"Stillstand gibt es bei der Regulierung börsennotierter Unternehmen in Europa nicht." Die EU führt kontinuierlich neue Regulierungen ein, um die Attraktivität der Börsennotierung zu erhöhen und nachhaltige Investitionen zu fördern. In unserem neuesten Beitrag aus dem GoingPublic Special „Corporate Finance Recht“ geben Uta-Bettina von Altenbockum und Gerrit Fey vom Deutsche Aktieninstitut einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Regulierungen und werfen einen Blick auf zukünftige Themen nach der Europawahl. #EURegulation #Börse #ListingAct #ESG #Nachhaltigkeit #Kapitalmarkt #Innovation #Finanzen #EUParlament GoingPublic Media AG https://lnkd.in/eNZymneC
Beitrag von GoingPublic Media AG
Relevantere Beiträge
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𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗮𝗿𝗮𝘁𝗵𝗼𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗻𝗱𝗲 𝗶𝗻 𝗦𝗶𝗰𝗵𝘁? Mein Kollege, Dr. Gerrit Fey, und ich haben für GoingPublic Media AG einmal aufgeschrieben, wie es bei den wichtigsten Kapitalmarktregulierungen in der 🇪🇺 so aussieht und wie es in der nächsten Legislaturperiode wohl weitergeht: 📌 EU-Listing Act 📌 ESG-Ratings 📌 Nachhaltigkeitsberichterstattung #CSRD 📌 EU-LieferkettenG #CSDDD 📌 #Kapitalmarktunion Viel Spaß beim Lesen👇 #sustainability #reporting
"Stillstand gibt es bei der Regulierung börsennotierter Unternehmen in Europa nicht." Die EU führt kontinuierlich neue Regulierungen ein, um die Attraktivität der Börsennotierung zu erhöhen und nachhaltige Investitionen zu fördern. In unserem neuesten Beitrag aus dem GoingPublic Special „Corporate Finance Recht“ geben Uta-Bettina von Altenbockum und Gerrit Fey vom Deutsche Aktieninstitut einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Regulierungen und werfen einen Blick auf zukünftige Themen nach der Europawahl. #EURegulation #Börse #ListingAct #ESG #Nachhaltigkeit #Kapitalmarkt #Innovation #Finanzen #EUParlament GoingPublic Media AG https://lnkd.in/eNZymneC
Kapitalmarktregeln
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🚀 Neues aus dem Kapitalmarktrecht: Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) - Referentenentwurf 🚀 Der Referentenentwurf zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt bedeutende Erleichterungen für (zukünftige) kapitalmarktorientierte Unternehmen. Wie Pascal Simon Wrusch in der neuen Ausgabe unseres Capital Markets Navigators erklärt, sollen Unternehmen künftig Aktien ab einem Nennwert von nur einem Eurocent ausgeben können, was KMU und Wachstumsunternehmen mehr Flexibilität bieten würde. Zudem soll die Mindeststreuungsquote für Börsenzulassungen auf 10% gesenkt werden und die Obergrenze bei der Ausnahme von der Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO künftig von 8 Millionen EUR auf 12 Millionen EUR erhöht werden, wovon der deutsche Gesetzgeber auch Gebrauch machen möchte. Diese Änderungen erweitern die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, insbesondere für KMU und Wachstumsunternehmen, was einen wichtigen Schritt zur Förderung von Wachstum und Innovation in der deutschen Wirtschaft darstellt! 🌟 ▶️ Hier geht es zum Beitrag: https://lnkd.in/g8Af2UkD #Kapitalmarkt #Gesetzesänderung #Zukunftsfinanzierungsgesetz #ZuFinGII #Innovation #Wachstum
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Partner (Lawyer) @ Forvis Mazars | Full of passion for Venture Capital | M&A | Tech Transactions | Corporate
Wer sich als kleines oder mittelgroßes Unternehmen für einen Börsengang bzw. den Zugang zum Kapitalmarkt interessiert, sollte die Zusammenfassung der Änderungen durch das ZuFinG von meiner Kollegin Charlotte Kulenkampff, LL.M. (Auckland) lesen. Und uns gerne auch ansprechen für alle Fragen. #mazarslaw #kapitalmarkt #wedomittelstand
Seit 15. Dezember 2023 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) in Kraft. Kleine und mittlere Unternehmen sollen so besseren Zugang zum Kapitalmarkt bekommen. Deshalb wurden die (regulatorischen) Anforderungen an einen Börsengang herabgesetzt. Zudem wurde auch Gründerinnen und Gründern durch die (Wieder-) Einführung von Mehrstimmrechtsaktien die Möglichkeit gegeben, den Einfluss auf das Unternehmen zu bewahren. So soll Expertise dem Unternehmen langfristig erhalten bleiben können. Was man in der Sache wissen wollte, erfahren Sie in meinem aktuellen Beitrag im Datev-Magazin. Wenn Sie Fragen haben oder einen Börsengang planen, sprechen Sie mich an. #Mazars #Aktienrecht #Mittelstand
