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Beitrag von Severn Consultancy GmbH
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Einladung zum Fonds-Update mit Herrn Johann Peter Roßgoderer. Folgende Fragen werden wir im Online-Webinar ausführlich behandeln: - 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝘂𝗻𝗱 𝗳ü𝗿 𝘄𝗲𝗻 𝘄𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗼𝗻𝗱𝘀 𝘃𝗼𝗿 𝟭𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗳𝗴𝗲𝗹𝗲𝗴𝘁? - 𝗞𝗼𝗻𝗻𝘁𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗼𝗻𝗱𝘀 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲𝗺 𝗭𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝘂𝗺 𝘀𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗭𝗶𝗲𝗹𝗲 𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻? - 𝗪𝗶𝗲 𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗼𝗻𝗱𝘀 𝘀𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗯𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘃𝗲𝘀𝘁𝗺𝗲𝗻𝘁𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀 𝘂𝗺? - 𝗪𝗶𝗲 𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁 𝗝𝗼𝗵𝗮𝗻𝗻 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗥𝗼ß𝗴𝗼𝗱𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗠𝗮𝗿𝗸𝘁𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗲𝗶𝗻? Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dUimMEMQ Wichtiger Hinweis: Nur für professionelle Anleger: Die im Webinar dargestellten Inhalte sind nur für professionelle Anleger oder professionelle Kunden von Finanzdienstleistungen im Sinne der MiFID bestimmt und sind nicht für Privatanleger vorgesehen. #marketinganzeige #mfiam #assetmanagement
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Rüge für Newsletter von Neobrokern Sogenannte Neobroker verschaffen Privatkunden mit kostenlosen Wertpapierdepots und mehr oder weniger nutzerfreundlichen Apps einen einfachen, digitalen Zugang zu den Kapitalmärkten. Wie andere Unternehmen auch nutzen sie dabei ihren Kontakt zum Kunden für Newsletter Marketing – und schlagen dabei gern über die Stränge, wie zumindest der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meint. Er hat die Newsletter der Anbieter Smartbroker, Scalable Capital, Finanzen.net Zero und Revolut untersucht und warnt nun vor „problematischen Investmentanreizen“, die zu vorschnellen Entscheidungen verleiten könnten. So werde etwa bei der Vorstellung von Aktien mit Aussagen wie „solltest du dich beeilen“ oder „musst du jetzt fix sein“ Handlungsdruck erzeugt. Die porträtierten Wertpapiere würden gern verlinkt, um so einen One-Click-Schnellkauf zu ermöglichen bzw. nahezulegen. Häufig werde der Wertpapierkauf bagatellisiert. Unterm Strich erreichte keiner der vier Newsletter aus Verbraucherschutzsicht einen positiven Gesamteindruck.
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𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲 𝘇𝘂 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻, 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁, 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗲𝗻 Unser Newsletter gibt Ihnen nützliche Einblicke in die sich ständig wandelnden gesetzlichen Vorschriften. Besonders im Fokus der Ausgabe stehen die Steuergesetzänderungen zum 1.1.2024, die Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen und die Eintragungspflicht einer (Grundstücks-) GbR. Weitere Themen finden Sie in unserem Newsletter unter folgendem Link: https://lnkd.in/d3uFdZzN Wir wünschen viel Freude beim Lesen!
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Zu „embedded finance“ hörst Du mit Sicherheit auf der nächsten Veranstaltung oder Konferenz. Was hat es damit auf sich und wo liegt der sweet spot? 🤩 Meine Antwort im 📹 Wo hast Du schonmal etwas erlebt, was du mit #embeddedfinance verbindest?
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Die 2. Ausgabe 2024 des novus Financial Services ist da! Lesen Sie u. a. mehr zu folgendem Thema: 👉 ZAG-MaRisk: Die neue Regulierung von Zahlungsdienstleistern 👉 Lesen Sie mehr in der angehängten Datei oder auf unserer Website. #RSMEbnerStolz #VieleStimmenEinTeam #RSM #EbnerStolz #ThePowerOfUnderstanding
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Director Wirtschaftsprüfung bei PwC Schweiz, Leiter Familienunternehmen und KMU Ostschweiz, Revisionsexperte, Dozent bei OST – Ostschweizer Fachhochschule und Akademie St. Gallen, Präsident Geschäftsprüfungskommission
Cyber-Risken und Cyberattacken, Herausforderungen unter dem Fidleg, Aktuelles aus dem Steuerrecht und die neusten regulatorischen Entwicklungen - am Bankenapéro 2024 teilen unsere Expert:innen exklusive Erfahrungen aus der Praxis und Sie haben Gelegenheit, sich vertieft mit anderen Branchenvertretenden zu den aktuellen Herausforderungen im Finanzsektor auszutauschen. Jetzt zum Präsenzanlass oder Webinar anmelden. #PwCFS #Bankenapéro #Event #Webinar
Bankenapéro 2024
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Wichtige Gesetzesänderung für Trader: Die Ampel kippt die Verlustverrechnungsbeschränkung Eine gute Nachricht für Trader und Anleger in CFDs und Futures: Die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 Euro pro Jahr bei Termingeschäften soll abgeschafft werden. Die Ampelkoalition plant, diese Begrenzung rückwirkend bis zum Jahr 2020 aufzuheben. Die Neuregelung wird Teil des Jahressteuergesetzes 2024 und bringt endlich Klarheit für alle betroffenen Trader. Der Bundesfinanzhof hat im Juni bereits festgestellt, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig ist. Die geplante Gesetzesänderung soll nun endlich die Rechtssicherheit bringen, die dringend notwendig ist. Dennoch bleibt die Frage: Ist die Gründung einer Trader GmbH zur Vermeidung dieser Beschränkungen wirklich noch sinnvoll? Laut meiner Einschätzung sollten Trader ihre individuelle Situation genau prüfen, bevor sie eine GmbH nur zu diesem Zweck gründen. Besonders wichtig dabei ist, die Regelungen des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG zu beachten. Alternativ könnte die Gründung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft eine interessante Option sein, vor allem im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Aktiengewinnen. Weitere Details zum Thema findet ihr im Beitrag von onvista media GmbH: 🔗 https://lnkd.in/eDTd3xu3 #TraderGmbH #Steuern #Verlustverrechnung #Termingeschäfte
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