Welche Besonderheiten es bei der Beschäftigung von Studenten, Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten gibt, wurde im UVR-Online-Seminar "Rechtssicher Studenten und Aushilfen beschäftigen" erläutert. Fachanwalt für Arbeitsrecht Hakan Cetin erklärte, welche Vorteile diese Beschäftigungsarten mit sich bringen. Er wies darauf hin, wann Nachzahlungen drohen und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Während des Seminars wurden auch Fragen der Teilnehmer beantwortet. So wurde besprochen, wie oft die Beschränkungen bei unvorhergesehenen Einsätzen überschritten werden dürfen und wie Urlaubsansprüche umgerechnet werden. Anhand der den Teilnehmenden im Anschluss an das Seminar zur Verfügung gestellten Materialien wurden die Auswirkungen von verschiedenen Kombinationen dieser Beschäftigungsarten dargestellt. #UVR #Unternehmensverband #Ratingen #OnlineSeminar #Rechtssicherheit
Beitrag von Unternehmensverband Ratingen
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📰 Was ist letzte Woche passiert in der Welt des 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀? Wie gewohnt informieren wir euch wöchentlich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Arbeitsrecht in Deutschland. Diese Woche blicken wir auf drei News-Updates zurück: 🗞𝗕𝗶𝗹𝗮𝗻𝘇 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗮𝗰𝗵𝗸𝗿ä𝗳𝘁𝗲𝗲𝗶𝗻𝘄𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀 Zum 18.November 2023 ist die erste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes eingetreten. Bisher wurden knapp 200.000 Visa zur Erwerbstätigkeit ausgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um einen Anstieg in Höhe von circa 10 %. Dabei handelt es sich größtenteils um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, jedoch wurden auch Visa für das Studieren und Antreten einer Berufsausbildung ausgestellt. 🗞𝗘𝗿𝗵ö𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗹𝗼𝗵𝗻𝘀 Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro erhöht. Dies spielt besonders für Minijobber eine große Rolle, da gleichzeitig die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro monatlich, beziehungsweise 6672 Euro jährlich. 🗞𝗞𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗠𝗶𝘁𝗯𝗲𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀 𝗯𝗲𝗶 𝗩𝗲𝗿𝗴ü𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝗳𝗿𝗲𝗶𝗴𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲𝗿 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗿𝗮𝘁𝘀𝗺𝗶𝘁𝗴𝗹𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 (𝗕𝗔𝗚, 𝗣𝗿𝗲𝘀𝘀𝗲𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗺 𝟮𝟲.𝟭𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟰 – 𝟭 𝗔𝗕𝗥 𝟭𝟮/𝟮𝟯) Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Vergütungsanpassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 BetrVG nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt. Im Fall erhielt ein Betriebsratsvorsitzender nach einem erfolgreichen Assessment-Center eine höhere Vergütung. Das BAG stellte fest, dass § 99 BetrVG hier nicht gilt, da es keine Ein- oder Umgruppierung ist, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung ohne betriebliche Mitbestimmung. Alle News findet ihr gesammelt hier: https://lnkd.in/dyukHHEu #news #arbeitsrecht #nachrichten
