🌿Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Alles, was Du wissen musst! Gras unter neuen Regeln: Was ab April gilt. Ab Ostermontag erlebt Deutschland eine historische Wende mit der Teillegalisierung von Cannabis. Der Eigenanbau wird legal – bis zu drei Pflanzen pro Person oder der Beitritt zu Cannabis-Clubs, die monatlich bis zu 50 Gramm abgeben dürfen. Doch es gibt Grenzen: Zuhause sind maximal 50 Gramm erlaubt, unterwegs nur 25 Gramm. Schulen und öffentliche Plätze bleiben tabu-Zonen für den Konsum. Die neuen grünen Oasen, die Cannabis-Clubs, öffnen ab Juli ihre Pforten, wobei strenge Regeln gelten und der Verkauf verboten ist. 🏡🚭 Zum Beitrag: https://lnkd.in/dtrJVBfy #recht247 #lovelaw #lawblog #Cannabis #Legalisierung #CannabisClubs
Beitrag von Recht24/7
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Ehrenamtlicher Fachpatient für Mukoviszidose und medizinal Cannabis mit großer Klappe und noch größerem Herzen. Profil kann Spuren von ADHS enthalten.
Jo... Anfang April hatte Dr. Markus Söder (57, CSU) das Verbot angekündigt. Knapp vier Wochen später wird der Landtag das „Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ diskutieren. Der Beschluss des Gesetzes gilt als sicher. Die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler stehen hinter ihm. Verboten werden soll: ► Cannabis-Konsum in Biergärten. Es geht nicht nur um Joints, die geraucht werden. Verboten ist auch „Erhitzen oder Verdampfen von Cannabis“. Sprich: E-Zigaretten und Shishas. ► Cannabis-Konsum in den Außenbereichen von Cafés und Restaurants. ► Volksfeste bekommen zusätzlich zu den allgemeinen Rauchverboten in Zelten ein Cannabis-Verbot auf den Freiflächen bekommen. ► Auch in öffentlichen Raucherräumen wird Haschisch verboten. ► Städte und Gemeinden erhalten eine Ermächtigung, bestimmte Bereiche zu cannabis-freien Zonen zu erklären. #CanG #Cannabis #MedCanG
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Wochenrückschau für KW 39 – News rund um Cannabis 1. Erster Cannabis-Anbau in Berlin Der Cannabis-Verein Green Leaf Society plant in Berlin den ersten legalen Anbau von 300 bis 400 Pflanzen, mit einer Abgabe ab Dezember 2024. Der Verein wählt Mitglieder sorgfältig aus und will bis Jahresende 250 neue aufnehmen. Berlinweit liegen 21 Anträge auf Anbaugenehmigung vor. https://lnkd.in/efUp7RAc 2. Polizeigewerkschaften kritisieren Legalisierung Polizeigewerkschaften kritisieren die Cannabis-Legalisierung als unzureichend. Sie bemängeln, dass Anbauvereine den Bedarf nicht decken können und der Schwarzmarkt weiter boomt. Zudem warnen sie vor steigender Gewalt, wie sie aus den Niederlanden bekannt ist. https://lnkd.in/eReSVuXU 3. Kritik am neuen THC-Grenzwert Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr wurde auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter erhöht, um Falschsanktionierungen zu vermeiden. Experten streiten, ob dies ausreichend ist. Regelmäßige Konsumenten könnten trotz Anhebung weiterhin betroffen sein, da THC lange im Körper nachweisbar bleibt. https://lnkd.in/e8BZKeRz 4. Polizei erhält Cannabis-Waagen Die Berliner Polizei hat 800 Waagen für Cannabis-Kontrollen beschafft, um das neue Cannabis-Konsum-Gesetz zu überwachen. Arbeitsabläufe und Bußgeldkatalog sind jedoch noch nicht festgelegt, weshalb Ordnungswidrigkeiten derzeit nicht weiterverfolgt werden können. https://lnkd.in/ezqEzK_r
