#KARL
Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe? VKU Studie veröffentlicht!
Spätestens im Oktober soll die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie final verabschiedet werden. Schon vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses hat sich der VKU ausdrücklich für die Einführung einer erweiterten #Herstellerverantwortung zur Finanzierung der teilweise verpflichtenden #Viertbehandlung eingesetzt. Damit wird ein längst überfälliger Paradigmenwechsel Wirklichkeit: Die Verursacher müssen sich an den Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen. So sind zukünftig mindestens 80 Prozent der für Ausbau und Betrieb der Viertbehandlung entstehenden Kosten durch die Hersteller von Arzneimittel- und Körperpflegeprodukten zu tragen.
Im Rahmen einer Studie hat FICHTNER Management Consulting AG (FMC) im Auftrag des VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. ermittelt, welche Kosten durch die neuen Anforderungen der teilweise verpflichtenden Viertbehandlung zu erwarten sind. Der Ausbau und Betrieb der zusätzlichen Reinigungsstufen wird in Deutschland bis 2045 knapp 9 Milliarden Euro kosten. Betroffen von der Verpflichtung sind in Deutschland bis 2045 etwas über 150 Anlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW). Weitere Anlagen müssen ertüchtigt werden, wenn sie zwischen 10.000 und 150.000 EW liegen und innerhalb noch zu definierender Risikogebiete einleiten. Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass 20 Prozent der Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 EW aufgrund ihres Standortes ausbaupflichtig werden. Die Projektion der resultierenden Kosten berücksichtigt auch, dass die Kommunalabwasserrichtlinie einen gestaffelten Ausbau bis 2045 vorsieht und folglich nicht alle Kosten sofort entstehen. Da die Anzahl der ertüchtigten Anlagen erst nach und nach wachsen wird, fallen auch die resultierenden Kosten zu Beginn der Umsetzung moderat aus und steigen dann bis zum Ende des Umsetzungszeitraumes auf ein jährliches Volumen von bis zu 860 Millionen Euro an. Danach laufen zunächst die Betriebskosten weiter, bevor erste Reinvestitionen anstehen dürften.
Richtig umgesetzt wird die Herstellerverantwortung die Abwasserkundinnen und -kunden entlasten und dafür sorgen, dass Hersteller vermehrt auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind. Wichtig ist, dass die Richtlinie nach der zurückliegenden Europawahl nun zügig final verabschiedet wird. Für eine praktikable Umsetzung in nationales Recht, die für die Planungs- und Investitionssicherheit der Abwasserwirtschaft schnell vorangebracht werden muss, liefert der VKU mit den Ergebnissen der Studie einen wichtigen Baustein.
Der Link zu den Studienergebnissen folgt im ersten Kommentar! Und im zweiten dann der Link zur ersten Berichterstattung in der NOZ/mh:n MEDIEN.
Dr. Bernd Gagsch; Petra Zastrow; Marcel Fälsch
Tolle neue Herausforderung!
10 MonateVielen Dank für Ihre Unterstützung vom ersten Tag an ! Dr. Juliane Thimet