"Laut einer KfW-Umfrage wollen 61 % der Inhaber den Betrieb am liebsten an einen Unternehmensnachfolger übergeben, 53 % würden eine familieninterne Nachfolge bevorzugen. Warum ist das heute nicht mehr so einfach?" In diesem Beitrag auf www.der-betrieb.de vom 22.07.2024 werden aktuelle Themen zur Unternehmensnachfolge aus dem Blickwinkel der Steuerberatung beschrieben. Das sind wichtige Punkte für eine erfolgreiche Nachfolge. Gleichzeitig beobachte ich in meiner Praxis bei Nachfolgeprojekten, dass neben den Themen zu Steuern und Finanzen auch Themen zu Emotionen und Gefühlen der Beteiligten betrachtet und gemanagt werden sollten. Hier können versierte Berater ebenso unterstützen und helfen. Was man bei der Auswahl eines Beraters oder einer Beraterin beachten sollte haben wir bei KERN-Unternehmensnachfolge zusammengefaßt. Gern stelle ich Ihnen diese Tipps zur Verfügung. Senden Sie Sie mir einfach eine kurze Nachricht.
Beitrag von Thorsten Edelmann
Relevantere Beiträge
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Fünf Gründe, warum es mit den Unternehmensnachfolgen so schwierig ist Das Thema Unternehmensnachfolge ist unbestritten wichtig, denn wie Zahlen belegen, wird es gerade in Ostdeutschland für Unternehmer immer komplizierter, einen Nachfolger zu finden. Gerade auch bei Nachfolgern aus dem Familienumfeld, eigentlich der Standard, hapert es. Letztlich fehlt es generell an Nachfolgern und das hat etwas mit Unternehmertum, vor allem aber mit Kommunikation zu tun. Wie und vor allem wann kommunizieren Unternehmer ihre Verkaufsbereitschaft, wie sollen potenzielle Nachfolger davon erfahren? Dazu braucht es Helfer und die gibt in den regionalen Kammern, nicht ganz so uneigennützig natürlich auch bei Beratern und Banken. W+M hat die ostdeutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) und die Vorstände von Bürgschafts- und Förderbanken sowie die Wirtschaftsförderer der Länder gebeten, sich zu ihren Erfahrungen und ihrem Engagement zum Thema Unternehmensnachfolgen zu äußern. Insgesamt wurden knapp 60 Einrichtungen im Zeitraum von März bis April 2024 befragt. https://lnkd.in/ePi3mEai Silke Baron Ute Weiland Dr. Miloš Stefanović Anne Körbl Markus H. Michalow Larissa Zeichhardt Christian Schultz Katja Bauer Achim Oelgarth Anne-Katrin Schulze Diana Wagner Wasko Rothmann Ilka Bornschein
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Mediale Aufmerksamkeit für das Thema Nachfolge-Ost steigt… # Zumindest in den ostdeutschen Bundesländern beginnt man das Thema Nachfolge schon zu spüren, wenn es um den Bestand des dortigen Mittelstandes und von KMUs geht # Die Gründungsquite sinkt, die zur Verfügung stehenden Nachfolger:innen nehmen ab - der Demographie geschuldet oder, weil die jungen Generationen andere Vorstellungen haben. # Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Institutionen und Verbänden droht ein Mitgliederschwund. # Warum tun sich Übergebende so schwer, Nachfolger:innen zu finden.? Neue Antworten finden sich im angehängten Artikel (siehe Post unten). # Vielerorts tun sich Matchmaking-Initiativen auf, denn eine Antwort könnte es sein, man müsste nur die richtigen beiden Partner zusammenführen, damit es mit der Nachfolge klappt. Immerhin es kommt Bewegung in das Geschehen. # Die Erfahrung aus vielen Nachfolgeprojekten im Mittelstand und KMUs zeigt, dass es sich um einen meist hochsensiblen Prozess geht, indem psychosoziale und emotionale und höchst individuelle Themen den Ausschlag geben, ob es funktioniert oder nicht. # Eine spezifische und persônliche Begleitung ist in vielen (den meisten) Fâllen notwendig, um für ein Lebenswerk einen guten Und gelingenden Ûbergabg zu finden. # Sehr hilfreich aufgrund der Komplexität des Nachfokgethemenspektrums (Finanzen, Steuer, Rechtliches, Betriebswirtschaft, Personal, Familie, Emotionen , etc.) sind eingespielte Beratungsteams von Spezialisten, die einen Prozess abdecken kônnen. Und dabei auch überregional vernetzt sind und über die Ländsegrenzen zusammenarbeiten. # Das UNZD UnternehmensNachfolgeZentrum Deutschland e.V. ist mit seinen Mitgliesern solch ein Partner für übergebende Unternehmer:innen und für suchende Nachfolger:innen - vor Ort in der Region oder übergreifend deutschlandweit Und das bereits seit 10 Jahren. #UNZD #Nachfolge #Unternehmensnachfolge #nextgenerationleadership #KMU #Mittelstand
