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Weiter geht’s mit unserer Serie zur Firmengründung. Eine wichtige Entscheidung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen liegt in der Wahl der passenden Rechtsform. Nachdem wir im letzten Beitrag die Einzelfirma beleuchtet haben, ist heute die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz «GmbH», an der Reihe. Die GmbH weist einerseits einen relativ starken Bezug zu ihren Gesellschaftern auf. Andererseits verfügt sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ein Gesellschaftsvermögen, das als Haftungssubstrat dient. Daher wird die GmbH oft als «personenbezogene Kapitalgesellschaft» bezeichnet. Der Firmenname einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden, wobei der Rechtsformzusatz «GmbH» oder «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» zwingend enthalten sein muss. Wichtig ist zudem, dass sich der Name von anderen in der Schweiz eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheidet. Als Gründer einer GmbH muss mindestens eine natürliche oder juristische Person auftreten, wobei die Geschäftsführung aus mindestens einer natürlichen Person besteht. Die GmbH erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung im Handelsregister, der die Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von mindestens CHF 20’000 auf ein Sperrkonto sowie die öffentliche Beurkundung der Gründung mit Genehmigung der Statuten vorausgegangen ist. Bei der GmbH existieren als Organe die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und die Revisionsstelle, sofern auf letztere nicht verzichtet wird. Die Gesellschafterversammlung als oberstes GmbH-Organ genehmigt unter anderem den Jahresbericht, wählt die Geschäftsführung und entscheidet über die Gewinn- bzw. Verlustverwendung. Der Geschäftsführung obliegen alle Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ übertragen wurden. Wichtig ist, dass die GmbH durch eine Person vertreten werden können muss, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Die GmbH eignet sich sehr gut für KMU oder Familienbetriebe mit mehreren Beteiligten, aber eher geringem Kapitalbedarf. Für Gesellschaften mit hohem Kapitalbedarf und externer Finanzierung ist hingegen eher die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu empfehlen. Anders als bei der Einzelfirma ist die Haftung bei der GmbH grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Falls Sie selbst die Gründung einer GmbH in Betracht ziehen und dabei weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Jurata-Team jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Link zu weiteren Informationen und zum kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch in den Kommentaren. #Entrepreneurship #Firmengründung #GmbH

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