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LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) als Teil der CSDDD "kann" auch einen enormen Einfluß auf unsere Umwelt haben! Hier super ausgeführt am Beispiel "Holzhandelsverordnung". Wegbekommen wird man Illegalität nie, aber senken kann man sie... Und wir haben zum Thema LkSG eine fertige Lösung... :-) #weconnectbusiness #digitalisierung #einkauf
Die Lieferkettensorgfaltspflichten für Unternehmen steigen weiter an - und bringen weitere Anwendungsfälle für die automatisierte Einholung spezieller Lieferantenerklärungen mit sich, Stefan Atzmüller. Mein Beispiel heute: Ende 2024 wird die Entwaldungsverordnung der EU die relativ zahnlose #EU-Holzhandelsverordnung ablösen. Damit reagiert die Union auf die bedrohliche Entwicklung der vergangenen 30 Jahre, in denen geschätzt 420 Mio. Hektar Wald zerstört wurden (eine Fläche größer als die Europäische Union!). Wald, der angesichts von #Klimawandel und Artensterben dringend gebraucht wird. Wald, der dem menschlichen Konsumwahn in Form von Wegwerf-Möbeln (u.a. eines bekannten schwedischen Möbelhauses) und Fleischhunger zum Opfer fällt. Schon seit 2010 werden mit der EUTR illegale Holzeinschläge bekämpft (EU Timber Regulation bzw. Holzhandelsverordnung, vgl. auch Lacey Act, USA 2008 oder der australische „Illegal Logging Prohibition Act 2012"). Legal wird dabei definiert als „im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes geschlagen", was vor allem in Ländern wie Rumänien mit Kahlschlägen der Holzmafia ad Absurdum geführt wurde - ein durchdachtes Pyramidensystem an Schmiergeldzahlungen inklusive. Interpol spricht von 30 % international illegal gehandeltem Holz. Daran ändern auch Zertifikate wie das FSC nichts, die aufgrund von Interessenkonflikten bzw. monetären Interessen der Zertifikatersteller zu Missbrauch führen (sh. auch fsc-watch.com). Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR, EU-Deforestation Regulation) will dem nun einen Riegel vorschieben, indem sie - wie der Name schon sagt - auf die Frage der Entwaldung abstellt (in Kraft getreten am 29. Juni 2023, direkt anwendbare Verpflichtungen ohne Notwendigkeit einer Überführung in nationales Recht ab 30.12.24 bzw. 06/25 für kleine Unternehmen). Verhindert werden soll der Kahlschlag von Urwäldern - und darunter wird auch die Umwandlung in Plantagen (mit Monokulturen wie der Weihrauch-Kiefer) verstanden! Eine weitere Verschärfung stellt die Anwendbarkeit auf Produkte wie Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und einige ihrer Folgeprodukte (z.B. Schokolade, Möbel, Reifen, Druckerzeugnisse) dar, wobei diese Liste regelmäßig aktualisiert wird. Zur Unterstützung der zuständigen Behörden (in Österreich das Landwirtschaftsministerium, in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE) und der #Compliance von Marktteilnehmern und Händlern wird ein digitales Informationssystem geschaffen, in dem u.a. #DueDiligence Statements erstellt und zugänglich gemacht werden. Auch die Sanktionen bei Verstößen haben es in sich: Dazu zählen u.a. Geldbußen von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes eines Unternehmens, die Beschlagnahme des betreffenden Produkt oder des Erlöses aus einer damit verbundenen Transaktion, der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und vom Zugang zu öffentlichen Geldern.