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Apple muss laut Handelsblatt eine enorme Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro, zuzüglich Zinsen, an die EU leisten. Seit 2016 kämpft der US-Konzern gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die argumentierte, dass Apples Steuervereinbarungen in Irland verbotene staatliche Beihilfen darstellen. Ein erstes Urteil aus 2020 gab Apple Recht, indem es die Nachforderung für nichtig erklärte, doch nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Urteil aufgehoben. 💡 Hintergrund: - Die EU-Kommission forderte Apple 2016 auf, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. - Der Streit drehte sich um Steuererleichterungen, die Apple von Irland erhalten hatte und die von der EU als wettbewerbsverzerrend eingestuft wurden. - Die Kommission ging in Berufung gegen das Urteil von 2020 und hat nun vor dem EuGH gewonnen. Das Urteil steht im Zeichen Europäischer Wettbewerbspolitik, die darauf abzielt, gleiche Bedingungen für alle Firmen zu gewährleisten und staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren, zu verhindern. Dieses Urteil setzt ein starkes Signal an Mitgliedsstaaten und multinationale Konzerne, dass Steuerdeals scharf überwacht und geahndet werden. Apple argumentierte stets, dass die Erträge der irischen Tochterfirmen primär in den USA zu versteuern gewesen seien, und fühlte sich daher doppelt belastet. Dennoch besteht die Forderung der EU-Kommission weiterhin. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses Urteil auf zukünftige Steuerpraktiken und Beziehungen zwischen Großkonzernen und Mitgliedsstaaten auswirkt. Denn nicht nur Apple steht aktuell im Fadenkreuz #Technologie #Wirtschaft #Apple #Steuern #EU #Wettbewerb #KünstlicheIntelligenz #Innovation Quelle: [Handelsblatt]https://buff.ly/4e8qLvI

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