𝗘𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗛𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 (𝗘𝗣𝗥): 𝗪𝗮𝘀 𝘀𝘁𝗲𝗰𝗸𝘁 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗵𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿? Die erweiterte Herstellerverantwortung – „Extended Producer Responsibility“, kurz: EPR – ist in der Abfallrahmenrichtlinie der EU verankert und betrifft alle Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten und Verpackungen im europäischen Raum. 🎯 Ziel ist es, die Umweltbelastung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verringern. Dies wird erreicht, indem Produkte langlebig konstruiert, gut reparierbar und leicht zu recyceln sind. Praktisch, dass wir hier maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen bieten: https://lnkd.in/eS_B4r8x 🔙 Zudem sind Unternehmen verpflichtet, über die Nutzungsphase hinaus Verantwortung für ihre Produkte und Verpackungen zu übernehmen: Dazu gehört zum Beispiel die Entsorgung und Rücknahme gebrauchter oder defekter Produkte und Verpackungen. Wenn du jetzt auf die Abkürzung „EPR“ stößt, kannst du sie einordnen 🤝!
Beitrag von PreZero Deutschland
Relevantere Beiträge
-
EPR: Bürokratiemonster Mitgliedstaatenbezug?!? Die erweiterte Herstellerverantwortung verfolgt den gedanklichen Ansatz, dass ein Produkt in dem Land entsorgt wird, in dem es in Verkehr gebracht wird. ➡ Deswegen soll genau dort jemand bzw. der “Verursacher” verantwortlich und greifbar sein, um unter anderem die Erfassung und sachgerechte Behandlung von Produkt-/Verpackungsabfällen zu finanzieren. Dieses Konstrukt zieht für die betroffenen Verursacher (=”Hersteller”) zahlreiche Verpflichtungen nach sich und wird oft als Bürokratiemonster verteufelt. Es stellt sich die Frage: Ist das alles Schikane? 🤔 Da kann man ganz bestimmt drüber streiten, und es gibt auf jeden Fall verschiedene Aspekte und Anforderungen der EPR, die man anders, effizienter, grundsätzlich cleverer umsetzen könnte. Aber: Die Umsetzung dieses Themas auf Mitgliedstaatenbasis ist nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnvoll. Das Thema Abfall gab es grundsätzlich auch schon, bevor EPR-Anforderungen etabliert worden sind. In dem Zusammenhang reden wir bspw. über 🔹 Infrastruktur, 🔹 Erfassung, 🔹 Logistik, 🔹 Entsorgung, 🔹 Recyclingtechnologie. Diese Strukturen sind in den Mitgliedstaaten vollkommen unterschiedlich gewachsen und haben einen unterschiedlichen Reifegrad. Beispiel Recycling: Hier geht es um eine Kreislaufwirtschaft und eine Wertschöpfung, die bestenfalls dahinter steckt. Aber eben auch um die unterschiedliche Verfügbarkeit von Anlagen und stark abweichende, eingesetzte Technologien, sodass auch der Output und eben die Wertschöpfung sich unterscheiden - wohl wissend, dass gar nicht in jedem Mitgliedstaat State-of-the-Art-Anlagentechnik verfügbar ist, sodass teilweise erfasste Mengen zur Behandlung in andere Länder exportiert oder im Worst Case noch immer deponiert werden, wenn entsprechende Strukturen eben nicht vorhanden sind. Außerdem herrschen in den Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedliche Kostensituationen, Lohnstrukturen und ein stark divergierendes Wohlstandsniveau vor. 👉 Unter anderem all diese Faktoren zahlen darauf ein, dass sich die Kostensituation in jedem Land sehr unterschiedlich darstellt. Ich gebe ein konkretes Beispiel dafür: Wenn ich als Hersteller von Verpackungen definiert werde und entsprechende Verpflichtungen zu erfüllen habe, dann kostet mich die Fraktion Kunststoff je nach Mitgliedstaat von weniger als 100 €/Tonne bis zu mehr als 1.000 €/Tonne. → Vor diesem Hintergrund soll der Mitgliedstaatenbezug eine Effizienz herstellen und eine je nach Mitgliedstaat gerechte, wirtschaftliche Finanzierung gewährleisten. Macht Sinn, oder? #EPR
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🆕📜 Die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament haben Anfang Dezember ihre Verhandlungen über die geplante #Ökodesign-Verordnung beendet und eine Einigung erzielt. Nun wurde der vorläufige Text der Verordnung veröffentlicht. Die neue Ökodesign-Verordnung soll die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ablösen und den Anwendungsbereich der Ökodesign-Vorschriften erheblich erweitern. 💻👚Fast alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte werden betroffen sein und 𝗟𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘀𝗼𝘄𝗶𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗮𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 unterliegen. Bisher waren nur energieverbrauchsrelevante Produkte von der Ökodesign-Richtlinie betroffen. ♻️🌿Ziel der Verordnung ist es nicht mehr nur, dass Produkte energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. In Zukunft sollen Produkte auch hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit verbessert werden. Unser Blogbeitrag hierzu: https://lnkd.in/eGStTg6M
