #Krypto-Broker #BISON macht den nächsten wichtigen Schritt für die Krypto-Adoption. Ab heute wird den Kunden schrittweise versichertes #Staking angeboten..
Krypto-Adoption: BISON startet versichertes Staking-Angebot
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Neue 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲 𝘇𝘂𝗿 𝗔𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝗰𝘆 𝗜𝗜 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗮𝗻𝗹𝗮𝗴𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 ergeben sich aus kürzlich veröffentlichten Q&A der EIOPA. Hinsichtlich des Verhältnisses der Einordnung als strategische Beteiligung nach Artikel 171 der Solvency II-Verordnung und der Anwendung eines Look-through nach Art. 84 der Solvency II-Verordnung hat die EU-Kommission am Ende Juni geantwortet, dass in dem Fall, dass die Voraussetzungen nach Artikel 84 für eine Durchschau bei einem verbundenen Unternehmen erfüllt sein, auch dann nicht auf den Look-through verzichtet werden kann wenn das verbundene Unternehmen die Bedingungen von Artikel 171 der Delegierten Verordnung an eine strategische Eigenkapitalbeteiligung erfüllt. Dies kann in der Praxis je nach Vermögensanlagen des verbundenen Unternehmens zu höheren oder niedrigeren Stressfaktoren führen. Hinsichtlich indirekter Anlagen in Kryptowährungen, beispielsweise über ETF oder bei Beteiligungen an großen Krypto-Handelsplattformen hat EIOPA klargestellt, dass auch indirekte Anlagen in Kryptorisiken, wie Investmentfonds, die Krypotwährungen abbilden, oder Beteiligungen an Kryptowährungsbörsen als „4-Sonstige Krypto-Assets“ im Reportingwesen gemeldet werden sollen. Hinsichtlich Kryptowerten ist die künftige versicherungsaufsichtsrechtliche Behandlung derzeit Gegenstand eines "Call for Advice" in dessen Rahmen EIOPA bis 30. Juni 2025 Stellung nehmen soll, wonach die Angemessenheit der bisherigen Vorschriften bewertet werden soll und mögliche angepasset Kalibrierungen vorgeschlagen werden sollen, die auch die unterschiedlichen Risikomerkmale der verschiedenen Kategorien von Krypto-Vermögenswerten (insbesondere E-Geld-Token, andere vermögenswertreferenzierte Kryptowerte und sonstige Kryptowerte einschließlich Utility-Token) berücksichtigen. Für deutsche Solvency II-Versicherungsunternehmen und Anlageverordnungsanleger sind ohnehin noch die Vorgaben der BaFin zur Sicherungsvermögensfähigkeit von Krypotwerten vom 1. September 2022 zu beachten #solvencyii #Kryptowerte #VAG #Kapitalanlage #crypto
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➡️ Die #BaFin hat Probleme mit #Krypto, #IOTA startet #EVM und die Auswirkungen der #Europawahl auf den Krypto-Sektor: die Krypto-News der Woche.
Krypto-News: Das sind die 5 wichtigsten Neuigkeiten der Woche
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Ripple vs. SEC: Milliardenschwerer Rechtsstreit eskaliert Erfahren Sie alles über den rechtlichen Kampf zwischen Ripple und der SEC. Wie wird dieses Katz-und-Maus-Spiel enden? Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen in der Kryptowelt. https://lnkd.in/deZJuthi
Ripple vs. SEC: Milliardenschwerer Rechtsstreit eskaliert
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Ripple vs. SEC: Milliardenschwerer Rechtsstreit eskaliert Erfahren Sie alles über den rechtlichen Kampf zwischen Ripple und der SEC. Wie wird dieses Katz-und-Maus-Spiel enden? Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen in der Kryptowelt. https://lnkd.in/dDv-KmJd
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Bitcoin-ETFs: So schnell nicht in Europa… In den USA hat es lange gedauert, und auch erst in Folge von gerichtlichem Druck hat die SEC am 11. Januar die ersten Bitcoin-ETFs zugelassen. Während in den USA nun auch schon Anträge auf Ethereum-ETFs vorliegen, ist man in Europa zurückhaltend mit Krypto-ETFs. Das zeigt ein Beitrag in der FAZ von Franz Nestler, zu dem ich ein paar Statements beitragen durfte. Allein formell hieße es in Europa OGAW-Rahmenwerk und MiCA-Verordnung zu verbinden – was spannend werden dürfte. Ich bin der Ansicht, dass der Druck auf ESMA jedoch steigt, dieses Thema doch schneller zu adressieren, als es die bis Oktober laufende Konsultation zu einem überarbeiteten Anlagekatalog vorsieht. Es dürfte also weiter interessant bleiben, wie es in Europa weitergeht – und welche Erfahrungen man in den USA nach der Zulassung macht. Link zum FAZ-Beitrag: https://lnkd.in/eeD2ctKQ
