Smart Charging Studie 2024: Zum zweiten Mal bietet USCALE seine Akzeptanzstudie zum Smart Charging, in der wir den #Product_Market_Fit von zwei zentralen Technologien für die #Sektorkopplung untersucht haben: 1) Netzdienliches Laden (hier als variable Tarife) 2) Bidirektionales Laden (V2H und V2G) Die wichtigsten Ergebnisse zu variablen Tarifen zeigen wir gleich hier, die zum bidirektionalen Laden im nächsten Post. Bereiten Sie und Ihre Firma Angebote mit variablen Ladetarifen vor? Unsere Studie zeigt die Treiber und Barrieren für die wichtigsten Umsetzungsmöglichkeiten. https://lnkd.in/eVCQu_Ph
Beitrag von UScale GmbH
Relevantere Beiträge
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📢 Die Neuregelung des §14a EnWG: 🔌Neue Spielregeln für ein stabiles Stromnetz: 💡 In unserem aktuellen Blogbeitrag dreht sich alles um die Änderungen im §14a EnWG. Dabei stehen zwei zentrale Fragen im Fokus: Für wen gelten die neuen Regeln im §14a den Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)? Wie profitieren Letztverbrauchende von den reduzierten Netzentgelten? ❓Warum wurde der §14a EnWG überarbeitet? Mit der zunehmenden Elektrifizierung unserer Wärme- und Verkehrssysteme durch Wärmepumpen und private Ladestationen für E-Autos steht unser Stromnetz in Hinsicht Netzstabilität vor großen Herausforderungen. Deshalb hat die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2023 wichtige Änderungen festgelegt: Diese erleichtern sowohl die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz, als sie auch Netzbetreibern erlauben, die Leistung dieser Geräte in Überlastungsfällen temporär zu dimmen. ❓Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind davon betroffen? Die Änderungen im §14a EnWG betreffen alle steuerbaren Verbraucher in einem Niederspannungsnetz mit einem Leistungsbezug über 4,2 kW, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Dazu zählen: 🔌private Ladeeinrichtungen für Elektroautos 🔌Batteriespeicher 🔌Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen 🔌fest installierte Klimaanlagen. 🌍 Die gute Nachricht für Verbraucher: Die Teilnahme an den neuen Regelungen nach §14a EnWG führt zu reduzierten Netzentgelten: ➡️ Als Gegenleistung, dass Netzbetreiber steuerbare Geräte vorübergehend dimmen können, wurden für Letztverbrauchende zwei unterschiedlicher Entlastungsmodule entwickelt. Wie diese Module konkret aussehen, können Sie in unserem Blogartikel einsehen. ❓Was bedeutet das "Dimmen" von steuerbaren Geräten genau? Im Kern geht es darum, die Netzstabilität zu gewährleisten, ohne dass es dabei zu einschneidenden Komforteinbußen kommt. 🔌Selbst im Falle einer Netzüberlastung ist für steuerbare Geräte immer ein Mindestbezug von Strom gewährleistet, sodass die betroffenen Geräte weiterhin genutzt bzw. E-Autos geladen werden können. 🔌 Der normale Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen. 📖 Wenn Sie mehr über die verpflichtende oder freiwillige Teilnahme am §14a EnWG oder zur Netzentgeltreduzierung erfahren möchten, lesen Sie jetzt unseren Beitrag zum §14a EnWG. Den Link dazu finden Sie im Kommentarbereich. 👇 #14aEnWG #Netzstabilität #Energiewende #ErneuerbareEnergie #Sustainability
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Die Elektronischen Verbrauchs-Zähler messen im Labor u mit Sinuslasten auch korrekt unter 2% Fehler, da es die Eichbestimmungen so vorgeben. Die nicht sinusförmigen Ströme der modernen LED, Umrichter, Ladesäulen EDV , Rechenzenten usw werden je nach verbautem Zähler zu hoch bemessen. Dabei belasten mittlerweile Elektronik-Verbraucher auch das private Netz. Im modernen Wiener Projekt Seefeld werden daher True RMS Zähler ausdrücklich gefordert. Auf den Zählern ist nichts darauf zu finden, ob sie bis 150kHz korrekt zählen. Die PTB fordert es inzwischen, aber niemand kontrolliert es, da die regionalen Eichämter