Verleger Wirtschaft+Markt und Präsident des Ostdeutschen Wirtschaftsforums OWF. Präsident MPW - Forum für Medine, Politik und Wirtschaft e.V. und Sprecher der Initiative Nachfolge Ostdeutschland NFOst
Fünf Gründe, warum es mit den Unternehmensnachfolgen so schwierig ist Das Thema Unternehmensnachfolge ist unbestritten wichtig, denn wie Zahlen belegen, wird es gerade in Ostdeutschland für Unternehmer immer komplizierter, einen Nachfolger zu finden. Gerade auch bei Nachfolgern aus dem Familienumfeld, eigentlich der Standard, hapert es. Letztlich fehlt es generell an Nachfolgern und das hat etwas mit Unternehmertum, vor allem aber mit Kommunikation zu tun. Wie und vor allem wann kommunizieren Unternehmer ihre Verkaufsbereitschaft, wie sollen potenzielle Nachfolger davon erfahren? Dazu braucht es Helfer und die gibt in den regionalen Kammern, nicht ganz so uneigennützig natürlich auch bei Beratern und Banken. W+M hat die ostdeutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) und die Vorstände von Bürgschafts- und Förderbanken sowie die Wirtschaftsförderer der Länder gebeten, sich zu ihren Erfahrungen und ihrem Engagement zum Thema Unternehmensnachfolgen zu äußern. Insgesamt wurden knapp 60 Einrichtungen im Zeitraum von März bis April 2024 befragt. https://lnkd.in/ePi3mEai Silke Baron Ute Weiland Dr. Miloš Stefanović Anne Körbl Markus H. Michalow Larissa Zeichhardt Christian Schultz Katja Bauer Achim Oelgarth Anne-Katrin Schulze Diana Wagner Wasko Rothmann Ilka Bornschein
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Fünf Gründe, warum Unternehmensnachfolge „herausfordernd“ ist
Verleger Wirtschaft+Markt und Präsident des Ostdeutschen Wirtschaftsforums OWF. Präsident MPW - Forum für Medine, Politik und Wirtschaft e.V. und Sprecher der Initiative Nachfolge Ostdeutschland NFOst
Fünf Gründe, warum es mit den Unternehmensnachfolgen so schwierig ist Das Thema Unternehmensnachfolge ist unbestritten wichtig, denn wie Zahlen belegen, wird es gerade in Ostdeutschland für Unternehmer immer komplizierter, einen Nachfolger zu finden. Gerade auch bei Nachfolgern aus dem Familienumfeld, eigentlich der Standard, hapert es. Letztlich fehlt es generell an Nachfolgern und das hat etwas mit Unternehmertum, vor allem aber mit Kommunikation zu tun. Wie und vor allem wann kommunizieren Unternehmer ihre Verkaufsbereitschaft, wie sollen potenzielle Nachfolger davon erfahren? Dazu braucht es Helfer und die gibt in den regionalen Kammern, nicht ganz so uneigennützig natürlich auch bei Beratern und Banken. W+M hat die ostdeutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) und die Vorstände von Bürgschafts- und Förderbanken sowie die Wirtschaftsförderer der Länder gebeten, sich zu ihren Erfahrungen und ihrem Engagement zum Thema Unternehmensnachfolgen zu äußern. Insgesamt wurden knapp 60 Einrichtungen im Zeitraum von März bis April 2024 befragt. https://lnkd.in/ePi3mEai Silke Baron Ute Weiland Dr. Miloš Stefanović Anne Körbl Markus H. Michalow Larissa Zeichhardt Christian Schultz Katja Bauer Achim Oelgarth Anne-Katrin Schulze Diana Wagner Wasko Rothmann Ilka Bornschein
