Beitrag von Holm Putzke

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Professor an der Universität Passau | Strafrecht | Strafverteidiger

Ein paar Erläuterungen zu den #Bauernprotesten und zur Reichweite des Versammlungs(grund)rechts. Artikel 8 GG ist ein starkes #Grundrecht. In Bayern regelt Näheres das Bayerische #Versammlungsgesetz. Danach sind auch Beschränkungen möglich, etwa wenn bei der Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Bejaht haben Gerichte das etwa bislang, wenn jemand sich auf einer Autobahn versammeln wollte, etwa für einen Autokorso. Das dürften Behörden ablehnen, weil es wegen hoher Geschwindigkeiten und vieler Autos gefährlich sein kann. Und wie sieht es damit aus, wenn etwa Landwirte alle drei in Passau vorhandenen Autobahnab- und -auffahrten blockieren möchten? Auch das darf verboten bzw. eigeschränkt werden, denn es sind - neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - auch immer kollidierende Rechtsgüter Dritter und der #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Viele spannende Fragen und auf ein paar davon durfte ich für NIEDERBAYERN TV Passau eingehen. https://lnkd.in/dwFFgN6v

Bauernproteste und Co: Wie weit darf bei Demonstrationen gegangen werden?

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passau.niederbayerntv.de

Sehr schöner Beitrag. Hervorragend erklärt 👍

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