Schulplatzvergabe - eine "never ending story"?
Wer als Elternteil betroffen ist, empfindet den Vorgang jedes Jahr als einen dramatischen, staatlichen Akt der "willkürlichen Zumutung". So ähnlich wie Enteignung oder Einberufung.
Für das Kind bedeutet eine willkürliche Zumutung, die es selbst nicht verantworten kann, schlicht Psychoterror. Ausgeführt von einem technokratischen Staat, der Regeln und Formulare kennt, aber keine Verantwortung für das Kind wahrnimmt. Seine Vertreter in Amt bis Politik verschanzen sich hinter Recht und Gesetz, verantwortlich ist immer ein Herr Niemand. Dabei hat der Staat den Bildungsauftrag von seinen Bürgern erhalten; der Staat (hier die Stadt als Träger) erfüllt ihn aber nicht für das Kind und spürt deswegen nicht mal eine Konsequenz, nur Unmut und Empörung, was er für ungerecht hält.
Für Zyniker hilft da Franz Kafka weiter, der das im "Vor dem Gesetz" beschrieben hat. In der Realität tut man so, als würde eine Henriette Reker in Köln regieren oder ein Herr Scholz in Berlin. Sie kennen alle Formulare, alle Regeln, sind aber nicht verantwortlich. Wir hören dann: "Es tut uns herzlich leid, aber es lässt sich nicht mehr ändern; das waren die Regeln und Sie, der Wähler, haben es doch so gewollt!" Wie bei Kafka eben.
Das Problem schildert dieser WDR-Bericht. Der Staat, hier die "Terrormetropole" Köln (Bazon Brock), scheint weiter entschlossen, dem Problem nicht mit der erforderlichen Priorität Herr werden zu wollen und widersetzt sich schlicht dem, was der Bürger will und das Kind braucht. Das Kind ist ihm wenig wert, die Bildung ist ihm zu teuer. Populistische Versprechungen sind billig, defakto ändern tut sich kaum etwas und wenn, dann unglaublich langsam - sie verstehen, die Formulare, die Prozesse, es dauert....
Die Politik schützt die Institution dennoch, es muss ja vielleicht am Bürger liegen? "Der Staat macht keine Fehler", sagt sogar der Vizekanzler. Dazu hat man die Vokabel "Wunschschule" im Kommunikationsprozess strategisch eingeführt. "Wunschschule" suggeriert den Nicht-Betroffenen, Eltern hätten zu hohe Ansprüche. "Wunschschule" ist aber in Wahrheit eine Notwendigkeit; eine kalkulierte Entscheidung für eine Schule, die man noch erreichen kann. Dass ein Kind, dem gerichtlich 90 Minuten pro Weg zugemutet werden dürfen, dadurch sozial wie gesundheitlich geschädigt wird, ist traurig, aber die Institutionen sind ohne Mitleid. "Wunschschule" ist sowas wie "Sondervermögen" oder "Demokratieförderung" - gut gemeint, oft kommt das Gegenteil dabei raus.
Was politisch Realität ist, ändert sich nicht durch die Klage. Gerichte wägen Schaden, der erst potentiell/vermutlich noch entsteht, so nicht ab. 90 Minuten, könnte man überleben - ist das nicht noch AUSREICHEND?
Nein, "UNGENÜGEND"!
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2 MonateKlasse…kann ich mit meinen Mädels auch vorbeikommen…that’s a GREAT PLACE TO WORK😉…Grüße aus Tübingen