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#Austria: "𝗣𝗮𝘆 𝗼𝗿 𝗢𝗞" 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘇𝘄𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻𝗱 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵. https://lnkd.in/giCbuyDj Im Grunde behauptete die betroffene Person das Fehlen einer freiwillig erteilten Einwilligung. Denn auf der Website wurde der Zugang zu Inhalten von der Zustimmung zu Cookies abhängig gemacht und die betroffene Person fühlte sich gezwungen, Cookies zu akzeptieren, um die (ohne Zahlung) Website zu nutzen. Während die Aufsichtsbehörde der Beschwerde stattgab und anordnete, den Prozess für eine gültige Einwilligung anzupassen, sah die Instanz kein Problem und wies die Beschwerde ab: 1️⃣ Die Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung können die Privatautonomie einschränken. 2️⃣ Fehlt es an einer marktbeherrschenden Stellung, werden keine lebensnotwendigen Güter angeboten, können gleichwertige Angebote auch bei (vielen) anderen Anbietern abrufen werden und besteht eine Alternativmöglichkeit zur Einwilligung, besteht jedenfalls kein Anspruch auf Zugang. 3️⃣ Die Verantwortliche ist nicht verpflichtet, einen Zugang jedenfalls unter Zurverfügungstellung eines "Pay or Okay Modells" zu gewährleisten. 4️⃣ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot, wenn die betroffene Person bei ihrem Besuch einer Website ausreichend klar und deutlich über das Leistungsangebot und die damit einhergehenden Bedingungen sowie über die Natur der Gegenleistung informiert wird und es ihr ferner freisteht, zu jenem Zeitpunkt ohne wesentliche Einschränkung, das Angebot abzulehnen bzw den Zugang zum Leistungsangebot anderweitig zu erhalten. 𝘉𝘦𝘪𝘮 𝘋𝘢𝘵𝘦𝘯𝘴𝘤𝘩𝘶𝘵𝘻𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘪𝘮𝘮𝘦𝘳 𝘢𝘮 𝘚𝘵𝘢𝘯𝘥 𝘥𝘦𝘳 𝘡𝘦𝘪𝘵 𝘣𝘭𝘦𝘪𝘣𝘦𝘯 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘥𝘪𝘦 𝘙𝘦𝘬𝘰𝘯𝘰 𝘌𝘥𝘛𝘱𝘭𝘶𝘴 𝘶𝘯𝘥 𝘥𝘦𝘯 𝘙𝘦𝘬𝘰𝘯𝘰 𝘋𝘢𝘪𝘭𝘺 𝘋𝘪𝘨𝘦𝘴𝘵 ➡ 𝘑𝘌𝘛𝘡𝘛 𝘔𝘌𝘏𝘙 𝘌𝘙𝘍𝘈𝘏𝘙𝘌𝘕: rekono.io #rekono #easyprivacy
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𝗪𝗲𝗯𝘀𝗲𝗶𝘁𝗲 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝘅𝘁𝗲? 𝗗𝗮𝘀 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻! 💸 Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung von Impressum, Datenschutzerklärung und AGB auf ihrer Webseite. Aber Achtung: Schon eine fehlende Angabe kann zu teuren Abmahnungen führen! Die Rechtstexte sorgen aber nicht nur für rechtliche Sicherheit. Sie haben auch noch andere „Nebeneffekte“. Welche das sind erfahren Sie im aktuellen Blog-Artikel. 👇
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⚠️ 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐰𝐞𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐠𝐞𝐧𝐞𝐫𝐚𝐭𝐨𝐫𝐞𝐧 Jeder kennt das Thema: Die Webseite ist quasi fertig, es fehlt "nur" noch die Datenschutzerklärung. Hier greifen viele auf Datenschutz-Generatoren zurück. Diese bieten - oftmals sogar kostenlos - eine Datenschutzerklärung an. Wie ein aktueller Fall aus der Presse zeigt, ist hierbei Vorsicht geboten. Es besteht ein Abmahnrisiko, wenn die Übernahme des Textes nicht exakt so erfolgt, wie vom Anbieter verlangt. Natürlich gibt es auch noch weitere Nachteile: ❌ 𝐊𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐢𝐧𝐝𝐢𝐯𝐢𝐝𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐀𝐧𝐩𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐢𝐠𝐞𝐧𝐞 𝐒𝐢𝐭𝐮𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧: Die Datenschutzerklärung mag bestimmte Standardfälle abdecken, der Einsatz bestimmter Tools bedarf jedoch einer genaueren Betrachtungsweise. Bestimmte Empfänger (zB der eigene Hoster, individuelle Subunternehmer) sind in den Standard-Generatoren ❌ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐄𝐫𝐬𝐚𝐭𝐳 𝐟ü𝐫 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠: Datenschutz ist komplex. Die Verwendung von Datenschutzgeneratoren kann Rechtsberatung nicht ersetzen. Ist der Einsatz eines bestimmten Tools datenschutzkonform? Wie kann man vielleicht ein nicht ganz konformes Tool mit bestimmten Modifikationen trotzdem einsetzen? Bei solchen Fragen hilft der Datenschutz-Generator natürlich nicht weiter. Eine Datenschutzerklärung sollte alle Informationen nach Art 13 und 14 DSGVO möglichst vollständig abbilden. Auch eine unrichtige Erklärung kann also einen DSGVO-Verstoß darstellen.