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📈 Krypto-News: Floki Inu reagiert auf Warnung der Hongkonger Aufsichtsbehörde 🚨 Regulatorischer Fokus auf High-Yield Staking-Programme: 🛑 SFC Hongkong warnt vor hochverzinsten Staking-Programmen wie Floki Inu. 🔒 Floki Inu sperrt Teilnahme von Nutzern aus Hongkong und stoppt lokales #Marketing. Floki Inus Verteidigung und Zukunftsaussichten: 💡 Floki Inu verteidigt hohe APY mit einzigartigem #Belohnungssystem. 🤝 Team plant Anpassung an regulatorische Anforderungen und Zusammenarbeit mit Rechtsberatern. Die SFC-Warnung erinnert die Krypto-Community an die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften und warnt vor zu hohen Versprechungen. Floki Inu arbeitet an transparenten und rechtlich konformen Finanzprodukten für langfristiges Vertrauen der Anleger. #FlokiInu #KryptoRegulierung #Finanzprodukte
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Hoffnung bei der steuerlichen Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Beim Handel kann es natürlich auch zu Verlusten kommen. Die Frage ist dann, inwiefern diese Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Das ist auch bei Kryptowährungen ein Thema, weil hier erheblichen steuerlichen Gewinnen auch ebensolche Verluste gegenüberstehen können. ☝️Ein besonderer Fall sind dabei Termingeschäfte, z.B. mit Kryptoderivaten, deren Versteuerung anderen Grundsätzen, als bei „gewöhnlichen“ Kryptoassets unterliegt. Hier greift bisher die Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, wonach nur Verluste bis 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden dürfen. 👉Hierzu hat das FG Rheinland-Pfalz jetzt in einem Verfahren die beantragte Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil diese Beschränkung sachlich nicht gerechtfertigt ist und also Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen (Beschluss vom 05.12.2023, 1 V 1674/23). Das Gericht begründet seine Entscheidung ausführlich mit der grundsätzlichen Vergleichbarkeit des Sachverhalts mit dem Verfahren vor dem BVerfG (2 BvL 3/21) zur Berücksichtigung von Aktienveräußerungsverlusten. 👉Die Entscheidung betraf nur eine AdV - bietet aber einen interessanten Ansatz zur Argumentation in vergleichbaren Fällen. #krypto #steuerberatung #steuerstreit
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Chefredakteur Bitcoinblog.de, Autor von "Bitcoin: Die verrückte Geschichte vom Aufstieg eines neuen Geldes."
Den Stablecoin Tether (USDT) erwähnen wir ja immer wieder. Er ist in vielen Bereichen das wichtigste Token im Kryptomarkt. In den USA beklagt eine Verbraucherschutz-Organisation nun, dass Tether in Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Menschenhandel, Drogenhandel und mehr involviert ist. Sie verlangt strengere Gesetze, um Stablecoins, wenn sie schon die Zukunft sind, zu kontrollieren. Das aber wird schwierig - denn Stablecoins sind längst ein wichtiger, fast schon systemischer Abnehmer von Staatsanleihen geworden, den die US-Regierung derzeit kaum verpressen wollen wird. #usdt #tether #consumersresearch #geldwäsche #terrorfinanzierung #stablecoin https://lnkd.in/d7N2xxvs
Ein ziemlich lukrativer Teufelspakt
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Mit der #MiCA-Regulierung haben #Stablecoin-Emittenten und Kryptobörsen seit dem 30. Juni neue Herausforderungen zu meistern, aber auch neue Chancen erhalten. Was sich geändert hat und wie die Akteure darauf reagieren, diskutieren Manuel Klein und Stefan Grasmann in der neuesten #BFRR-Episode. Anschließend werfen sie einen Blick auf die politische Stimmung in den USA. Sie überlegen, welche Rolle die #Krypto-Politik im kommenden Präsidentschaftswahlkampf spielen wird und fassen zusammen, welche Positionen die beiden Anwärter derzeit vertreten. Neben den Einschätzungen und Prognosen vergessen die Hosts nicht, den Status quo zu beleuchten. Was ist in den letzten vier Wochen im Bereich #CBDC passiert? Wie steht es um die Abwicklung tokenisierter Wertpapiere? Und welche Projekte sollte man im Auge behalten? Mehr dazu hier: https://lnkd.in/daZih3qm Alexander Bechtel | Dr. Michael R. Blaschke | Dr. Jonas Groß | Manuel Klein
MiCAR tritt für Stablecoins in Kraft
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