zuständig sind. „Energiesparer“ verbauen teure Filter, damit zwischen 4-20% weniger Verbrauch mit den Zählern dokumentiert wird. Die Filter glätten den Strom, und dann messen die Zähler wieder richtig. Aber was nicht installiert ist, kostet nichts u geht auch nicht defekt. Ein funktionierendes True RMS Zählersystem der etwas teureri st, wäre dagegen preiswerter. Die eingebauten Chips der Zähler müssten nur auf True RMS optimiert werden. Wir brauchen elektronische Abrechnungszähler, welche auch die heutigen Elektronischen Verbraucher mit True RMS in der realen Praxis messen können!!!! Mittelwertbildende Systeme reichen nicht mehr aus. Viele der heute noch eingesetzten Elektronischen Zähler arbeiten zu Gunsten der EVUs. Solar-Einspeisungen dagegen rechnen meist zu wenig ab. Fragen Sie bei Ihrem EVU nach, ob Messungen von 2kHz bis 150kHz vom verbauten Zähler beachtet sind. Keiner regt sich auf u zahlt ohne zu prüfen, da doch alles geeicht ist. Man nennt es Energiewende. Posten Sie Ihre Zähler-Messung mit True RMS-Vergleichsmessungen u beschweren Sie sich massiv bei der Bundes-Netzagentur in Bonn, wenn Sie betroffen sind. Es geht um sehr viel Geld!! Machen Sie es zum Thema u messen selbst!!!!! Schreiben Sie bitte auch Ihre Erfahrungen in die Kommentare. www.sv-otto.de
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📣Seit 1. Januar ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes in Kraft. Er räumt uns als Netzbetreiber neue Möglichkeiten ein, wie wir künftig dem steigenden Strombedarf in unserem Netz begegnen können. 💪 Das ist notwendig, weil der Strombedarf durch die wachsende Anzahl an sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen oder E-Autos) steigt. 𝗪𝗮𝘀 𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝗶𝗴𝘁𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁? Für uns 𝗮𝗹𝘀 𝗡𝗲𝘁𝘇𝗯𝗲𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲𝗿 👷♀️👷♂️ des Mittel- und Niederspannungsnetzes in #Trier ist nun gesetzlich geregelt, wie wir in Zukunft die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen 🔌 (z.B. Wärmepumpen oder E-Autos) zeitlich begrenzt „dimmen“ dürfen. Zum Beispiel das E-Auto in 6 Stunden statt in 2 Stunden vollzuladen. Maßnahmen dieser Art werden mithilfe von KI gesteuert und nur dann eingeleitet, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich sind. Für 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗿𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗿🏘️: Wer künftig zustimmt, dass der Netzbetreiber den persönlichen Strombedarf steuert, der zahlt weniger. Ein Basisbezug an Strom ist jederzeit gesichert, betroffene Geräte können weiter betrieben werden. Der normale Haushaltsstrom bleibt von der Regelung vollkommen unberührt. ❕Soweit die Regelung auf dem Papier.❕ 𝗪𝗶𝗲 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗲𝘀 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿? 2023 haben wir in Trier bereits den notwendigen #Netzumbau unserer Ortsnetzstationen eingeleitet. Rund 5 Prozent sind aktuell schon mit neuer, intelligenter Messtechnik ausgestattet, Die Messwerte aus den Stationen sind notwendig, um den aktuellen Netzzustand ermitteln zu können. Der weitere Ausbau erfolgt Schritt für Schritt. Dort, wo wir die Ortsnetzstationen im regulären Zyklus sowieso erneuern müssen und dort, wo wir mit einem höheren Anteil an E-Autos oder Wärmepumpen rechnen, wie zum Beispiel Neubaugebieten. Parallel beginnen wir in 2024 die Verbraucher:innen mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh sowie Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW mit #SmartMetern auszustatten. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent der genannten Verbraucher bzw. Erzeuger mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind und die Kommunikation zwischen Verbraucher:innen und Netz funktioniert, können wir überhaupt auf der Niederspannungsebene Steuerungsmaßnahmen durchführen. Zugegeben: Das ist für Endkunden noch Zukunftsmusik, aber eine spannende! 🤩 Und für uns gibt es neben dem normalen Tagesgeschäft einiges zu tun in 2024. Los geht´s! 💪 #teamSWT #kommunalstark #fürTrier #stadtwerkeTrier #intelligentvernetzen #Energiewende #Jahreswechsel #neuesGesetz