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BFH hält die Beschränkung der Verlustverrechnung für #Termingeschäfte für nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG – Reagiert der Gesetzgeber nun endlich? Die Entscheidung des BFH ist erfreulich, auch wenn sie den Steuerpflichtigen nur bedingt hilft. Insoweit bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber diesen Beschluss zum Anlass nimmt für eine gesetzliche Anpassung von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Den betroffenen Steuerpflichtigen wäre das sehr zu wünschen. Das #JStG 2024 hat sicherlich noch etwas Platz für eine verfassungskonforme Regel, im Notfall für eine Übergangsregelung bis eine Entscheidung des BVerfG vorliegt. Es wäre schön, wenn die Steuerpflichtigen nicht auf diese warten müssen. Denn das kann bekanntlich etwas dauern... Etwas mehr zu der Beschränkung für Verluste aus Termingeschäfte (VIII B 113/23) und dem lesenswerten Beschluss des BFH habe ich in dem Beitrag im Steuerboard von #DerBetrieb zusammengefasst. Gern lesen! https://lnkd.in/dpXaUPsW
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Kennen Sie schon das digitale Portal „meine VBG“? 🤔 Nein? Dann wird es höchste Zeit! Das Portal bietet den Mitgliedsunternehmen der #VBG viele praktische Services, mit denen Sie als Unternehmerin und Unternehmer alle wichtigen Angelegenheiten rund um Ihre VBG-Mitgliedschaft ganz online abwickeln und mit der VBG in Kontakt treten können. Unser Tipp: Mit einer Registrierung und Legitimierung bei „meine VBG“ können Sie die Services noch komfortabler nutzen. Ein Unternehmenskonto bietet Ihnen weitere Vorteile, zum Beispiel diese: 👉🏼#Flexibilität im Team: Die Services bei „meine VBG“ können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen nutzen. Egal, ob innerhalb Ihres Unternehmens oder gemeinsam mit Ihrem Steuerbüro Sie legen individuell fest, wer auf Ihr Unternehmenskonto zugreifen kann und welche Bereiche diese Personen einsehen und bearbeiten dürfen. 🤝🏻 👉🏼#Digitaler Nachrichtenaustausch: Über Ihr persönliches Unternehmenspostfach bei „meine VBG“ können Sie jederzeit Kontakt zur VBG aufnehmen. Sie wählen das Thema Ihres Anliegens aus und Ihre Nachricht wird automatisch an den richtigen Zuständigkeitsbereich in der VBG adressiert. 📩 👉🏼#Online-Dokumentenabfrage: Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als Nachweis, dass Sie Ihre Zahlungen an die VBG getätigt haben? Das geht jetzt mit nur wenigen Klicks! Sie beantragen das Dokument über Ihr „meine VBG“-Konto und erhalten es kurz darauf #digital direkt in Ihr digitales Postfach. 📁 👉🏼#Beitragskonto- und SEPA-Verwaltung: Behalten Sie den Überblick über Ihr Beitragskonto und verwalten Sie SEPA-Mandate einfach online in Ihrem „meine VBG“-Konto. #Transparent, sicher und jederzeit für Sie zugänglich. 💳 👉🏼#Aktualisierung von Unternehmensdaten: Sie sind mit Ihrem Betrieb umgezogen und möchten der VBG Ihre neue Adresse mitteilen? Ihre Unternehmensdaten können Sie jetzt schnell und unkompliziert direkt in Ihrem #Konto aktualisieren. 💾 🏠 Neugierig geworden? Dann klicken Sie sich auf Certo – dort gibt es weitere Infos und ein Video mit allen Details zum Portal „meine VBG“: https://lnkd.in/gkjmNRQ2 #Unternehmensservice #Digitalisierung #Sicherheit #Effizienz
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⚖️ 𝗔𝘂𝘀𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗿 𝗗𝗦𝗚𝗩𝗢: 𝗪𝗮𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻 𝗦𝗲𝗹𝗳-𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲-𝗧𝗼𝗼𝗹 𝗮𝘂𝘀𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻𝗱? 🔎 In einer Entscheidung vom 2. Juli 2024 (Az. 6 U 41/24) befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit der Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO durch ein Self-Service-Tool. Das Gericht kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass Unternehmen das Auskunftsrecht durch die Bereitstellung eines Tools erfüllen können, da es dem Betroffenen ermöglicht, die gewünschten Daten eigenständig abzurufen. 