Als Unternehmen legen wir großen Wert auf anerkannte Zertifizierungen, denn sie unterstützen Transparenz, Qualität und Nachhaltigkeit - Werte, die uns und unseren Kunden gleichermaßen wichtig sind. Deshalb freut es uns besonders, dass wir die Zertifizierung für das Bayerische Bio-Siegel erfolgreich abgeschlossen haben. Zuletzt wurden auch die Zertifizierungen für den Handel von Bio- und GQB Ware sowie IFS erneut erfolgreich absolviert. Herzlichen Glückwunsch an das ganze Früchte Feldbrach Team für diese tolle Leistung.
Beitrag von Früchte Feldbrach GmbH
Relevantere Beiträge
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Der Rechtsstreit um ein Nischenprodukt des bayerischen Bio-Herstellers Herbaria bringt die Importregeln für Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern in Turbulenzen. Branchenkenner sehen die EU-Kommission in der Pflicht. Die Große Kammer (!) des EuGH hat entschieden, dass Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, wenn die Produktionsvorschriften der EU-Öko-Verordnung nicht Eins-zu-Eins eingehalten werden. Ein Gleichwertigkeitsabkommen bzw. eine Anerkennung der Bio-Standards des Herkunftslandes durch die EU-Kommission hilft nach dem Richterspruch nichts. "Der Sinn und Zweck dieses Logos besteht gerade darin, die Verbraucher klar und eindeutig darüber zu informieren, dass das Erzeugnis, auf dem es angebracht ist, voll und ganz allen Vorgaben der Verordnung 2018/848 entspricht und nicht nur Vorschriften, die dieser Verordnung gleichwertig sind", heißt es in der Urteilsbegründung. So, und welches Land möchte jetzt noch Gleichwertigkeitsabkommen mit der EU-Kommission abschließen? Bis Ende 2026 müssen die alle neu verhandelt werden. Und wieso erlauben die 15 Richter der Großen Kammer (mehr juristische Weisheit gibt es in Europa nicht) statt des EU-Bio-Logos, ersatzweise das Bio-Logo des betreffenden Herkunftslandes (zB USDA) auf der Verpackung zu tragen? Kommt es jetzt zu einem Bio-Siegel-Salat? ($) https://lnkd.in/eSW5bvjU
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Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Plant Excellence - Die Erfolgsgeschichte von Sidel 🌟 Sidel, ein weltweit führendes Unternehmen der Tetra Laval International Gruppe, bietet innovative Lösungen für die Verpackung von Getränken, Lebensmitteln sowie Haushalts- und Körperpflegeprodukten. Das Werk in Parma mit seinen 900 Mitarbeitenden ist ein echtes Kompetenzzentrum für Abfüll- und End-of-Line-Technologien. Doch Sidel wollte mehr: das Potenzial des Werks voll ausschöpfen und zum Benchmark in der Branche werden. Aus diesem Grund hat das Unternehmen 2020 mit Unterstützung von STAUFEN.ITALIA ein ehrgeiziges TPM-Projekt (Total Productive Maintenance) gestartet. Das TPM-Projekt zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit durch Exzellenz in den industriellen Prozessen zu steigern. Es wurde ein Prozess geschaffen, der nicht nur effizient, sondern auch nachhaltig, reproduzierbar und unternehmensweit anwendbar ist. Die Reise von Sidel führte zu bemerkenswerten Verbesserungen in den Bereichen Sicherheit, Nacharbeit, Servicelevel, OEE und MTBF. Der Höhepunkt dieser Reise: der Gewinn des renommierten TPM Excellence Award 2023 des JIPM.🏅. Antonio Napolitano, Light Parts Manager bei Sidel, und Marco Campana, Senior Consultant bei STAUFEN.ITALIA, erläutern, wie Sidel sich auf dem Weg zur Exzellenz gemacht hat. #TPM #OperationalExcellence #StaufenAG #SuccessStory #TPMExcellenceAward #StaufenItalia Michele Marazzini, Elisa Arleo, Andrea Massimo Canzano, Andrea Zanella, Claudio Meneghetti, Cristiano Volteggiatori, Cosimo Lafasanella Fabio Salomone
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🌍 Strengere Vorgaben für das EU-Bio-Logo bei Importprodukten: EuGH-Urteil sorgt für mehr Klarheit 🌿 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie alle Vorgaben des EU-Rechts erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn die Produktionsstandards des Drittlands als gleichwertig anerkannt sind. Dieses Urteil, das durch das deutsche Unternehmen Herbaria ins Rollen gebracht wurde, stärkt die Transparenz und Einheitlichkeit auf dem europäischen Biomarkt. Es zeigt einmal mehr, wie wichtig strenge Vorgaben sind, um die Integrität von Bio-Produkten in der EU zu gewährleisten. ✅ #BioProdukte #EURecht #Nachhaltigkeit #BioLogo #Transparenz #Lebensmittelbranche #Qualitätsstandards #EuGH https://lnkd.in/dcnx2_Ji
