Die Ferien in Mecklenburg-Vorpommern haben inzwischen begonnen und viele Schüler nutzen die freie Zeit, um mit einem Nebenjob etwas Geld zu verdienen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige gesetzliche Regelungen, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beachtet werden müssen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
🔎 Gesetzliche Bestimmungen
1. Mindestalter und Einwilligung:
➡️ Schülerjobs ab 13 Jahren:
Schulpflichtige Kinder dürfen ab 13 Jahren arbeiten, jedoch nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
➡️ Ferienjobs ab 15 Jahren:
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in den Schulferien für maximal vier Wochen im Kalenderjahr (20 Arbeitstage) arbeiten, ebenfalls nur mit Erlaubnis der Eltern.
2. Arbeitszeiten:
➡️ Ab 13 Jahren:
Maximal 2 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstunden sind verboten.
➡️ Jugendliche ab 15 Jahren:
Erlaubt sind maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstunden sind verboten.
3. Jobmöglichkeiten nach Alter:
➡️ Ab 13 Jahren:
Zeitungen austragen, Flyer verteilen, Nachhilfe geben, Erntehelfer, Betreuung von Haustieren oder Versorgung landwirtschaftlicher Tiere
➡️ Ab 14 Jahren:
Zusätzliche Tätigkeiten wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder Proband in Online-Befragungen.
➡️ Jugendliche ab 15 Jahren:
Ferienarbeit in Unternehmen, Supermarkt-Aushilfen oder Lagerarbeiten.
🔎 Sozialversicherung und Steuern
➡️ Entgelt und Sozialversicherung:
➡️ Schülerjobs sind in der Regel sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
➡️ Kein Mindestlohn für unter 18-Jährige, da sie meist keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
➡️ Schüler, die stundenweise beschäftigt sind, gelten oft als Minijobber (geringfügig Beschäftigte).
➡️ Ferienjobs, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt sind, gelten als kurzfristige Beschäftigung und sind sozialversicherungsfrei.
🔎 Arbeitgeberinformationen
Unternehmen, die saisonabhängig Schülerjobs oder Ferienjobs anbieten möchten, sollten folgende Punkte beachten:
➡️ Erlaubte Tätigkeiten: Informiere dich genau, welche Tätigkeiten für welche Altersgruppen zulässig sind und definiere diese im Arbeitsvertrag.
➡️ Arbeitszeiten: Stelle sicher, dass die Arbeitszeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zeichne diese an Hand von Stundenzettel auf.
➡️ Einwilligung: Hole dir immer die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ein.
Nutze die Ferienzeit, um Schülern wertvolle Berufserfahrungen zu ermöglichen und gleichzeitig dein Unternehmen zu unterstützen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Teilt diesen Beitrag, um Eltern, Jugendlichen und Unternehmen zu helfen, die Ferienzeit optimal zu nutzen!
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