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Variable Tarife und bidirektionales Laden sind großartige Ideen und gelten zurecht als wichtige Enabler der Energiewende. Aber was gut klingt und auch gut ist, muss nicht automatisch jeder auch gut finden. Smart Charging hat viele Vorteile. Aber: Den Vorteilen stehen aus Sicht der Nutzenden eine Menge Nachteile gegenüber. Und die Einschätzung der Vor- und Nachteile ist höchst subjektiv. Und so finden eine Menge EV-Fahrer, dass es sich nicht lohnt, bzw. der Aufwand zu groß oder die Flexibilitätseinbuße zu hoch ist. Die Smart Charging-Studie analysiert den Produkt-Market-Fit und damit die Akzeptanz von - Variablen Tarife @public - Variablen Tarife @home - Bidirektionalem Laden (V2G) @public - Bidirektionalem Laden (V2G) @home - Bidirektionalem Laden (V2H) - Interesse an V2L, V2V Die Ergebnisse zeigen, welche Zielgruppen erreichbar sind und wie Angebote gestaltet werden müssen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Lesen Sie die Detailergebnisse in unserer Pressemitteilung und in unserem Presse-Handout unter https://lnkd.in/dBNXrZbF Wir von UScale GmbH haben in der Smart Charging-Studie 2024 2000 EV-Fahrende dazu befragt. Mehr zur Studie auf unserer Webseite unter https://lnkd.in/dniw28mK #elektromobilität #emobility #EV #umfrage #survey #charging
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Gute Übersicht des Prozesses des Netzanschlusses. Für den ersten Schritt „Start Kunde - VNB“ haben wir allerdings Antwortzeiten die bei den 10 schnellsten VNB bei 80 Tagen, bei den schlechtesten 10 bei über 200! Tagen liegen. Im Schnitt dauert ein Projekt für Schnellladeinfrastruktur auf unseren REWE-Parkplätzen satte 14 Monate. Dazu schlagen wir uns mit örtlichem Baurecht für die Trafostation rum, die genehmigungspflichtig sind. Getoppt wird das durch über 900 verschiedene TABˋs, die wir als bundesweit tätiges Unternehmen nicht mehr händeln können, das ist unmöglich. Wer soll sowas lesen und beachten können. Auch hier bedarf es einer dringenden Standardisierung. So wird das nix mit Energie- und Verkehrswende. Marcel Linnemann Andreas Hettich
Stabsbereichsleitung: Energiewirtschaft - Strategie & Wissen | Buchautor, Blogger, Speaker und Dozent zu Trendthemen der Energiewirtschaft | Branchenbegeisteter und gerne an den Themen der Zeit
Best-Practice-Prozess für die #Anmeldung von #Ladeinfrastruktur im #Mittelspannungsnetz Die Anmeldung von Ladeinfrastruktur im Mittelspannungsnetz ist meist noch ein sehr individueller Prozess, bei der ein höherer #Projektaufwand zwischen dem Betreiber der Ladesäule und dem Netzbetreiber notwendig ist als im Niederspannungsnetz. Der Grund sind primär die höheren Ladeleistungen, welche in der Mittelspannung benötigt werden, welche oft eine #Netzertüchtigung und #Baukostenzuschüsse erfordern. Da mit dem #Masterplan Ladeinfrastruktur II des #BMDV der Ausbau von #Schnellladeinfrastruktur vorangetrieben werden soll, welche auf den höheren Spannungsebenen angeschlossen werden soll, hat das #BMWK den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. gebeten zusammen mit der Branche einen Best-Practice-Leitfaden als Empfehlung für den Netzanschlussprozess in der Mittelspannung zu erstellen, an dem sich Netzbetreiber richten können. Der #Leitfaden beschäftigt sich primär mit folgenden Punkten: -eine transparente Informationsbereitstellung für Netzanschlussanfragen -Die Möglichkeit zur Beantragung einer Kostenvoranfrage -Bereitstellung eines digitalen