Die Krankenhausreform "kann nun ausgefertigt ... werden. [Sie] tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft," schreibt nach dem chaotischen Beschlussverfahren vom 22. November korrekterweise der Bundesratberichtsdienst. Damit wird wohl zeitnah u.a. der neue § 115 g SGB V in Kraft treten, mit dem die Behandlung in den neuen süV (~ sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen) geregelt ist.
Diese sind – trotz zwischenzeitlicher textlicher Anpassungen durch das Parlament – klar als Krankenhaus nach § 6c Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes definiert. Der Kabinettsbeschluss vom Mai 2024 hatte entsprechend in seiner Begründung auch explizit ausgeführt, dass süV 'zusätzliche Leistungen in MVZ erbringen können, die sie aufgrund ihrer Zulassung als Krankenhaus gründen können.'
Daraus ergibt sich folgende, naheliegende Frage: ❓ Welche Folgen wird diese Gesetzesänderung für die MVZ-Debatte, bzw. für den Marktzugang nicht-ärztlicher Träger haben?
Vielfach hört man, dass die Hindernisse und Abgrenzungsfragen rund um die neuen süV so komplex seien, dass sich nur wenige darin engagieren werden, bzw. dass diejenigen, die sich darauf einlassen, womöglich schnell wieder aufgeben. Auch die Finanzierung sei völlig ungeklärt, da sich ja vertragsärztliche und stationäre Honorarelemente verkreuzen. Aber wie stellt sich das aus Sicht einen Akteurs dar, dem es vor allem um die MVZ-Trägereigenschaft geht?
Eine Frage, die sich im Übrigen auch andersherum stellt, da diese süV nicht nur als Rückbau von Krankenhäuser entstehen können. Sie können sich vielmehr auch – so erklärt es zumindest die ursprüngliche Begründung des BMG – aus bis dato rein dem ambulanten Sektor zugeordneten, bettenführenden Gesundheitszentren (IVZ, RGZ, u.ä.) entwickeln. Eine Chance für Inhaberärzte, ihre Trägereigenschaft auf neue Art zu verstetigen?
So oder so:
Aus dieser Regelung heraus wird es Impulse, die sich auf die Diskussion um MVZ auswirken werden, geben. MAN DARF DA GESPANNT SEIN. Auch wenn das erst einmal Zukunftsmusik ist, da viele konkrete Umsetzungsdetails der Klinikreform – gerade auch zu den süV – trotz des aktuellen Bundesratsbeschlusses weiter ungeklärt, bzw. offen sind.
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Merci viiiiumau💝💝💝