📄 Unsere globale CSRD-Umfrage zeigt, dass bereits fast 40 % der Unternehmen ihre Steuerabteilungen in die CSRD-Umsetzung einbeziehen. Sie sind sich der zentralen Bedeutung des Zusammenspiels von Nachhaltigkeit und Steuern bewusst. 🛡️ Der Rest betrachtet sie fälschlicherweise nur als Posten in der Finanzberichterstattung, anstatt sie in einem breiteren Nachhaltigkeitskontext zu sehen. In unserem Artikel erfahren, in welchen vier Phasen des CSRD-Umsetzungsprozesses die Steuerabteilungen genau eingebunden werden müssen, um den größten Mehrwert zu schaffen: https://lnkd.in/dyUHEiAr #ConnectedTaxCompliance #EUTaxonomy #SustainabilityReporting #GreenDeal
Beitrag von PwC Österreich
Relevantere Beiträge
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Professor, Rechtsanwalt und Berater für Unternehmensrecht (Compliance), Risiko- und Krisenmanagement
#Wann_endlich_kommt_Klarheit_über_die_finale_Änderung_des_HGB? Das Berichtsjahr für die großen Orgsnisationen ist seit 1.1.2024 angelaufen. Für die Mittelständler ab 250 Beschäftigten (40/20/…) beginnt es ab 1.1.2025. Aber noch immer tauchen Wünsche oder Positionen im laufenden Gesetzgebungsverfahren auf. Rechtssicherheit könnte endlich mal der Gesetzgeber schaffen. Rechtsunsicherheit belassen und zugleich organisatorische Vorarbeiten in den Organisationen zu provozieren, ist auch kostenintensive Bürokratie des Staates ..
Founder | right. based on science | Climate metrics for business, finance & real estate | Accomplish the transition. In °C.
Diese Schlagzeile spricht Bände - ein peinliches Eingeständnis, wie lausig sich die Prüfer eigentlich vorbereitet haben. Es gibt sicher Ausnahmen und Gegenbeispiele. Die #ESG-Haftung für Wirtschaftsprüfer zu entschärfen, würde aus der #CSRD einen zahnlosen Tiger und damit das gefürchtete Bürokratiemonster machen, das aktuell m.E. völlig zu Unrecht an die Wand gemalt wird. Ich spreche immer noch mit genügend Personen aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung, die mir die klimarelevanten AR aus den ESRS E1 der CSRD nicht runterbeten können. Wie kann man sich diese Inkompetenz denn erlauben?! Letztendlich geht das auf Kosten der eigenen Kunden und damit ist jedem Unternehmen nur zu raten, sich neben dem Prüfer den kritischen Blick eines Beraters zu leisten, der die Zäsur wirklich (!) verstanden hat, die die CSRD mit sich bringt.
