Beitrag von Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. (HBB)

Seit dem 1. Juli müssen Händlerinnen und Händler, die Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Kaffeemaschinen oder Pfannen verkaufen, ihre Tätigkeit dem örtlichen Amt für Lebensmittelüberwachung anzeigen. Eine Übergangsregelung gilt für Unternehmen, die bereits Lebensmittelbedarfsgegenstände vor dem 1. Juli vertrieben haben. Sie müssen ihre Tätigkeit bis spätestens 31. Oktober 2024 der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Weitere Informationen: https://lnkd.in/ehft-6zz #einzelhandel #BedGgstV #anzeigepflicht

Bedarfsgegenstände für Lebensmittel: Neue Registrierungspflicht für Händler – Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.

Bedarfsgegenstände für Lebensmittel: Neue Registrierungspflicht für Händler – Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.

hbb-ev.de

Und derartige Bestimmungen soll man tatsächlich „verstehen“- schon dieses Wort ist völlig unverständlich 😞

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