Die Höhe des Existenzminimums ist zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen als prognostiziert.📈 Daher sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend erhöht werden. ▶ Auf welche Beträge Grund- und Kinderfreibetrag laut Entwurf angehoben werden sollen, lesen Sie hier: https://lnkd.in/d9FrRWFn Hintergrund: Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Auf dieser Grundlage wird überprüft, ob der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angepasst werden müssen.📑💰 Im Gesetzentwurf ist ebenfalls vorgesehen, dass die lohnsteuerliche Berücksichtigung der weiteren steuerlichen Entlastung für 2024 in der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 erfolgt. #ETL #Steuern #Grundfreibetrag #Kinderfreibetrag #Steuerrecht #Finanzen
Beitrag von ETL-Gruppe
Relevantere Beiträge
-
Das Wachstumschancengesetz, das ab dem 1. Januar 2024 umfangreiche steuerliche Änderungen für Unternehmen und Steuerpflichtige mit sich bringen sollte, wurde im Dezember 2023 vom Bundesrat in der ursprünglichen Form abgelehnt und nach erheblichen Kürzungen am 22. März 2024 angenommen. Während viele der erhofften Erleichterungen gestrichen wurden, treten dennoch einige steuerliche Veränderungen in Kraft. Ab 2024 wird die kalte Progression durch Anhebungen im Einkommensteuertarif und im Grundfreibetrag gemildert. Der Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro und der Spitzensteuersatz wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro fällig. Ehegatten profitieren von einer Verdopplung dieser Beträge. Die Unterhaltshöchstbeträge, die als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgezogen werden können, steigen ebenfalls und sind nun an den Grundfreibetrag angelehnt. Für Familien erhöhen sich die Kinderfreibeträge auf 3.192 Euro pro Elternteil und zusätzlich 1.464 Euro für Betreuung, Ausbildung und Erziehung pro Kind. Der Solidaritätszuschlag wird nur noch erhoben, wenn die Einkommensteuer 18.130 Euro übersteigt, mit einem graduellen Anstieg bis zu einem vollen Satz von 5,5 % ab einer Einkommensteuer von 33.710 Euro. Interessant ist die Entscheidung, die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Fernwärme des Jahres 2022 rückwirkend nicht als steuerpflichtig zu behandeln, was die Bürger entlastet. Es gibt aber nicht nur Erleichterungen. Zum 1. April 2024 endet die Umsatzsteuerermäßigung für Erdgas und Fernwärme, was die Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 % bedeutet. Diese Änderung wird sowohl für Unternehmer als auch für private Verbraucher eine finanzielle Mehrbelastung darstellen. Obwohl das Wachstumschancengesetz einige Entlastungen bietet, bleiben die groß angekündigten Erleichterungen weitgehend aus. Dennoch sind die Anpassungen im Einkommensteuergesetz, die Erhöhung der Freibeträge und die Änderungen beim Solidaritätszuschlag wichtige Schritte, um die Steuerlast für viele Bürger und Unternehmen zu mildern. #Steuerentlastung #Solidaritätszuschlag #Steueränderungen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
#Grundfreibetrag, #Unterhaltshöchstbetrag und #Kinderfreibetrag sollen erhöht werden Die Bundesregierung plant eine stärkere Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags als ursprünglich geplant, trotz der angespannten Lage, so Bundesfinanzminister Christian Lindner. 👉Hintergrund: Durch das #Inflationsausgleichsgesetz (wurde bereits 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet) steigt der Grundfreibetrag zum 1.1.2024 von 10.908 € auf 11.604 €. Nach den neuen Plänen soll eine weitere Erhöhung erfolgen – und zwar auf 11.784 €. 👉Beachten Sie: Da der Unterhaltshöchstbetrag dem Grundfreibetrag entspricht, würde sich eine Erhöhung auch hier auswirken. Nach dem Inflationsausgleichsgesetz beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil im Jahr 2024 3.192 €. Bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag (6.384 €). Auch hier plant Lindner eine Erhöhung auf 6.612 €. In unserem aktuellen Tax Magazin finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema 🌐https://lnkd.in/gjhyk7RD #ciceksteuerberatung #steuerberaterberlin #taxmagazin
