BaFin veröffentlicht FAQ zum deutschen ELTIF! Die BaFin hat am 1. Februar 2024 erstmalig ein FAQ-Papier zum deutschen ELTIF veröffentlicht. Ein in Deutschland aufgelegter ELTIF wird damit zu einer sehr interessanten und flexiblen neuen Variante in der Produktpalette einer KVG. So können im Bereich der Publikums-AIF nicht nur neue Investmentstrategien, unabhängig von den bestehenden Fondskategorien des KAGB, angedacht und umgesetzt werden, sondern es eröffnet sich zusätzlich auch eine EU-weite Vertriebsmöglichkeit an Privatanleger. Wichtige Eckpunkte der BaFin-FAQ sind: Erlaubnis der KVG: ◼ Eine KVG braucht für die Auflegung von ELTIF keine Erlaubniserweiterung, sondern eine Anpassung ihrer Satzung. ◼ Die bestehende Erlaubnis der KVG muss die geplante Ausgestaltung des ELTIF in Bezug auf folgende Punkte abdecken: (i) Erwerbbare Vermögensgegenstände (ii) Ausgestaltung (offen oder geschlossen), und (iii) Anlegerkreis (Privatanleger oder professionelle Anleger). ◼ Master-Feeder Strukturen und Dachfonds: Durchschau auf die Vermögensgegenstände des Master-Fonds/der Zielfonds ist nur erforderlich, wenn der Feeder- oder Dachfonds ein geschlossener Fonds ist. Rechtsform: ◼ Ein deutscher ELTIF kann in allen nach dem KAGB zulässigen Rechtsformen aufgelegt werden, d.h. als Sondervermögen, InvAG oder InvKG ◼ und zwar jeweils offen oder geschlossen. Ausgestaltung des ELTIF: ◼ ELTIF ist eine eingeständige Fondskategorie, d.h. es gelten allein die Vorgaben der ELTIF-VO. ◼ Anlagebeschränkungen und Anlagegrenzen aus der Fondskategorien des KAGB (z.B. Anlagegrenzen für offene Immobilienfonds finden keine Anwendung, auch wenn der ELTIF z.B. als Immobilienfonds ausgestaltet wird. Hier geht es zum FAQ-Papier: https://lnkd.in/eXUYqsKk #ELTIF #BaFin #Investmentfunds #Linklaters
Good summary Markus - will be interesting to see in which direction things develop!
Spannend - und eine gute Ergänzung zu Deinen Ausführungen bei unserem letzten Regulatorischen Frühstück im Dezember!
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9 MonateKlasse! Davon erfahren wir nächste Woche mehr von Markus Wollenhaupt auf der www.FondsRechtKonferenz.de!