Los geht’s mit unserer Serie zur Firmengründung. 💡 Eine wichtige Entscheidung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen liegt in der Wahl der passenden Rechtsform. Aus diesem Grund präsentieren wir in den nächsten Beiträgen die wichtigsten Rechtsformen nach Schweizer Recht und gehen auf ihre Vor- und Nachteile ein. Der Start macht heute die Einzelfirma. Die Einzelfirma ist in der Schweiz rein zahlenmässig die mit Abstand beliebteste Rechtsform. Sie gewährt dem Inhaber grosse unternehmerische Freiheit. 🧍 Die Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird von einer natürlichen Person alleine geführt. Aus diesem Grund eignet sich die Einzelfirma insbesondere dann, wenn die ausgeführte Tätigkeit in enger Verbindung zum Inhaber steht. Dies zeigt sich auch beim Firmennamen der Einzelfirma, der zwingend den Namen des Inhabers enthalten muss. 🔤 Um eine Einzelfirma zu gründen, wird kein Gründungskapital benötigt. Der Inhaber der Einzelfirma haftet allerdings mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen unbeschränkt. 💰 Ein Handelsregistereintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht. Die mit einem Handelsregistereintrag verbundene Publizität schafft gegenüber potenziellen Kunden, Partnern oder Lieferanten aber erhöhtes Vertrauen. Es kann daher ratsam sein, die Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen, auch wenn die Umsatzgrenze von CHF 100’000 noch nicht erreicht ist. 📎 Falls Sie selbst die Gründung einer Einzelfirma in Betracht ziehen und dabei weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Jurata-Team jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Link zu weiteren Informationen und zum kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch in den Kommentaren. 👇 #entrepreneurship #firmengründung #einzelfirma #selbständigkeit
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