Ein guter Ansatz
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Aktien - und Kapitalmarktrecht im Herbst 2024 Es tut sich etwas in der Gesetzgebung: #ListingAct und 2. #Zukunftsfinanzierungsgesetz sind im Anmarsch. Man könnte meinen, Reformen im Aktien - und Kapitalmarktrecht in Europa und Deutschland kämen langsam in Schwung. Aber wie so oft: Der große Wurf ist es nicht. 😑 Statt nur zu meckern, will ich lieber eine Frage in den Raum werfen: Warum traut sich die Gesetzgebung nicht an eine große Aktienrechtsreform? 🦣 Nach meiner Erfahrung betrachten sowohl Gründer als auch Investoren die AG als bürokratisch, unflexibel und nicht mehr zeitgemäß. Viele fragen mich nach der #SE, haben aber noch nicht den internationalen Bezug, der Voraussetzung für die Gründung einer SE ist. Manche junge Unternehmen, die zumindest langfristig den #Börsengang als Ziel haben, suchen nach geeigneten ausländischen Rechtsformen. Und wenn man sich einmal als Gründer damit befasst, ist der Weg an eine ausländische Börse auch nicht mehr weit. Es gibt wirklich gute Ansätze und Vorschläge für umfassende Reformen im Aktienrecht von höchstkompetenter Seite. (Jedem Politiker sei die Lektüre des Buchs "Reformbedarf im Aktienrecht" https://lnkd.in/e8McreqH) empfohlen. Das deutsche Aktiengesetz ist seinem Kern fast 60 Jahre alt und passt in weiten Teilen nicht mehr nicht mehr zur aktuellen Unternehmensrealität. Es muss dereguliert werden. Hierzu freue ich mich auch schon auf mein Interview mit dem BVK Bundesverband Beteiligungskapital, welches im November aufgezeichnet wird. Was meint Ihr? Ist das Aktienrecht noch zeitgemäß? An welchen Stellen muss es verändert werden? 👇
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🚀 Spannendes Update für die EU-Kapitalmärkte! Bei dem EU-Listing Act handelt es sich um ein Gesetzespaket (bestehend aus einer Verordnung und zwei Richtlinien), mit dem der europäische Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Attraktivität der Kapitalmärkte in der EU zu stärken und für europäische Emittenten den mit ihrer Börsennotierung verbundenen Regulierungsaufwand zu senken. Unter anderem sieht der EU-Listing Act Änderungen der Vorgaben der MAR zur Ad hoc-Publizität vor. Konkret werden in diesem Bereich drei wesentliche Neuerungen erfolgen, wie Nikolaus Plagemann in unserer neuen Ausgabe des Corporate Markets Navigator ausführlich erläutert. 🌍📈 ▶️ Hier geht es zum Beitrag: https://lnkd.in/edTdJRJ7 #EUListingAct #CapitalMarkets #RegulatoryUpdates #MAR #FinanceNews #Compliance
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Die bevorstehenden Änderungen im europäischen Kapitalmarkrecht durch den EU Listing Act sind Thema eines Gastbeitrags von Julian Schulze De la Cruz, Co-Leiter unserer Kapitalmarktpraxis, und von Associated Partner Dr. Philip M. Schmoll in der Börsen-Zeitung. Mit den Regelungen sollen die europäischen #Kapitalmärkte für Unternehmen attraktiver und Notierungen an europäischen Börsen erleichtert werden. Im Fokus des Gesetzesvorhabens stehen insbesondere Wachstumsunternehmen, deren Abwanderung in die USA und andere Nicht-EU-Staaten entgegengewirkt werden soll. Vor diesem Hintergrund sieht der EU Listing Act zahlreiche Änderungen im Prospektrecht vor. Ob und inwieweit diese jedoch die gewünschte Wirkung erzielen werden, ist fraglich. Lesen Sie hier den Gastbeitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlages: https://lnkd.in/efaZynik
EU Listing Act ante portas
noerr.com
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Associated Partner @ Noerr I Capital Markets + Corporate I Co-Founder Young Capital Markets Lawyers I Rotarian
Julian Schulze De la Cruz und ich berichten in der jüngsten Samstagsausgabe der Börsen-Zeitung über den bevorstehenden EU Listing Act. Unser Fazit: Für Large Cap-Transaktionen bleibt die Welt nahezu unverändert. Als einzige wesentliche Änderung dürfte hier die Verkürzung der Mindestangebotsfrist zu nennen sein, die IPOs mit öffentlichem Angebot nun innerhalb einer Woche ermöglichen. Für Small- und Mid-Cap-Transaktionen könnten sich hingegen Chancen ergeben, wenn für die neu geschaffenen Herausforderungen (wie z.B. dem neuen 11-seitigen Kapitalerhöhungsdokument) akzeptable Lösungen gefunden werden können. #EUListingAct #ECM #Noerr