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„Die blutdrucksenkende Gaba-Tomate…“ 🍅🩸🩺 - oder: "Gentechnik-Reform birgt Risiken für Lebensmittelunternehmen" 👨⚖️ Für gentechnisch veränderte Lebensmittel 🌽🔬 sollen in der EU künftig weniger strenge Regeln gelten. Basierend auf dem aktuellen Stand der Reform lauern für Lebensmittelunternehmen Haftungsrisiken, so ein neues Rechtsgutachten. Studienautor Georg Buchholz erläutert dies anhand der blutdrucksenkenden Gaba-Tomate. "Angenommen, die Gaba-Tomate würde als NGT1-Erzeugnis eingestuft: Edeka, Dr. Oetker & Co. könnten hier mangels Kennzeichnung nicht erkennen 🔍, dass das von ihnen verkaufte oder verarbeitete Produkt NGT1 beziehungsweise Novel Food ist – und laufen im Fall einer Gesundheitsschädigung Gefahr, zu haften", sagt der Anwalt der Kanzlei GGSC Gaßner, Groth, Siederer & Coll. gegenüber der Lebensmittel Zeitung. Aber von vorne... Quintessenz der GGSC-Studie im Auftrag vom VLOG - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik: Stand jetzt, wird für viele Produkte der neuen Gentechnik, die nicht mehr dem Gentechnikrecht unterliegen sollen ("NGT1"-Produkte), stattdessen die Novel-Food-Verordnung greifen. 💡 Da der Kommissions-Vorschlag jedoch nur eine Kennzeichnung für Saatgut vorsieht, nicht aber für Lebensmittel, werden die Unternehmen oft nicht wissen, dass sie NGT1-Produkte in den Verkehr bringen. 🤷♀️ Damit könnten sie solche Produkte unwissentlich und unzulässigerweise ohne die nötige Novel-Food-Zulassung in Verkehr bringen. Im Schadensfall würden primär die Lebensmittelhersteller und -händler in Anspruch genommen. Der Rückgriff auf Entwickler der NGT1-Produkte dürfte häufig nicht durchsetzbar sein, vor allem wenn es sich um ein Biotechnologieunternehmen mit Sitz im Ausland handelt. Zwar sind Lebensmittelunternehmen üblicherweise gegen Haftungsrisiken versichert, beispielsweise bei Gesundheitsschädigungen. Es gibt aber keine Versicherung, die Gentechnik-Risiken abdeckt. Erst vergangene Woche hat u.a. der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) in einem Positionspapier von der künftigen Bundesregierung gefordert: „Moderne Züchtungsmethoden müssen wissenschaftsbasiert und zügig zum Einsatz kommen." https://lnkd.in/e9pEChpU
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Gemeinsam stärker: Die Zusammenarbeit wollen auch die spanische Aplicaciones Biológicas a la Nutrición S.L. (#ABN) und die #Leiber GmbH vertiefen, um den EU-Markt für Lebens- und #Tierernährung aus #Bierhefe gemeinsam zu bearbeiten: https://bit.ly/4bbqiH6
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"Klare Regeln für die Deklaration von Gentechnik in allen Verarbeitungsstufen" sowie die "Einhaltung wichtiger marktwirtschaftlicher Prinzipien wie Transparenz, Beweislast des Anwendenden und Produkthaftung" verlangt Wolfgang Ahammer, Geschäftsführer für Vertrieb und Marketing bei VFI Oils for Life, in der aktuellen europäischen Debatte zur Neuen Gentechnik. Ein wichtiges Bekenntnis zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Produkten aus Neuer Gentechnik! Die durch das Scheitern der Bemühungen der EU-Kommission zur kompletten Deregulierung von Neuer Gentechnik ermöglichte "Nachdenkpause" während der nächsten Monate muss genau dafür genutzt werden: Es muss offen und intensiv darüber nachgedacht werden, wie stattdessen klare, transparente und rückverfolgbare Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die den Einsatz von Neuer Gentechnik auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette nachvollziehbar machen - ganz im Sinne von Konsument:innen und Qualitätsproduktion bei Landwirtschaft und Lebensmitteln! #nonGMO #neueGentechnik #ohneGentechnik
Den Aufschub des „Neuen Gentechnikgesetzes“ nutzen die heimischen Hersteller, um weiter für die Kennzeichnung auf allen Verarbeitungsstufen einzutreten. Ein Interview mit Wolfgang Ahammer, Geschäftsführer von VFI Oils for Life. VFI GmbH https://lnkd.in/dxirhCvd