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𝐈𝐧 𝐎𝐰𝐥𝐢𝐭 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐚𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐬𝐩𝐚𝐧𝐧𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐞𝐧. Im Bereich ESG: 𝐆𝐚𝐧𝐳𝐡𝐞𝐢𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐋𝐢𝐞𝐟𝐞𝐫𝐤𝐞𝐭𝐭𝐞𝐧-𝐂𝐨𝐦𝐩𝐥𝐢𝐚𝐧𝐜𝐞 Unternehmen stehen über ihre #Lieferketten mit unzähligen Wirtschaftsakteuren und Stakeholdern auf der ganzen Welt in Verbindung. Aus #Compliance-Sicht ist es besonders bedeutend, dass Lieferketten derzeit ein zentraler Anknüpfungspunkt sind, um Menschenrechte, Umweltbelange und Klimaschutzziele zu regulieren (z.B. LkSG, CS3D, Entwaldungs-, Anti-Zwangsarbeits-, oder Batterieverordnung). https://lnkd.in/eUJaBymN Für die Rechtsabteilung: 𝐁𝐮ß𝐠𝐞𝐥𝐝𝐡𝐚𝐟𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐣𝐮𝐫𝐢𝐬𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐀𝐫𝐭. 83 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎 Nach der Grundsatzentscheidung des EuGH zur Haftung von juristischen Personen für Bußgelder nach der DSGVO hat das vorlegende Kammergericht Berlin in dem Verfahren um den Bußgeldbescheid i.H.v. 14,5 Mio. € gegen die Deutsche Wohnen SE nun entschieden. Unter Beachtung der Grundsätze des EuGH beschließt das Kammergericht in ausgesprochener Deutlichkeit, dass Bußgelder nach Art. 83 DSGVO auch direkt gegen juristische Personen verhängt werden können, und verweist die Angelegenheit zurück an das LG. https://lnkd.in/eqqc8xas Für die Steuerabteilung: 𝐄𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐚𝐥𝐥𝐬𝐭𝐫𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐛𝐞𝐢 𝐖𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫ä𝐮ß𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐧𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧 𝐦𝐢𝐭 𝐄𝐚𝐫𝐧-𝐎𝐮𝐭-𝐒𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐞𝐧 Werden Anteile an einer KapGes. durch eine KapGes. unter Einsatz von Earn-Out-Strukturen veräußert, können sich bei den Transaktionsparteien Fragen der ertragsteuerlichen Behandlung der künftigen Earn-Out-Zahlungen ergeben. Insbesondere in dem Fall, dass die zur Weiterveräußerung bestimmten Anteile bereits Earn-Out-behaftet sind, kann bei noch laufender Earn-Out-Periode ein Veräußerungsgewinn zu besteuern sein, der in der Gesamtschau nicht bzw. lediglich in einer geringeren Höhe existiert. https://lnkd.in/eaQiQ2ai
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🏦🌿 PostFinance verfolgt den Engagement-Ansatz, um klimafreundlichere Praktiken in Unternehmen zu fördern. Dabei wird der Einfluss von verschiedenen Finanzinstitutionen gebündelt und investierte Unternehmen werden aufgefordert, sich #Klimaziele zu setzen und von der Science Based Targets initiative validieren zu lassen. Mehr zu dieser und weiteren Massnahmen im Bereich #Klimaschutz im Bericht über nichtfinanzielle Belange. https://lnkd.in/dxfEhBaZ
Bericht über nichtfinanzielle Belange
postfinance.ch
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Es ist amtlich: Das Bundeskabinett hat das CSRD-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Gestern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Wie erwartet sieht die „deutsche“ CSRD vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Prinzip 1:1 umzusetzen. Der Beschluss markiert den Beginn einer neuen Ära der Unternehmensberichterstattung in Deutschland - und bringt endlich Planungssicherheit für KMU. #CSRD #CSRDUmsetzung #Nachhaltigkeitsberichterstattung #SustainabilityReporting
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Europäische Vorgaben sollen möglichst bürokratiearm ins deutsche Recht umgesetzt werden
bmj.de
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Wir freuen uns, unsere Partnerschaft mit der Firma ADVICON AG, einer Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie Nachhaltigkeitsberatung, bekannt zu geben. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die jeweiligen Expertisen zu bündeln, um gemeinsam Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Taxonomie-Verordnung zu unterstützen! 🤝 Mit der EU-Taxonomie-Verordnung, die den Standard für nachhaltige Finanzen und Investitionen setzt, müssen Unternehmen in Zukunft ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten durch ihre Bilanzkennzahlen darstellen. Unsere Expertise im Bereich Nachhaltigkeit, vereint mit der Expertise der Wirtschaftsprüfer bietet unseren Kunden somit die Sicherheit umfassend beraten zu werden. Dies ist vor allem relevant um Geschäftsabläufe und Investitionen mit den Kriterien der EU-Taxonomie in Einklang zu bringen und damit Transparenz und Vertrauen in den Märkten für nachhaltige Finanzen zu fördern. Wir glauben daran, dass in Anbetracht der Vielfalt der zukünftigen Regularien, Kooperationen die bestmögliche Strategie sind, um Kunden ganzheitlich beraten zu können und damit auch als vertrauensvoller Partner für unsere Unternehmen langfristig agieren zu können. #Nachhaltigkeit #EU #Taxonomie #Partnerschaft #Prüfung #Transparenz #NachhaltigeFinanzen #Zusammenarbeit Foto © Adobe Stock
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Planungssicherheit für KMU ist auf jeden Fall zu begrüßen. Der Entwurf enttäuscht aber auch. Denn: Anders als von vielen Unternehmen und Verbänden gefordert wurde der Prüfmarkt nicht geöffnet. Das ist gut für die großen Wirtschaftsprüfungskanzleien. Es ist aber schlecht für Unternehmen, für die das voraussichtlich erhöhte Prüfkosten bedeuten wird. Abgesehen davon könnte es zu Engpässen kommen, wenn die Zahl der zu prüfenden Nachhaltigkeitsberichte in den kommenden Geschäftsjahren zunimmt.