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📰 Was ist letzte Woche passiert in der Welt des 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀? Wie gewohnt informieren wir euch wöchentlich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Arbeitsrecht in Deutschland. Diese Woche blicken wir auf zwei News-Updates zurück: 🗞𝗥ü𝗰𝗸𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗳ü𝗿 𝗔𝘂𝘀𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗴ü𝘁𝘂𝗻𝗴 (𝗟𝗔𝗚 𝗡𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝘀𝗲𝗻, 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘃𝗼𝗺 𝟭𝟵.𝟬𝟯.𝟮𝟬𝟮𝟰 – 𝟭𝟭 𝗦𝗮 𝟱𝟴𝟴/𝟮𝟯) Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Rückforderung von Ausbildungsvergütung für unwirksam, da die Berechnungsgrundlage gemäß § 30 TVN-BA unbestimmt und intransparent war. Es war unklar, ob die vertraglich vereinbarte oder die zuletzt gezahlte Ausbildungsvergütung für die Berechnung herangezogen werden sollte. Aufgrund dieser Unklarheit konnte die Klägerin keinen Anspruch auf Rückzahlung gegenüber der Beklagten durchsetzen. 🗞𝗞𝗲𝗶𝗻 𝗔𝗯𝗴𝗲𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂𝗰𝗵 𝘃𝗼𝗻 Ü𝗯𝗲𝗿𝘀𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 (𝗟𝗔𝗚 𝗠𝗲𝗰𝗸𝗹𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴-𝗩𝗼𝗿𝗽𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿𝗻, 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘃𝗼𝗺 𝟮𝟬.𝟬𝟮.𝟮𝟬𝟮𝟰 – 𝟮 𝗦𝗮 𝟵𝟮/𝟮𝟯) Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass ein Servicetechniker keinen Anspruch auf Abgeltung von Überstunden und drei Urlaubstagen hat, da diese durch die bezahlte Freistellung abgegolten wurden. Der Kläger war während der Freistellung krankgeschrieben, konnte jedoch keinen Anspruch geltend machen, da der Beweiswert seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund zeitgleicher Kündigungen mit zwei Kollegen erschüttert wurde. Die Klage wurde daher abgewiesen. Alle News im Überblick: #news #arbeitsrecht #nachrichten
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Wir starten bei #Luther mit Tatendrang in das neue Jahr 2025 🎆 und werfen gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen im #Arbeitsrecht: 💡 Seit dem 1. Januar 2025 ist es durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz möglich, den Nachweis für den Abschluss eines Arbeitsvertrags auch digital zu erbringen. - ⚠️ Doch aufgepasst: Dies führt nur scheinbar zur Entlastung, da Arbeitgeber bei Übergabe einen Empfangsnachweis von den Beschäftigten einholen und auf Verlangen der/des Beschäftigten (bis drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses) einen Schriftformnachweis anfertigen müssen. - ❌ Ausgenommen sind bestimmte Branchen (Baugewerbe, Gaststättengewerbe etc.) sowie befristete Arbeitsverträge. Weitere Neuerungen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes sind: - 📝 Arbeitszeugnisse können bei Einwilligung der/des Beschäftigten digital als PDF übersandt werden. - 👪 Anträge auf Elternzeit können nun ebenfalls in Textform gestellt werden. - 💿 Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher können ebenfalls digital abgeschlossen werden. 💲 Anhebung des Mindestlohns auf EUR 12,81 und Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung für Azubis ab dem 1. Lehrjahr auf EUR 682,00. 🔏 Änderungen zum Beschäftigtendatenschutz werden nach der Auflösung des Bundestages vorerst nicht folgen. ⏲️ Auch die Gesetzesanpassung zur Arbeitszeiterfassung lässt weiter auf sich warten.
