Neuer Tag, neue Vorschrift 😁 Neue EU-Compliance-Anforderungen für Funkanlagen ab 28. Dezember 2024! 🚀
Ab dem 28. Dezember 2024 müssen drahtlose elektrische und elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras und Kopfhörer strenge neue Vorschriften erfüllen, die nicht nur technische Anforderungen betreffen, sondern auch den Verbraucherschutz stärken.
Diese Änderungen sind Teil der Richtlinie (EU) 2022/2380 und der erweiterten Funkanlagenrichtlinie (RED), die für mehr Einheitlichkeit und Nachhaltigkeit sorgen soll.
👉 Was sind die zentralen Neuerungen?
➖ Einführung der USB-C-Pflicht 🔌
Ab Ende 2024 müssen alle neuen Funkanlagen, die über Kabel aufgeladen werden, einen USB-C-Anschluss besitzen.
Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht mehr auf unterschiedliche Ladegeräte angewiesen sind und wird erheblich zur Reduzierung von elektronischem Abfall beitragen.
FYI: Der USB Power Delivery-Standard wird ebenfalls Pflicht, wenn die Ladeleistung 15 Watt übersteigt.
➖ Verkauf ohne Ladegerät 🛒
Ein entscheidender Schritt zur Verringerung von Ressourcenverbrauch: Verbraucher können ab Ende 2024 Funkanlagen ohne Ladegerät kaufen. Diese Maßnahme soll nicht nur die Kosten für Verbraucher senken, sondern auch die Umweltbelastung durch unnötige Ladegeräte reduzieren.
➖ Neue Kennzeichnungspflichten 📊
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Hersteller und Händler zusätzliche Informationen zur Ladekapazität und Kompatibilität ihrer Produkte bereitstellen. Dies umfasst Angaben darüber, ob das Gerät mit oder ohne Ladegerät geliefert wird und welche Ladekapazität unterstützt wird. Online-Händler müssen diese Informationen in Form von Piktogrammen auf den Produktseiten anzeigen.
➖ Marktüberwachung und Sanktionen 🚨
Die EU wird ab Dezember 2024 strenger gegen Produkte vorgehen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen. Angebote, die die Richtlinien nicht erfüllen, werden deaktiviert. Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Geräte ordnungsgemäß zertifiziert und den neuen Normen entsprechend gekennzeichnet sind, um Sanktionen zu vermeiden.
👉 Welche Geräte sind betroffen?
Die neuen Regelungen gelten für eine Vielzahl von Funkanlagen, darunter:
Smartphones, Tablets, Digitalkameras, E-Book-Reader, Drahtlose Kopfhörer, Headsets, Tragbare Lautsprecher, Navigationssysteme
➡ Wenn Sie Hersteller oder Importeur sind, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Produkt:
Einen USB-C-Anschluss hat und der Norm IEC 62680-1-2 entspricht.
Korrekt gekennzeichnet ist (Ladekapazität und Ladegerätinformationen).
Wiederaufladbar ist oder auf Batterien hinweist.
➡ Für Wiederverkäufer gilt:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Die Frist zur Implementierung läuft ab dem 1. Oktober 2024.
Danach wird es Pflicht, alle Produktdaten im Hinblick auf Ladefunktion und -kapazität anzugeben.
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Sales Manager & Strategic Partnerships bei semvox GmbH
3 MonateIch bin großer Fan der NIMMSTA-Smart Watch, durfte sie auf der LOGIMAT auch schon aus nächster Nähe begutachten und testen und verfolge euch schon ziemlich lange. Aber wenn sie doch jetzt auch noch eine effiziente embedded Sprachsteuerung mit sensationeller Geschwindigkeit und überragender Erkennungsrate hätte, um die Vorteile beider Ansätze zu vereinen ... 😅