Es ist amtlich: Das Bundeskabinett hat das CSRD-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Gestern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Wie erwartet sieht die „deutsche“ CSRD vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Prinzip 1:1 umzusetzen. Der Beschluss markiert den Beginn einer neuen Ära der Unternehmensberichterstattung in Deutschland - und bringt endlich Planungssicherheit für KMU. #CSRD #CSRDUmsetzung #Nachhaltigkeitsberichterstattung #SustainabilityReporting
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Europäische Vorgaben sollen möglichst bürokratiearm ins deutsche Recht umgesetzt werden
bmj.de
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Die Wesentlichkeit ist ein zentraler Grundsatz der EU-Taxonomie, die nachhaltige Finanzierungen fördert. Sie verlangt von Unternehmen, dass sie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten bewerten und offenlegen, welche einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Dies fördert Transparenz und hilft Investoren, fundierte Entscheidungen zu treffen, um Kapital in nachhaltige Projekte zu lenken. Die klare Definition und Anwendung der Wesentlichkeit stellt sicher, dass nur Aktivitäten mit signifikanter positiver Wirkung als nachhaltig klassifiziert werden.
📊 Ein vielseitiges und kontrovers diskutiertes Thema im Rahmen der EU-Taxonomie ist der Wesentlichkeitsgrundsatz. 🚧 Darf ein Unternehmen eine Wesentlichkeitsgrenze annehmen und wenn ja, was ist zu beachten? Neugierig geworden, dann lesen Sie den aktuellen Artikel von Josef Baumüller. #taxonomy #sustainablefinance #Nachhaltigkeit #EURegulation MANZ Verlag
Wesentlichkeit in der Taxonomie-VO
manz.at
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360° Actuary with a bow tie @ PwC Germany | Combining actuarial audit, consulting and industry knowledge | Aktuar DAV
CSDDD-News für #Finanzdienstleister Haben Sie das mitbekommen? Das Europäische Parlament hat mehrheitlich für den #CSDDD Kompromisstext gestimmt. Was ist die CSDDD und warum ist sie für Sie und Ihr Unternehmen relevant? In unserer Wissensdatenbank #PwCPlus halten wir Sie auf dem Laufenden, denn wir übernehmen das regulatorische #HorizonScanning für Sie. Mehr zu #Sustainability finden Sie in PwC Plus. Registrieren Sie sich und profitieren Sie unter anderem vom Alert, damit Sie nichts mehr verpassen. #pwc #knowledgemanagement #wissensarbeit #wissenstransfer
News zur CSDDD – nicht verpassen!