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Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen, die Sie kennen sollten: 👉 Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütungen steigen 👉 Das Deutschlandticket wird angepasst 👉 Neues Namensrecht tritt in Kraft 👉 Neue Formerfordernisse für Mietverträge 👉 Beitragssteigerungen bei Kranken- und Pflegeversicherung 👉 Erhöhung der Grundfreibeträge 👉 … und vieles mehr! Für einen umfassenden Überblick geht es hier entlang: https://lnkd.in/emnvGiF7 #newyear #recht #gesetz #arbeitsrecht #steuerrecht #sozialrecht #anwaltde
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Die kurzfristige Beschäftigung bietet sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen zahlreiche Vorteile durch ihre sozialversicherungsfreien Bedingungen und die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. Es ist jedoch wichtig, die zeitlichen Grenzen und die berufsmäßige Ausübung im Auge zu behalten, um von den Vorteilen zu profitieren. Arbeitgeber*innen sollten zudem die gesetzlichen Meldepflichten und die Zahlung der Umlagen beachten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was eine kurzfristige Beschäftigung ausmacht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. #burgenta #steuerberater #steuerkanzlei #ausbildung #job #DigitalKanzlei #digitaltransformation #beratung #digitalisierung #steuerrecht #wirtschaftsprüfung #unternehmensberatung #datev
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Equal Pay ODER Tarifvertrag iGZ/BAP 💡Das ist eine entscheidende betriebswirtschaftliche Frage, die jedes Zeitarbeitsunternehmen für sich beantworten soll. Welche Vor- und welche Nachteile bringen Zeitarbeitstarifverträge mit sich? Welche Unterschiede gibt es zwischen dem iGZ- und dem BAP-Tarifvertrag? Wann ist die Anwendung vom Gleichbehandlungsgrundsatz sinnvoller? ⚖️ Informieren Sie sich jetzt und sparen Sie Aufwand und Personalkosten in der Zukunft Seminar „Arbeitnehmerüberlassung: legal, illegal, ganz egal“. Die Anmeldung für 2025 ist freigeschaltet -> https://lnkd.in/eaFy-mhh ✅ #seminar #schulung #zeitarbeit #tarifvertrag #equalpay #gleichbehandlung #leiharbeit #arbeitnehmerüberlassung #kosten #vorteile #nachteile #vergleich #anwalt #kanzlei
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Wichtige Neuerungen bei Minijobs in 2024! Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für Minijobs. Wichtigste Änderungen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde, und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich auf 538 Euro pro Monat. Für Arbeitgeber und Minijobber bedeutet das einige Anpassungen. Unsere kompakte Info hilft, den Überblick zu behalten und die neuen Regelungen mühelos umzusetzen. Bleiben Sie informiert und stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. Lassen Sie sich bei Bedarf beraten, um alle Details zu klären! 📘👨💼 #minijobs #steuerberatung #steuerberater #steuerrecht #wirtschaftsprüfung #rechtsberatung #schafferundpartner
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Ob #Mindestlohn oder #Gefahrtarif: In dieser Interviewreihe sprechen wir über Dinge, die Köch:innen und die Branche aktuell besonders beschäftigen. Diesmal mit Rechtsanwalt Matthias B. Lorenz über die gesetzlichen Änderungen, auf die sich gastgewerbliche Betriebe seit Jahresbeginn einstellen müssen. #WirsindderVerband #VieleKücheneinVerband #Arbeitsrecht #Fachinterview
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Für Beschäftigte im Übergangsbereich (vormals Midijob) gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Beitragsberechnung. Arbeitgeber haben bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern grundsätzlich ohne unmittelbare Beteiligung der Krankenkassen festzustellen, ob die Summe der Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Im Jahr 2024 betragen die Entgeltgrenzen im Übergangsbereich 538,01 € bis 2.000 €. Ebenfalls ist von den Arbeitgebern bei Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs eigenständig das der Beitragsbemessung zugrunde zu legende Gesamtarbeitsentgelt zu ermitteln. Die Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang nach § 28o Abs. 1 SGB IV dazu verpflichtet, allen beteiligten Arbeitgebern die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen. #teamwork #steuerberater #steuern #digitalisierung #wirtschaft #digitalekanzlei2024 #tollerarbeitsplatz #steuerfachangestellte #offenestelle #fibu #lohn #datev
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Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot. Die Umsetzung des Pakets erfolgte in Österreich am 28. März 2024 – insbesondere ab diesem Datum neu abgeschlossene Arbeitsverträge bzw. freie Dienstverträge sind also von den Neuregelungen betroffen. Wichtige Aspekte sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. ▫️ Erweiterungen beim Dienstzettel und beim Auslandsdienstzettel ▫️ Recht auf Mehrfachbeschäftigung ▫️ Aus-, Fort- und Weiterbildung als Arbeitszeit ▫️ Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot Gerne lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Aspekten: https://lnkd.in/dP9pjqTH #arbeitsrecht #kündigungsschutz #dienstzettel #mehrfachbeschäftigung #fortbildung Bild: © Adobe Stock Der veröffentlichte Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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