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Zu Abfallverwertung, Recycling und Kreislaufwirtschaft gibt es viel zu berichten und zu erklären. Ich darf dazu ab sofort beitragen: Als Teil des FOCUS online EXPERTS Circle. 😎 In diesem Rahmen schreibe ich ab sofort immer mal wieder Beiträge dazu, was sich in der #Abfallwirtschaft tut. Ich werde aber auch versuchen, zu erklären, was diese Entwicklungen bedeuten – gerade auch für Menschen, die sich nicht jeden Tag mit dem Thema befassen. Der erste Beitrag zum “Recht auf Reparatur” ist jetzt online. Es haben gar nicht alle mitbekommen, dass das Europaparlament die Richtlinie im April angenommen hat. Dabei steht einiges drin: 🔧 Hersteller müssen gängige Haushaltsprodukte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, instand setzen. Sollte das Gerät innerhalb des Gewährleistungszeitraums defekt sein und repariert werden können, verlängert sich der Haftungszeitraum um ein Jahr. 🌐 Eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern wird eingerichtet. Sie kann genutzt werden, um Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäufer generalüberholter Geräte, Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft ausfindig zu machen. 💚 Außerdem müssen die Hersteller die Reparatur so einfach wie möglich machen: Ersatzteile und Werkzeuge müssen erschwinglich sein und es darf keine Hardware oder Software eingesetzt werden, die eine Reparatur erschwert. Nach Inkrafttreten der Richtlinie dürfen Reparaturen nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden. Es fehlen jetzt noch die Zustimmung der EU-Staaten (ist wohl Formsache) und dann die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten – das darf bis zu zwei Jahren dauern. Da kommt eine sehr, sehr spannende Entwicklung auf uns zu! Wie seht ihr das Recht auf Reparatur?
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Aufgepasst, liebe Umweltfreunde und Technikliebhaber! Wisst ihr schon vom neuesten Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft? Die Ökodesign-Richtlinien der EU führen erste Verpflichtungen für die Herstellung bestimmter Produkte ein, vor allem im Bereich der Konsumentenprodukte wie Waschmaschinen und Co. Aber das ist erst der Anfang! Es wird bereits diskutiert, dieses Konzept auch auf andere Produkte auszuweiten – wie beispielsweise die Automotive-Branche! Frankreich und China sind uns da schon einen Schritt voraus mit ihren Gesetzen, die den Einsatz von Reman-Produkten gegenüber neuen Produkten fordern. Und zur Verdeutlichung der Nachhaltigkeit gibt‘s sogar eine DIN-Spezifikation (DIN 91472), die die Wiederverwendungsquote von Teilen und die Einsparungen detailliert darstellt. Die gute Nachricht? Diese DIN-Norm wird nicht nur für Deutschland erstellt, sondern auch für Großbritannien, die USA und China vorbereitet! Auch die APRA Organisation verstärkt das Angebot an entsprechenden Informationen. Und das ist noch nicht alles! Neben den genannten Themen gibt‘s auch einen gigantischen Förderungstopf der EU und anderer Staaten, der Projekte zur ressourcenschonenden Fertigung und Produkten unterstützt. Hier bei APS sind wir ganz vorne mit dabei: Wir setzen uns mit der Anwendung der DIN 91472 und den geförderten Projekten auseinander. Zum Beispiel starten wir gemeinsam mit der FH Bocholt ein Projekt zur Ausbildung eines Wirtschaftsingenieurs und ein spannendes EU-Projekt steht auch schon in den Startlöchern (mehr dazu im Herbst)! Fragen? Dann immer her damit! Wir sind offen für alles und freuen uns auf euer Interesse! #bepart #remagermany #gescher #remanufacturing #austauschteile #Nachhaltigkeit #Innovation #ÖkoDesignGesetz #APRA #Zukunftgestalten
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Entdecken Sie die Vorteile der CO2-Bilanzierung für Ihr Unternehmen! Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Trend, sondern ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der Ihnen hilft, die Kundenbindung zu stärken und den Herausforderungen Ihrer Kunden gerecht zu werden.