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Vision Zero im Widerspruch: Cannabis und die Sicherheit im Straßenverkehr ❌ Der Bundesrat hat heute dem Cannabisgesetz zugestimmt. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat auch die geplanten Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Bezug auf den Konsum von Cannabis angenommen. Die Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung stehen jedoch in klarem Widerspruch zu den Zielen der Verkehrssicherheit und der Vision Zero. Aus unserer Sicht sind klare Regelungen und Präventionsmaßnahmen notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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🚨 Cannabis‐Gesetz im Sinne der Verkehrssicherheit nachbessern! Morgen wird der Bundestag das Cannabisgesetz beschließen, dessen verkehrsrechtliche Regelungen die Verkehrssicherheit gefährden. DVR-Präsident Manfred Wirsch fordert in einem offenen Brief Bundesminister Dr. Volker Wissing auf, dringend nachzubessern! Für uns als DVR ist klar: Wir brauchen eine Überprüfung der Fahreignung für heftig berauschte Verkehrsteilnehmende. Und: Nulltoleranz bei Cannabis für Fahranfängerinnen und Fahranfängern, sowie für das Führen von Gefahrguttransporten. https://lnkd.in/eSQqF3an #Cannabis #Verkehrssicherheit #VisionZero
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Wochenrückschau für KW 37 – News rund um Cannabis 1. CDU blockiert Cannabis-Clubs Die CDU Greifswald will verhindern, dass Cannabis-Clubs in städtische Immobilien ziehen. Trotz der bundesweiten Legalisierung argumentiert die Partei mit gesundheitlichen Risiken und rechtlichen Bedenken, insbesondere bei der Nutzung öffentlicher Fördermittel. https://lnkd.in/ezWUnjMG 2. Chaos um Cannabis Clubs Trotz Legalisierung scheitern Cannabis Social Clubs in Berlin an Bürokratie und Zuständigkeitsproblemen. Während andere Bundesländer Genehmigungen erteilen, verzögert sich in der Hauptstadt die Umsetzung. Kritik kommt von Aktivisten, die über den Stillstand frustriert sind. https://lnkd.in/eDXmAYHW 3. Umfassende Cannabisgesetz-Evaluation geplant Das Konsumcannabisgesetz wird umfassend evaluiert, um Auswirkungen auf Jugend- und Gesundheitsschutz zu prüfen. Eine erste Zwischenbilanz ist für 2025 geplant, mit Abschluss 2028. Ein multidisziplinäres Team soll mögliche negative Effekte frühzeitig erkennen und Anpassungen vorschlagen. https://lnkd.in/etA-6mmE 4. Striktes Cannabis-Verbot auf Wiesn Auf dem Oktoberfest ist der Konsum von Cannabis streng verboten, auch das Verdampfen. Erlaubte Mengen dürfen in der Tasche mitgeführt werden. Verstöße werden von der Münchner Polizei konsequent verfolgt, besonders im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. https://lnkd.in/eDZF4gQi
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👉🏼 🔜 Also doch - Der Bundestag hat heute den Weg für eine Teil-Legalisierung von Cannabis frei gemacht! Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) kommt.👨⚕️Medizinisch kann ich es nicht bewerten. Aus meiner polizeilichen Sicht hingegen stört mich eines ganz besonders: Das Gesetz ist ein wahres Bürokratieungetüm ✍🏼! Nur ein Auszug: 🆗 Der Konsum ist zwar künftig grds. legal, aber: ⛔️ nicht in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00h, ⛔️ nicht in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Sportstätten und 100 Meter Luftlinie zu deren Eingangsbereich, ⛔️ > 25 g und <= 30 g Cannabis mit sich führen (ca. 120 Joints) = Ordnungswidrigkeit, ⛔️ > 30 g mit sich führen = Straftat, ⛔️ > 50 g zu Hause aufbewahren oder > 3 Pflanzen zum Eigenanbau = Straftat. 👉🏼👮👮♂️ mit Feinwaage, Maßband und Stoppuhr❓❓❓Wahnsinn… Dazu die Amnestieregelung - nicht vollständig vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten, die künftig nicht mehr strafbar wären, müssen erlassen werden. Von den Regelungsvorgaben bei den Cannabis-Vereinen ganz zu schweigen. Ich hätte mir ein handwerklich saubereres Gesetz gewünscht!