pwc.smh.re
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📊 Ein vielseitiges und kontrovers diskutiertes Thema im Rahmen der EU-Taxonomie ist der Wesentlichkeitsgrundsatz. 🚧 Darf ein Unternehmen eine Wesentlichkeitsgrenze annehmen und wenn ja, was ist zu beachten? Neugierig geworden, dann lesen Sie den aktuellen Artikel von Josef Baumüller. #taxonomy #sustainablefinance #Nachhaltigkeit #EURegulation MANZ Verlag
Wesentlichkeit in der Taxonomie-VO
manz.at
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Sustainability Expert & Corporate Digital Responsibility Expert - First Generation to embed sustainability in the life of society
Alle suchen die Nadel im Heuhaufen Viele der 15.000 weiteren seit 01.01.2024 zur CSRD-Berichterstattung verpflichteten Unternehmen suchen #qualifiziertespersonal, welches das Reporting bewerkstelligen kann. Die Jobangebote loben Stellen für Mitarbeiter mit mehrjähriger Erfahrung aus. In der Praxis bedeutet das oft, dass die #Reportingpflichten auf qualifiziertes Personal übertragen werden soll. Es stellt sehr ein hartes Ausschlusskriterium dar, wenn die qualifizierten Bewerbenden diese Expertise nicht mitbringen. Es gibt sie sicher, die Reportingexperten mit viel Erfahrung. Angesichts der vergleichsweise neuen Pflicht wird sich die Zahl der CSRD-affinen Verantwortlichen jedoch in überschaubaren Grenzen halten (freiwillige Berichterstatter der seit Jahren nachhaltig operierender Unternehmen sind hier natürlich ausgenommen!). Wo soll sie also herkommen, die Erfahrung mit der CSRD? Es gibt Unternehmen, die seit mehr als 10 Monaten Nachhaltigkeitsmanager suchen und qualifizierte KandidatInnen wegen fehlender Erfahrung ablehnen. Unter dem Strich und mit einem Augenzwinkern wird dieses Ausharren zur Folge haben, dass es bald, so in ca. 10-14 weiteren Monaten, viele CSRD-SpezialistInnen mit über 2 Jahren Erfahrung geben wird. Ganz nebenbei steht das nächste Problem vor der Tür: Die Berichtsverpflichtung schließt vor Veröffentlichung eine Prüfung ein, für die Ende 2023 nicht einmal 5% der Wirtschaftprüfer:Innen qualifiziert waren. Die Gilde der Unternehmensberatungen und -prüfer hat sich dieser Herausforderung gestellt. Bis diese um den Bereich #CSRD erweiterten Habilitationen jedoch verfügbar sind, wird es dauern. Zitat aus „Die Wirtschaftsprüfung“ (IDW-Verlag, Ausgabe 24/2023): “Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stehen nicht nur vor einer massiven Fortbildungsaufgabe für das Gros Ihrer Wirtschaftsprüfer, sondern auch vor einer Integrationsaufgabe, um das Feld dieser Wirtschaftsprüfer mit dem der Nachhaltigkeitsspezialisten zusammenzuführen.“ Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) fügt in Ihrer Versammlung vom 28.11.2023 hinzu, dass die Ausgestaltung der Fortbildungsanforderungen in Deutschland noch nicht geregelt ist. Das neue, um die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten erweiterte Examen wird inklusive der vorgeschriebenen 8-monatigen Praxistätigkeit folglich noch mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Um die bis dahin trotzdem bindende Leistungshaftung zu mildern, geht die WPK in die Offensive (s. FAZ https://lnkd.in/e7QjgxGw). Nicht ohne Grund beträgt der Anteil an Stellenangeboten von Unternehmensberatungs- und -prüfungsgesellschaften im Bereich Nachhaltigkeit aktuell ca. 70%. Es gibt sie, die Nadel im Heuhaufen. Die Frage ist nur, wer sie zuerst findet. Statt gemeinsam zu wachsen, stellen sich viele Unternehmen mit der Ablehnung berufserfahrener und qualifizierter, jedoch noch ungeübter KandidatInnen, ohne Not selbst ein Bein.
Wirtschaftsprüfer wollen ESG-Haftung entschärfen
faz.net
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