👑 CO2-Bilanzierung – ein Wettbewerbsvorteil auch für KMUs 👑 Welche Wettbewerbsvorteile bietet die Nachhaltigkeit für mein Unternehmen? Was sind die aktuellen Herausforderungen meiner Kunden, wie kann ich die Kundenbindung stärken und mir durch CO2-Bilanzierung Wettbewerbsvorteile verschaffen? 🤝 Zulieferfirmen sind unerlässlich für die genaue und umfassende CO2-Bilanzierung von Unternehmen. Durch die Bereitstellung detaillierter Emissionsdaten, die Einführung emissionsarmer Produktionsprozesse und die Zusammenarbeit bei der Emissionsminderung tragen auch nicht-bilanzierungspflichtige Unternehmen maßgeblich zur Einhaltung der Bilanzierungspflicht ihrer Kunden bei. 🎯 Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Position Ihrer Kunden in puncto Nachhaltigkeit und Bilanzierung, sondern ermöglichen auch Ihnen als Zulieferfirmen Wettbewerbsvorteile, indem sie sich als verantwortungsbewusster und zukunftsorientierter Partner positionieren. 🚀 💡 Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Beitrag: https://lnkd.in/eenHu-uK 📆 Und nehmen Sie an unserer kurzen Online-Infoveranstaltung in Kooperation mit der Effizienz Agentur NRW teil: https://lnkd.in/eUwBz7JW Zukunftszentren Zukunftszentrum KI NRW ZENIT GmbH FernUniversität in Hagen Sabine Widdermann Matthias Graf efa - Effizienz-Agentur NRW
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Head of Strategic Purchasing & Business Development - Strategy Board - Senior Manager - Head of Remanufacturing - Head of Product Management - bei APS, Automotive Product Solutions-Germany GmbH
Aufgepasst, liebe Umweltfreunde und Technikliebhaber! Wisst ihr schon vom neuesten Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft? Die Ökodesign-Richtlinien der EU führen erste Verpflichtungen für die Herstellung bestimmter Produkte ein, vor allem im Bereich der Konsumentenprodukte wie Waschmaschinen und Co. Aber das ist erst der Anfang! Es wird bereits diskutiert, dieses Konzept auch auf andere Produkte auszuweiten – wie beispielsweise die Automotive-Branche! Frankreich und China sind uns da schon einen Schritt voraus mit ihren Gesetzen, die den Einsatz von Reman-Produkten gegenüber neuen Produkten fordern. Und zur Verdeutlichung der Nachhaltigkeit gibt‘s sogar eine DIN-Spezifikation (DIN 91472), die die Wiederverwendungsquote von Teilen und die Einsparungen detailliert darstellt. Die gute Nachricht? Diese DIN-Norm wird nicht nur für Deutschland erstellt, sondern auch für Großbritannien, die USA und China vorbereitet! Auch die APRA Organisation verstärkt das Angebot an entsprechenden Informationen. Und das ist noch nicht alles! Neben den genannten Themen gibt‘s auch einen gigantischen Förderungstopf der EU und anderer Staaten, der Projekte zur ressourcenschonenden Fertigung und Produkten unterstützt. Hier bei APS sind wir ganz vorne mit dabei: Wir setzen uns mit der Anwendung der DIN 91472 und den geförderten Projekten auseinander. Zum Beispiel starten wir gemeinsam mit der FH Bocholt ein Projekt zur Ausbildung eines Wirtschaftsingenieurs und ein spannendes EU-Projekt steht auch schon in den Startlöchern (mehr dazu im Herbst)! Fragen? Dann immer her damit! Wir sind offen für alles und freuen uns auf euer Interesse! #bepart #remagermany #gescher #remanufacturing #austauschteile #Nachhaltigkeit #Innovation #ÖkoDesignGesetz #APRA #Zukunftgestalten
