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NEUE WEGE IN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG: DER BGH-BESCHLUSS ZUR BESTIMMUNG EINER ANGEMESSENEN ABFINDUNG UND SEINE KONSEQUENZEN Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) II ZB 12/21 hat hohe Relevanz für die Unternehmensbewertung in Deutschland. Es hat klargestellt, dass oft dem Börsenkurs der Vorzug gegenüber dem berechneten Ertragswert gegeben wer­den kann. Es stellt sich die Frage, warum Unternehmensbewertungsgutachten, die auf dem IDW S 1 basieren, keine überzeugenden Werte liefern. Der Beitrag möchte einen Anstoß geben für mehr Offenheit in den Bewertungsmethoden, ein kritischeres Durchdenken der den Bewertungsverfahren zugrundeliegen­ den Annahmen und einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Bewertungsfall. In unserem Artikel, der in der BFuP 4/2024 erschienen ist, gehe ich zusammen mit meinem geschätzten Kollegen, Prof. Dr. Werner Gleißner, der Frage nach, wie sich die Unternehmensbewertung als wissenschaftliches Fach mit hoher Praxisrelevanz verändern muss, um den Anforderungen sich verändernder Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Dogmatismus könnte dazu führen, dass sich das Fach selbst ins Abseits stellt. Aber es gibt neue Konzepte, die den Anforderungen der Praxis mit innovativen Methoden gerecht werden.

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Siegfried F. Orendi

Als Risk Mentor helfe ich Geschäftsführern und Steuerberatern Krisen StaRUG konform zu vermeiden und "Haftfreistellung" zu erlangen.

6 Monate

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