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Die Höhe des Existenzminimums ist zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen als prognostiziert.📈 Daher sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend erhöht werden. ▶ Auf welche Beträge Grund- und Kinderfreibetrag laut Entwurf angehoben werden sollen, lesen Sie hier: https://lnkd.in/d9FrRWFn Hintergrund: Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Auf dieser Grundlage wird überprüft, ob der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angepasst werden müssen.📑💰 Im Gesetzentwurf ist ebenfalls vorgesehen, dass die lohnsteuerliche Berücksichtigung der weiteren steuerlichen Entlastung für 2024 in der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 erfolgt. #ETL #Steuern #Grundfreibetrag #Kinderfreibetrag #Steuerrecht #Finanzen

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