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🍋Das Thema Lemonaid & ChariTea und Zuckermindestgehalt in Limonade habe ich seinerzeit in meiner Dissertation zur Kochkunstfreiheit rechtlich beleuchtet. Schön, dass es offenbar gelöst ist! 🥤 🍫 Übrigens: Das Lebensmittelrecht ist eines der unübersichtlichsten Rechtsgebiete überhaupt - so verschachtelt, dass es teilweise allein aufgrund seiner Unverständlichkeit für verfassungswidrig gehalten wird. 🍰 Der Rechtsstaat zeichnet sich nämlich auch dadurch aus, dass man überhaupt verstehen und vorhersehen kann, was verboten ist bzw. wann man sich strafbar macht. In der Literatur wird das bzgl. des Lebensmittelstrafrechts teilweise nicht mehr für gegeben erachtet… it’s complicated. 🍬 #verfassungsrecht #lebensmittelrecht #rechtsstaat
WIR HABEN ES GESCHAFFT - ENDLICH LEGAL ‼️ Nach 5 Jahren hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission die Zucker-Mindestgrenze gestrichen und wir dürfen unsere Lemonaid endlich offiziell & legal Limonade nennen. Ja, ihr habt richtig gelesen. Es gab wirklich eine vorgeschriebene Mindestgrenze für Zucker in Limonaden. Und ja, es hat wirklich 5 Jahre gedauert und sehr viel Einsatz gekostet, diese Grenze aufzuheben. Dass sich unsere Mühen der letzten Jahre gelohnt haben und die groteske Zucker-Mindestgrenze nun endlich aufgehoben wurde, ist nicht nur ein großer Erfolg für uns und alle, die sich für gesündere Getränkealternativen einsetzen, sondern vor allem höchste Zeit. Ein besonderer Dank gilt unseren Partner*innen, die immer an unserer Seite waren und sind. Lasst uns gemeinsam auf unsere „erste legale Limo“ anstoßen! 💛 #lemonaid #lemonaidjetztlegal #trinkenhilft
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Kopf der Woche: Thomas Warring In der aktuellen Ausgabe von Hauptstadt wird Thomas Warring, Geschäftsführer der HACO AG, als „Kopf der Woche“ vorgestellt. Ab Februar 2025 übernimmt er die Präsidentschaft unseres Verbandes und wird eine zentrale Figur in der Berner Wirtschaft. Lesen Sie mehr über seine Vision und Führungskompetenz im Artikel! Text: Jürg Steiner
Thomas Warring, Geschäftsführer des Gümliger Lebensmittelherstellers HACO AG, wird als künftiger Präsident des #Arbeitgeberverbands eine zentrale Figur in der Berner Wirtschaft. Text: Jürg Steiner
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Gute Herstellungspraxis | ethische Grundsätze für Hersteller Die im Deutschen Lebensmittelverband organisierten Nahrungsergänzungsmittelhersteller haben sich auf einen Kodex ethischer Grundsätze für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln verständigt. Darin verpflichten sie sich die europäischen Gesetze einzuhalten, sichere und qualitativ hochwertige Produkte zu gewährleisten und darüber hinaus faire und ethische Geschäftspraktiken anzuwenden, sowie verstärkt Nachhaltigkeitsaspekte und -praktiken in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren und Nachhaltigkeit in allen relevanten Bereichen zu fördern. Wir schließen uns dem an.
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𝗦𝗶𝗲 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗻 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗻𝗶𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗗ä𝗻𝗲𝗺𝗮𝗿𝗸? 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗘𝗣𝗥 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗧𝗲𝗮𝗺 𝗸𝗹ä𝗿𝘁 𝗮𝘂𝗳! 💡 Dänemark hatte bereits vor Inkrafttreten der europäischen Verpackungsrichtlinie einen eigenen Ansatz zur Vermeidung und Recycling von Verpackungsmüll. Unternehmen, die ihre Produkte direkt an den Endverbraucher vertreiben, müssen grundsätzlich die folgenden Pflichten übernehmen. 𝗘𝗣𝗥-𝗙𝗮𝗰𝘁𝘀 𝗮𝘂𝘀 𝗗ä𝗻𝗲𝗺𝗮𝗿𝗸 📝 Ausländische Inverkehrbringer benötigen einen Bevollmächtigten. ⚖ Seit April 2024 besteht eine Pflicht zur Registrierung ins Melderegister. 📦 Ab dem 01. Januar 2025 werden Vorschriften zur Herstellerverantwortung für Verpackungen vollständig umgesetzt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Verpackungen ab dann melden müssen. 𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗲𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗹𝗹 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗿𝗻 𝗶𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗽𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗽𝗿ä𝗰𝗵 Falls Sie noch Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie unsere Services optimal nutzen können. https://lnkd.in/eNZVD5kZ
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Marketing & Kommunikation bei Gemüsering Stuttgart GmbH
3 MonateHerzlichen Glückwunsch!