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Steuerliche Entlastungen 2024: Was Unternehmen und Steuerzahler wissen müssen! Während das Wachstumschancengesetz auf große Herausforderungen stieß und viele erhoffte Erleichterungen gestrichen wurden, gibt es dennoch gute Nachrichten für 2024: • Anpassung des Einkommensteuertarifs: Höhere Grundfreibeträge und eine Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro. • Unterhaltshöchstbetrag: Erhöht auf 11.604 Euro, wodurch mehr Unterhaltskosten abziehbar sind. • Erhöhung der Kinderfreibeträge: Bis zu 4.656 Euro pro Kind, um Familien finanziell zu entlasten. • Anpassung des Solidaritätszuschlags: Erhebung erst ab einem Einkommen über 18.130 Euro, voller Satz bei über 33.710 Euro Einkommen. • Dezember-Soforthilfe 2022: Keine Steuerpflicht für Unterstützung bei Erdgas und Fernwärme. • Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme: Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 % ab April 2024.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Der letzte von der Bundesregierung veröffentlichte Existenzminimumbericht macht eine rückwirkende Anpassung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags notwendig. Lesen Sie hier, welche Beträge für 2024 nach dem Gesetzentwurf voraussichtlich gelten:
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📢 Steuern 2024: Was jetzt schon gilt – und was noch nicht Höherer Grund- und Kinderfreibetrag, eine großzügigere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag und ein neuer Höchstbetrag für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen – die steuerlichen Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vielfältig und wichtig. Schauen wir uns an, welche Änderungen seit diesem Jahr bereits in Kraft sind und welche möglicherweise durch das Wachstumschancengesetz noch folgen könnten. ✅ Diese Änderungen stehen bereits fest: 1️⃣ Existenzminimum: Der Grundfreibetrag steigt. 2️⃣ Entlastung für Eltern: Ein höherer Kinderfreibetrag ist nun gültig. 3️⃣ Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze erhöht sich weiter. 4️⃣ Spitzensteuersatz: Wer muss ihn zahlen? 5️⃣ Altersvorsorgeaufwendungen: Die Höchstbeträge sind gestiegen. Ende 2023 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Allerdings wurde es vom Bundesrat noch nicht beschlossen, sondern zur weiteren Prüfung dem Vermittlungsausschuss übergeben. Daher sind die im Gesetz geplanten Steueränderungen ab 2024 noch nicht in Kraft getreten und teilweise unsicher. Wir halten euch auf dem Laufenden und informieren euch, sobald es Neuigkeiten gibt! 💼📈 #Steuern2024 #Neuerungen #Finanzen #Wachstumschancengesetz #steuerwissen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📶 Alle Steuerzahler 📶 𝗔𝗯𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁: 𝗘𝗿𝗵ö𝗵𝘂𝗻𝗴 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗙𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝗳ü𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Arbeitende Mitte stärken - Steuerbelastung senken" (BT-Drs. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages am 25.04.2024, wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 20/11061) vorgelegt. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent anzuheben, das Kindergeld für 2024 entsprechend zu erhöhen und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Nachdem das Bürgergeld zum 01.01.2024 um rund zwölf Prozent erhöht worden sei, sei es wichtig, nun auch ein deutliches Signal für Leistung zu setzen, heißt es zur Begründung. Arbeit müsse sich lohnen, Beschäftigung attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Die Fraktion zeigt sich überrascht, dass das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag um nur acht Prozent und den Kinderfreibetrag um knapp zehn Prozent anheben wolle, obwohl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Untergrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum bilde und nicht unterschritten werden dürfe. Deutscher Bundestag, PM vom 24.04.2024 𝘉𝘪𝘵𝘵𝘦 𝘩𝘢𝘣𝘦𝘯 𝘚𝘪𝘦 𝘝𝘦𝘳𝘴𝘵ä𝘯𝘥𝘯𝘪𝘴 𝘥𝘢𝘧ü𝘳, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘸𝘪𝘳 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘎𝘦𝘸ä𝘩𝘳𝘭𝘦𝘪𝘴𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 𝘙𝘪𝘤𝘩𝘵𝘪𝘨𝘬𝘦𝘪𝘵 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘈𝘬𝘵𝘶𝘢𝘭𝘪𝘵ä𝘵 𝘥𝘦𝘳 𝘩𝘪𝘦𝘳 𝘸𝘪𝘦𝘥𝘦𝘳𝘨𝘦𝘨𝘦𝘣𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘐𝘯𝘧𝘰𝘳𝘮𝘢𝘵𝘪𝘰𝘯𝘦𝘯 ü𝘣𝘦𝘳𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘯. 𝘉𝘦𝘪 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘮 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵𝘴- 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘚𝘵𝘦𝘶𝘦𝘳𝘱𝘳𝘰𝘣𝘭𝘦𝘮 𝘷𝘦𝘳𝘦𝘪𝘯𝘣𝘢𝘳𝘦𝘯 𝘚𝘪𝘦 𝘨𝘦𝘳𝘯𝘦 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘛𝘦𝘳𝘮𝘪𝘯 𝘪𝘯 𝘶𝘯𝘴𝘦𝘳𝘦𝘳 𝘒𝘢𝘯𝘻𝘭𝘦𝘪. #weissundkäss #steuernundberaten #steuerberater #buchhalter #wirtschaftsprüfer #medien #AlleSteuerzahler Rüdiger Käss Alexander Weiss
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📢 Neue Steuerfreibeträge 2024: Was ändert sich? Die Bundesregierung plant rückwirkend zum 1.1.2024 Anpassungen bei den Freibeträgen: 🔹 Grundfreibetrag (Existenzminimum) Wird von € 11.604,00 auf € 11.784,00 erhöht. Dies erfolgt aufgrund des aktuellen Existenzminimumberichts, der alle zwei Jahre die Entwicklungen im sozialrechtlichen Bereich beleuchtet. 🔹 Kinderfreibetrag Für zusammenveranlagte Ehegatten steigt der Freibetrag um € 228,00 auf € 6.612,00. Für Alleinerziehende/Singles wird der Betrag auf € 3.306,00 angehoben. Diese Anpassungen zielen darauf ab, das Existenzminimum und die gestiegenen Lebenshaltungskosten steuerlich zu berücksichtigen. #Steuern2024 #Grundfreibetrag #Kinderfreibetrag #Steueränderungen #Finanzen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Der letzte von der Bundesregierung veröffentlichte Existenzminimumbericht macht eine rückwirkende Anpassung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags notwendig. Lesen Sie hier, welche Beträge für 2024 nach dem Gesetzentwurf voraussichtlich gelten:
Grund- und Kinderfreibeträge 2024
jendyk-schnellhardt-mbb.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Unsere Juni-Ausgabe des #Steuernewsletters ist online. Viel Freude beim Lesen... ☀ Für #Unternehmer*innen: - Finanzverwaltung lockert Sichtweise bei falschem Steuerausweis in Rechnungen 📄 an Endverbraucher Für #GmbH-Gesellschafter*innen: - Option zum Teileinkünfteverfahren: Nur im Jahr des Antrags müssen die Voraussetzungen vorliegen - Ohne Zuwendungswillen gibt es keine verdeckte Gewinnausschüttung Für alle #Steuerpflichtigen: - Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags löst keine Einkommensteuer aus - Elterngeld 👪 : Neuregelungen für Geburten ab 01.04.2024 - BAFA: Der neue Förderkompass 2024 ist da Für #GmbH-Geschäftsführer*innen: - Größenklassen: Anhebung der Schwellenwerte ist fix Für #Arbeitnehmer*innen: - Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungsteuer 🏠 fällt unter den Höchstbetrag von 1.000 EUR Für #Arbeitgeber*innen: - Mehrere Minijobs gleichzeitig: Diese Spielregeln sind einzuhalten https://lnkd.in/eUGuujxK https://lnkd.in/eN5BWbyS
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 erhöht Bundesregierung veröffentlicht Entwurf für Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Auf dieser Grundlage... Lesen Sie den vollständigen Artikel unter https://lnkd.in/guHwjsri
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
3.081 Follower:innen