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Recht auf Reparatur: Signal an Unternehmen für nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in den Reparatursektor ♻️ Am 2. Februar 2024 haben das EU-Parlament und der Rat der EU eine vorläufige Einigung zum Richtlinienvorschlag der Kommission zum Recht auf Reparatur erzielt. Neben dem Ziel, den Verbrauchern eine aktivere Rolle beim Umwelt- und Klimaschutz einzuräumen, ist das Gesetzesvorhaben auch ein klares Signal an Unternehmen, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen. Das Vorhaben ergänzt dabei andere Instrumente zur Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die in der Herstellungsphase ansetzt, und die Unternehmen unbedingt im Blick haben sollten. Der Richtlinienvorschlag umfasst u.a.: 📌 Das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfachere und kostengünstigere Reparatur von defekten Geräten, auch wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist 📌 Die Pflicht der Hersteller, öffentliche Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen 📌 Das Verbot, Reparaturen vertraglich, technisch oder durch Softwareeinstellungen zu erschweren 📌 Die Pflicht seitens EU-Mitgliedstaaten, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. Förderung lokaler Reparaturinitiativen 📌Eine europäischen Reparaturplattform, über welche Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können Unsere Product Lifecycle Taskforce um Ines Maier, LL.M. berät Mandanten ganzheitlich entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Von der Konzeption über die Entwicklung bis hin zur Entsorgung oder Wiederaufbereitung unterstützt Sie die agile Arbeitsgruppe dabei, rechtliche Anforderungen effizient umzusetzen und Potentiale zu heben. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur die rechtlichen Anforderungen umsetzen, sondern auch Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen des nachhaltigen Produktlebenszyklus und identifizieren neue Chancen für Ihr Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie hier 👇 https://lnkd.in/dAgjCcsC #ESGLegal #nachhaltigkeit #eurichtlinie #produktlebenszyklus
ESG | Product Lifecycle
roedl.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
𝗩𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗮𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗗𝗮𝘀 𝗘𝗻𝗱𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗲𝗴𝘄𝗲𝗿𝗳𝗴𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁. Im vergangenen Frühjahr nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Förderung von Warenreparaturen an. Am 21.November 2023 befürwortete das Europäische Parlament beinahe einstimmig einen Gesetzentwurf für das Recht auf Reparatur. Derzeit werden letzte Details verhandelt. Parallel dazu plant die Bundesregierung die Umsetzung und beabsichtigt, bis zum Ende des ersten Quartals einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. 𝗣𝗿𝗼𝗯𝗹𝗲𝗺: Laut einer Studie im Auftrag der Wertgarantie SE entsorgt im Durchschnitt jeder zweite Deutsche lieber defekte Produkte, anstatt sie reparieren zu lassen. Neben einer unzureichenden Verbraucheraufklärung über Reparaturmöglichkeiten, sind vor allem regulatorische Herausforderungen, Mehrkosten für Hersteller und eingebaute Softwaresperren, die den Einsatz von Drittanbieter-Teilen behindern, Gründe für die niedrige Reparaturquote. Erschwerend hinzu kommen nicht modulare Produktgestaltungen und Designs, die Reparaturbemühungen zusätzlich behindern. So ist es leider keine große Überraschung, dass allein in der EU das Wegwerfen von noch gebrauchsfähigen oder reparaturfähigen Geräten jährlich 35 Mio. Tonnen Abfall, 30 Mio. Tonnen verschwendete Ressourcen und 261 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen verursacht. 𝗟ö𝘀𝘂𝗻𝗴: Spätestens mit den neuen EU-Gesetzen sind Hersteller nun gezwungen, sich nicht nur Gedanken zu zirkulären Geschäftsmodellen und Produkten zu machen, sondern diese auch zu implementieren, aktiv zu leben und fest in die Firmen-DNA zu verankern. 𝗘𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀: Bei der Transformation des Geschäftsmodell ist die zirkuläre Wertschöpfung das Maß für alle künftigen strategischen Überlegungen. #reparaturrecht #eu #eugesetze #zirkulärewertschöpfung #obsoleszenz #nachhaltigkeit #ressourcenschonung
