Der aktuelle Beschluss des OLG Hamburg ist Gegenstand eines lesenswerten Beitrags auf OMR aus der Feder von Marvin Behrens. Ich durfte meinen Senf dazugeben. Im konkreten Fall wurde bei den Nachrichten zum OLG-Beschluss nicht transparent, ob es tatsächlich um verunglimpfende Inhalte in einer kununu-Bewertung ging. Wir von Employer Telling haben in der Vergangenheit oft beobachtet, dass angemahnte Zweifel an der Identität der Bewertenden von Arbeitgebern oft nur als Vehikel benutzt werden, um unliebsame negative Bewertungen loszuwerden. Grundsätzlich finden wir, dass der Rechtsweg kein geeignetes Standardvorgehen beim Umgang mit Bewertungen ist. Die Cost per Click für mit dem Suchbegriff „kununu Bewertung löschen“ verbundene Textanzeigen lag in der Vergangenheit schnell bei einem deutlich zweistelligen Betrag. Die Nachfrage ist also da, entsprechend gibt es auch Arbeitgeber, die das für eine gute Idee halten - schade. https://lnkd.in/eXaepqge
Danke fürs Teilen, lieber Dr. Manfred Böcker! Sind wir mal gespannt, wie sich diese Sache entwickelt...
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6 MonateDas ist auf jeden Fall ein hochemotionales Thema. Jede klare, sachliche Einordnung ist hier hilfreich.