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⚖ Beschränkter Schuldzinsenabzug auf dem Prüfstand ein Beitrag von Julia Heckele    Das oberste deutsche Steuergericht, der BFH, wird über die Berechnung der nicht als Betriebsausgabe abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu entscheiden haben. Die Höhe des anwendbaren Zinssatzes von 6 Prozent spielt dabei eine wichtige Rolle, ist aber nicht die einzige anhängige Rechtsfrage.    Lesen Sie den ganzen Artikel 👇 https://lnkd.in/e6yWHiqN     #roedlundpartner #gutzuwissen #steuerberatung #bfh

Gut zu wissen | Beschränkter Schuldzinsenabzug auf dem Prüfstand

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