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Rechtsanwalt Schwerpunkt Cannabis/CSCs/CBD/Seeds/Stecklinge - Board Member Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Kommerzieller Handel mit Cannabissamen künftig erlaubt oder verboten? Wenn man diesen Eintrag aus dem FAQ des Bundesgesundheitsministeriums liest, könnte man meinen, Cannabissamen dürften nur aus dem EU-Ausland oder von Anbauvereinigungen bezogen werden. Aber hat der Gesetzgeber im Entwurf des KCanG ein regulatorisches Umfeld geschaffen, das hierzu passt? Ich finde nicht. Die vorgesehenen Regelungen zum Umgang mit Cannabissamen sind handwerklich insgesamt schlecht. Zum Beispiel gibt es keinerlei Vorschriften zur Einfuhr, die regeln, wie Cannabissamen eingefuehrt werden dürfen. Solche Vorschriften richten sich nur an die Anbauvereinigungen (z.b neutrale Verpackung, max. 7 Samen pro Monat, Beilage eines Beipackzettels, Abgabe nur an Volljährige mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland u.a). Und bei intensiver Auseindersetzung mit dem Regelwerk und der amtlichen Begründung zeigt sich: die Vorschriften verbieten auch einen inländischen kommerziellen Handel nirgends ausdrücklich. Als Jurist kann man sich hier richtig austoben. Meine Kollegin Maren Wahler und ich werden im Juni auf der Messe Mary Jane Berlin - Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. Conference Stage hierzu referieren. Fallstricke gibt es jedenfals eine Menge, zum Beispiel im Bereich der Verpackungsgestaltung und Bewerbung.
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In der Mittagspause einen Joint rauchen? Heute geht das Cannabisgesetz in den Bundesrat. Was das bedeutet und was Sie noch zu dem Thema wissen sollten, lesen Sie hier.
Ist Kiffen am Arbeitsplatz jetzt erlaubt?
impulse.de
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MdB, Sprecherin für Umwelt- und Verbraucherschutz bei Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag
Seit gestern ist es so weit - Cannabis-Anbaugemeinschaften können sich gründen! 🌱 Gestern war der 1. Juli und ein weiterer wichtiger Teil der Gesetzgebung zur Cannabis-Entkriminalisierung ist damit in Kraft getreten: nun können Menschen ganz offiziell auch gemeinschaftlich Cannabis-Pflanzen anbauen. Und zwar als ausdrücklich nicht-kommerzielle Vereine, in denen Weitergabe von Cannabis sowie der Samen und Setzlinge legal sind. ⚖️ Es gibt - das gehört auch dazu - für diese Anbaugemeinschaften viele Regeln, die wichtig sind, um Prävention und Nicht-Kommerzialität zu gewährleisten. Für Hamburg gibt es jetzt eine sehr gute Übersichtsseite, auf der alle Interessierten sich über die Voraussetzungen zur Gründung von Anbaugemeinschaften informieren können, alle Regeln und Ansprechpartner*innen übersichtlich aufgelistet sind. 👩💻 Das ist definitiv ein guter Tag! Die Anbaugemeinschaften werden zusammen mit dem Eigenanbau den Schwarzmarkt für Cannabis eindämmen, das führt zu besserer Qualität und damit weniger Verunreinigungen und mehr Sicherheit für Konsument*innen. Es reduziert den Kontakt der Alltagskonsument*innen zum Schwarzmarkt, auf dem auch viele andere Substanzen angeboten werden. 😎 Alle Infos speziell für Anbaugemeinschaften für Hamburg hier: https://lnkd.in/dfSEv58q #cannabis #eigenanbau #anbaugemeinschaften #hamburg #altona #entkriminalisierung #lindafüraltonaimbundestag 🌻
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