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Auswirkungen des EU-Listing Act auf die IR-Praxis Der EU-Listing Act verspricht bedeutende Veränderungen für Emittenten und Investoren. Wesentliches Ziel des Acts ist es, die Kapitalmärkte der EU wettbewerbsfähiger zu gestalten, die gemessen an der Wirtschaftsleistung im internationalen Vergleich unterentwickelt sind. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, dass der Verwaltungsaufwand für Emittenten verringert wird, um Unternehmen den Zugang zu benötigtem Kapital zu erleichtern. Dabei soll jedoch das bisherige Schutzniveau für Anleger beibehalten werden. Die Auswirkungen des EU-Listing Act auf die IR-Praxis sind bedeutend, insbesondere hinsichtlich der geplanten Änderungen im Prospektrecht und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Unsere Anwälte Dr. Axel Hoppe und Dr. Johannes Knop haben daher die Auswirkungen auf die IR-Praxis in einem Beitrag für den DIRK – Deutscher Investor Relations Verband analysiert. Den kompletten Artikel zum Nachlesen finden Sie hier: https://lnkd.in/ewSXWj8p Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem Austausch zum Thema EU-Listing Act haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Experten auf. #EUListingAct #Kapitalmarktrecht
Auswirkungen des EU-Listing Act auf die IR-Praxis › DIRK - Deutscher Investor Relations Verband
dirk.org
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In Europa wird der Schutz von Verbrauchern und Rechten sehr ernst genommen – entsprechend engagiert ist man bei der Regulierung riesiger Technologie-Unternehmen. In Amerika geht man einen anderen Weg und diskutiert gar deren Zerschlagung. Prof. Dr. Juliane Mendelsohn ist Rechtswissenschaftlerin und befasst sich mit Wettbewerbsrecht - insbesondere mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen digitaler Plattformen. Im Fidelity Kapitalmarktpodcast spricht sie unter anderem über die verschiedenen Ansätze der Regulierung und ihre möglichen Folgen. Jetzt anhören: https://lnkd.in/gPMbXpZK #FidelityInternational #DE #Kapitalmarktpodcast #Magnificent7 #TechGiganten #Regulierung
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Circular Ownership: Ermitteln wirtschaftlich Berechtigter In der Welt der wirtschaftlich Berechtigten stößt man gelegentlich auf "Circular Ownership"-Strukturen, bei denen Unternehmen wechselseitig Anteile aneinander halten. Ein solches Arrangement verkompliziert die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten. Nehmen wir den hypothetischen Fall der A GmbH und B GmbH. 🏢 Die A GmbH wird vollständig von der B GmbH gehalten. Die B GmbH wiederum ist zu 75% im Besitz der A GmbH und zu 25% im Besitz von C. Dies schafft eine Situation, in der ein Teil der Eigentumsverhältnisse im Kreis geführt wird: A besitzt B, welche wiederum A besitzt. In unserem Szenario ist der Anteil der A GmbH an der B GmbH als zirkuläre Beteiligung zu werten und bei der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten herauszurechnen. 💡 So verbleibt C als derjenige, der einen substantiellen, nicht-zirkulären Anteil an der B GmbH hält, und somit als wirtschaftlich Berechtigter der B GmbH gilt. Obwohl C nur 25% der B GmbH direkt hält, wird C, unter Berücksichtigung der zirkulären Beteiligung, zum entscheidenden Faktor. Die 75% der A GmbH verlieren in diesem Kontext an Bedeutung, da sie letztlich auf die A GmbH selbst zurückfallen. Unsere GwG-Compliance Plattform hilft dabei solche Gesellschafterstrukturen zu erkennen und zu visualisieren, auch über Ländergrenzen hinweg. Darüberhinaus werden sie indem wir automatisch benachrichtigten, sollte sich etwas an der Beteiligungsstruktur ändern. #GwG #GwGCompliance #Geldwäschegesetz #Legalian #UBO #WirtschaftlichBerechtigte
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Managing Partner
5 MonateOb immer mehr Regulierung und Bürokratie tatsächlich dem Kapitalmarkt hilft? Ich habe meine Zweifel.