20. Petersberger Schiedstage
Am 24.02.2024 veranstaltete die DIS zusammen mit BeckAkademie Seminare/Verlag C.H.BECK oHG die 20. Petersberger Schiedstage, dieses Jahr zum wichtigen und hochaktuellen Thema „Schiedsgerichtsbarkeit in Zeiten von Krieg und Krisen“.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit zwar keine kriegerischen Auseinandersetzungen und internationale Konflikte vermeiden, aber dennoch einen Beitrag zu friedlichen Lösungen leisten kann. Hierzu stellte Professor Dr. Christian J. Tams das berühmte „Alabama Claims“-Verfahren als Beispiel vor. Internationale Gerichte, wie der IGH, könnten eine Bühne für Transparenz und die Mobilisierung der Öffentlichkeit bieten. Dadurch könnten Gerichte etwas leisten, was andere Foren nicht bieten könnten.
Dr. Henriette Sigmund sprach über das Iran-United States Claims Tribunal. Es zeige, dass die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ein Instrument sei, auf das sich Staaten in Krisenzeiten verlassen könnten. Die Schiedsgemeinschaft könne den Boden für die Beilegung zukünftiger Konflikte durch weitere Transparenz und Beiträge zur Rechtsfortbildung bereiten.
Schließlich thematisierte Dr. Judith Knieper Hintergrund und Erfolge der UNCITRAL. Für den Erfolg von UNCITRAL sei von entscheidender Bedeutung, innerhalb einer vielfältigen Gruppe einen Konsens zu finden. Dies erfordere einen integrativen Ansatz und eine geschützte Plattform für unterschiedliche Perspektiven.
Die Rolle von Sanktionen in Schiedsverfahren wurde aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dr. Eric Decker stellte die bestehenden Sanktionsregime und ihre Wirkungsmechanismen dar. Obwohl Sanktionen nicht direkt gegen Schiedsverfahren gerichtet seien, könnten sie die Durchführung eines Schiedsverfahrens deutlich erschweren.
Vladimir Khvalei erörterte die üblichen Argumente, die bei internationalen Schiedsverfahren im Hinblick auf Sanktionen vorgebracht werden. Er schilderte an Beispielen, wie sich Sanktionen negativ auf die Fähigkeit einer Partei auswirken können, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen. Diese Umstände könnten dazu führen, dass die Schiedsvereinbarung nicht mehr durchsetzbar sei.
Zum Abschluss dieser Diskussion erläuterte Dr. Susanna Hollweg-Stapenhorst den Rechtsschutz für und gegen sanktionierte Parteien. Sie erklärte anhand einer Fallstudie, wie deutsche Gerichte in Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren und in Fällen der Sicherungsvollstreckung entscheiden. Es sei durchaus möglich, ein Schiedsverfahren mit sanktionierten Parteien zu führen und den Schiedsspruch durchzusetzen.
Reinmar Wolff, der durch das Programm leitete, hob zum Abschluss die Herausforderungen hervor, denen sich Schiedsgerichtsbarkeit in Zeiten von Krieg und Krisen stellen muss.
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