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Was benötigt die öffentliche Beschaffung, um nachhaltige Produkte zu erkennen? Im letzten Jahr hat sich der Kunststoffrohrverband proaktiv in den durch das BMWK initiierten Stakeholderprozess „Grüne Leitmärkte“ eingebracht. Der Stakeholderprozess hat gezeigt, dass es unser gemeinsames Ziel ist, in allen Sektoren die CO2-Emissionen weiter zu senken. In der Industrie nehmen vor allem die Produktionen von Stahl, Zement und Chemie zentrale Rollen ein, wollen einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der Emissionen liefern und dies auch entsprechend nachweisen. Um nachhaltigere Produkte herzustellen, sind vielfältige Maßnahmen in den Unternehmen umzusetzen, die auch hohe Investitionen erfordern. Da die Herstellkosten von nachhaltigeren Produkten (vor allem in der Phase des Markteintritts) höher sind als von den konventionellen Produkten, muss auch zeitnah eine „Akzeptanz“ für die höheren Preise vorhanden sein, damit sich eine Nachfrage der nachhaltigeren Produkte einstellt. Hierzu gibt es den Vorschlag, dass die öffentliche Beschaffung (ca. 15 % des BIPs in Deutschland) eine zentrale Rolle spielen kann, sobald das „Nachhaltigkeitskriterium“ im Vergaberecht verankert wird. Man bekommt den Eindruck, dass dies zusammen eine Runde Sache ergibt … Das ist grundsätzlich auch richtig, an einigen Stellen sehen wir aber noch offene Fragen, die zu beantworten sind: - Müssen CO2-Effizienz- „Label/Zertifikate“ wirklich auf den „Grundstoffen“ zu finden sein oder besser auf den Produkten, die später von der öffentlichen Hand beschafft werden (wie z.B. Bauprodukte)? - Brauchen wir „Label/Zertifikate“ auf Bauprodukten, die ausschließlich eine Aussage bzgl. der CO2-Effizienz ausweisen, oder sollen weitergehende Aussagen zur Nachhaltigkeit insgesamt gegeben werden? Zu diesen offenen Fragen haben wir uns als KRV in den letzten Wochen viele Gedanken gemacht und diese in einem Positionspapier zusammengefasst, dass unter dem folgenden Link zu finden ist: https://lnkd.in/eNvX_8EF Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion mit allen interessierten Stakeholdern und bedanken uns schonmal für Eure Rückmeldungen! Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) #Nachhaltigkeit #Kunststoffrohre #Positionspapier #GrüneLeitmärkte
Positionspapier Grüne Leitmärkte 2024
krv.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Nach dem Beschluss der #Kreislaufwirtschaftsstrategie hat das Umweltbundesamt beispielhaft für den Fortschrittsbericht initiierte u. umgesetzte Aktivitäten in den zentralen Interventionsbereichen dokumentiert. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. ✔ Die Task Force Cirular Economy wurde ins Leben gerufen. Sie soll die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie begleiten und hat einen ersten Vorschlag für Handlungsempfehlungen und Prioritätensetzung entwickelt. ✔ Der österreichische Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte wurde bereits eine Million Mal eingelöst. Seit Jänner 2021 unterliegen Reparaturdienstleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zehn Prozent. ✔ Ab 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeflaschen und -dosen eingeführt. Das Angebot an Getränken in Mehrwegverpackungen wird seit 2024 ausgeweitet. ✔ Der österreichische Kreislaufwirtschafts-HelpDesk ist seit 2024 online und erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Kreislaufwirtschaft! Bürger:innen, Unternehmer:innen, Kommunen, Bundesländer und NGOs können Kontakt mit Fachexpert:innen des Umweltbundesamtes aufnehmen: https://lnkd.in/dTYVJx6i Weitere Richtlinien, Pilotprojekte, Initiativen und Studien und Informationen zum Fortschrittsbericht 👉 https://lnkd.in/dCWh-F-4 Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
20.697 Follower:innen