#Loyalitätspflicht im Prozess des #Potsdamer Treffen (AZ. 17 Ca 543/24)
Mit ihrer Pressemitteilung vom 03.07.24 teilte das Arbeitsgericht Köln die Entscheidung im Prozess gegen Simone Baum, Mitglied der Werte Union und Angestellte bei der Stadt Köln, mit. Die Auffassung des Arbeitsgerichtes ist, dass #Baum lediglich eine sogenannte 𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐞 und keine 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐢𝐠𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 #Treuepflicht hat.
(https://lnkd.in/epjDbJy2). Ob die Stadt in Berufung geht, bleibt abzuwarten.
Was war passiert ? Nach den Recherchen von CORRECTIV war Baum seinerzeit bei dem Treffen dabei, wo eine Gruppe des rechtskonservativen Lagers über Menschen mit Migrationshintergrund diskutiert haben. Die Stadt Köln kündigte Baum außerordentlich (fristlos) und sah die Teilnahme als sogenannten wichtigen Grund für ihre #Kündigung. Dieser Auffassung widersprach nun das Gericht weil es nur um die "Teilnahme" handelte und das nicht als Alleinstellungsmerkmal ausreichte.
Wie so ein Merkmal aussieht, zeigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v. 5. Juni 2024, Az: 3 A 10684/23.OVG ):
Hier hatte eine Lehrerin während der Pandemie mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die der Beamten obliegenden Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen.
Beamt*innen müssen sich der 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐬 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐬 beugen und können weder die Staatsorgane kritisieren noch deren Repräsentanten diffamieren. Besonders kritisch ist, wenn man darüber hinaus die 𝐋𝐞𝐠𝐢𝐦𝐢𝐭𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐒𝐭𝐚𝐚𝐭𝐞𝐬 𝐧𝐞𝐠𝐢𝐞𝐫𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐟𝐟𝐚𝐦𝐢𝐞𝐫𝐭. Als Beamte gelten schlicht strengere Spielregeln gerade weil sie den Staat repräsentieren. Die freie Meinungsäußerung ist hier stark eingeschränkt. Hinzukam, dass die Lehrerin sowohl in der Wortwahl als auch in den Handlungen gegen den Staat, also gegen sich selbst ebenso, agiert hat.
Betrachtet man die Argumentationen der beiden Gerichten, ist m.E. es eine logische Schlussfolgerung warum im Fall von Baum anders entschieden wurde. Das Potsdamer Treffen ist ethisch und moralisch zu verurteilen und die Aussagen sicherlich zu untersuchen, dennoch ist die bloße Teilnahme eben kein Grund für eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht.
Emotional ist es wie ein Schlag ins Gesicht, rechtlich gesehen, sind beide Entscheidungen durchaus nachvollziehbar und stellen eigentlich wieder mal unter Beweis, dass die #Justiz hier richtig agiert. Denn die Handlungen sind das was am Ende zählt und eben nicht das bloße Zuhören.
Warten wir ab...
#Arbeitsrecht
#Kündigungsrecht
#PotsdamerTreffen
#SimoneBaum