👍 Im konkreten Fall hatte der Nutzer eines sozialen Netzwerks über seinen Anwalt Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Schadensersatz verlangt. Das soziale Netzwerk verwies den Kläger auf ein Self-Service-Tool, über das er seine Daten selbst einsehen und abfragen könne. Das OLG entschied, dass diese Bereitstellung ausreiche, um den Auskunftsanspruch nach der DSGVO zu erfüllen. ⚠️ Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass Self-Service-Tools nicht in allen Konstellationen ausreichend sind. Insbesondere betont das OLG, dass ein Self-Service-Tool für Betroffene, die „analog leben“ oder nicht über die notwendigen technischen Kenntnisse verfügen, unzureichend sein kann. In diesen Fällen muss der Verantwortliche einen individuellen Zugang oder eine andere Form der Bereitstellung anbieten, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht uferlos, denn das Gericht stellt auch klar: Wer sich in einem sozialen Netzwerk bewegt, dem kann auch ein Self-Service-Tool zugemutet werden. Ein guter Gedanke, der sich auch auf andere Fälle übertragen lässt. 💡Für Unternehmen ist die Bereitstellung eines Self-Service-Tools zur Erfüllung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO ein effektives Mittel. Wer solches Tool nutzt, sollte jedoch sicherstellen, dass es für alle Nutzer zugänglich und einfach zu bedienen ist. Für den Fall, dass Betroffene eine Nutzung von digitalen Tools nicht zugemutet werden kann, sollten Unternehmen alternative Auskunftswege anbieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Auskunftsrecht auch in Einzelfällen effektiv erfüllt wird und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten minimiert wird. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Unternehmen zudem ihre Kommunikationswege transparent gestalten und klar aufzeigen, welche Schritte erforderlich sind, um das Auskunftsrecht über das Self-Service-Tool wahrzunehmen. 👉 Volltext zur Entscheidung und weitere Informationen im ersten Kommentar.
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🤔 Gefährliches Halbwissen gepaart mit gutgläubiger Motivation... Vor einigen Tagen hatte ich ein Gespräch das mich doch sehr zum Nachdenken gebracht hat. Die tarifbeschäftigte Person erzählte mir, dass sie wahrscheinlich ins Beamtentum einsteigen wird. Die Voraussetzungen sind wohl gegeben. 🤠 Ich frage nach der Motivation hinter dem Wechsel und bekam eine Antwort, die auf jeden Fall langfristig nach hinten losgehen kann. 🫤 Die Person erzählte mir, dass wiederum ein anderer Beamter sagte, dass man als Beamter 100 % seines Einkommens in Diensttagen auch weiterhin in der Pension erhält. 💸 Und das ist ja mal richtig gut. Vor allem wenn man bedenkt, dass man eine sehr geringe (wenn überhaupt) Rente erhält. 📉 Nachdem ich nochmal sicher gehen wollte, ob ich es richtig verstanden habe, dass die Motivation darin liegt ins Beamtentum zu wechseln die ist, dass man in der Pension einfach weiterhin das gleiche Gehalt bekommt, bestätigte die Person meine Aussage. ✔️ Diese Aussage ist nicht nur vollkommen falsch, sondern auch gefährlich. 📛 Defintiv ist ein Beamter in der Pension besser aufgestellt, als eine Person die eine gesetzliche Rente erhält. Ein Beamter muss jedoch auch mit rund 30 % weniger Geld (Ruhegehalt max. 71,75 %) rechnen. Das klingt vlt banal & der ein oder andere kann damit auch gut leben (nachzulesen www.bmi.bund.de). Jedoch sollte die Motivation, besonders finanzieller Natur, doch stark hinterfragt und recherchiert werden. Wenn also hier schon geschludert wird, dann mit Sicherheit auch in anderen finanziellen Angelegenheiten. ⁉️ Bevor man sich also darüber beschwert zu wenig Geld im öD zu erhalten, anstatt die Sicherheit wertzuschätzen, die man auch als tarifbeschäftigte Person genießt, empfehle ich sich mal ein Wochenende Zeit zu nehmen und sich grundlegende finanzielle Themen anzueignen. Und ich meine nicht die Eröffnung eines Depots bei TradeDingsbums. 📚 Auch, wenn es nettgemeinte Tipps von Kolleg:innen sind, müssen diese nicht immer stimmen.
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