Netzanschlussprozesses -Bennenung eines zentralen Ansprechpartners beim Netzbetreiber -Zeitplan zur Errichtung eines Netzanschlusses nach TAR-4110 -Abstimmung des Inbetriebnahmeprozesses zum Netzanschluss -Netzanschlussleistung (Wirk-/Scheinleistung) -zweiter Netzanschluss auf einem Grundstück Die wesentlichen Schritte hat der BDEW in einer #Ablaufdiagramm dargestellt, welches die verschiedenen Schritte zwischen dem zukünftigen Ladesäulenbetreiber und dem Netzbetreiber darstellt (siehe Abbildung des Beitrages). An dem Diagramm wird deutlich, dass ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen den Rollen besteht und auf Grund des Informationsbedarfes auf beiden Seiten bietet sich eine möglichst digitale Verarbeitung an. Nicht umsonst sind die Netzbetreiber nach dem EnWG angehalten einen Großteil ihrer Netzanschlussprozesse zu digitalisieren, da auf Grund des hohen Anstiegs an Netzanschlussanfragen die Bearbeitung zunehmend automatisiert werden muss. So sind allein im Verteilnetz in Deutschland die Netzanfragen für Wärmepumpen um 225% nach Hochrechnungen des BDEW gestiegen. Die für PV-Anlagen um 240% und auch für Ladeinfrastruktur um 52% im Vergleich zu 2021. Somit dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch ein stärkerer Anstieg der Netzanfragen für Ladeinfrastruktur im Mittelspannungsnetz stattfindet, da auch durch die zunehmende Akkuleistung der Fahrzeige der Bedarf nach schnellerer Ladeinfrastruktur steigen wird. #energiewirtschaft #energiewende #elektromobilität Andreas Fabri Andreas Hettich Gerhard Radtke Dr. Franziska Lietz Iman El Sonbaty Henning Winkelmann Alexander Sommer Julia Peltzer Marvin Kaltmeyer Andreas Joisten Christoph Landeck Frank Oesterwind Marco Oesterlein Dr. Stefan Preiß Tanja Bogenrieder Linda Kreizer
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Die intelligente Ladung von Elektroautos und Heimspeichern führt zu erheblichen Kosteneinsparungen.🔋 Dies geht aus der aktuellen Kurzstudie „Mehrwert dezentraler Flexibilität“ des Berliner Beratungsunternehmens Neon Neue Energieökonomik hervor.📑 Die Studie, welche vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie ZVEI e. V. veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass sich die Stromsystemkosten je nach Anwendungsfall um bis zu 70 Prozent senken lassen, ohne dass der Komfort für den Endverbraucher beeinträchtigt wird.📉 Der Dynamische Stromtarif, welcher den Börsenstrompreis widerspiegelt und ab 2025 gesetzlich von jedem Energieversorger angeboten werden muss, ist hierbei besonders geeignet.☝ Mit unserer FEMS App Dynamischer Stromtarif können Sie allerdings schon heute vom dynamischen Stromtarif profitieren.🤩 Weitere Informationen zur FEMS App Dynamischer Stromtarif finden Sie unter:⬇ https://lnkd.in/dcYEr3uB Außerdem können Sie mit folgendem Link die Studie „Mehrwert dezentraler Flexibilität“ aufrufen:⬇ https://lnkd.in/durQu64N
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Die Elektronischen Zähler messen im Labor u mit Sinuslasten auch korrekt unter 2% Fehler. Die nicht sinusförmigen Ströme der modernen LED, Umrichter, Ladesäulen EDV , Rechenzenten usw werden je nach verbautem Zähler zu hoch bemessen. „Energiesparer“ verbauen teure Filter, damit zwischen 4-20% weniger Verbrauch dokumentiert wird. Die Filter glätten den Strom, und dann messen die Zähler wieder richtig. Aber was nicht installiert ist, kostet nichts u geht auch nicht kaputt. Ein funktionierendes Zählersystem unter 500€ wäre dagegen preiswerter. Wir brauchen Abrechnungszähler, welche auch die heutigen Elektronischen Verbraucher mit True RMS in der realen Praxis messen können!!!! Viele der heute noch eingesetzten Elektronischen Zähler arbeiten zu Gunsten der EVUs. Fragen Sie, ob Messungen von 2kHz bis 150kHz vom Zähler beachtet sind. Keiner regt sich auf u zahlt ohne zu prüfen, da doch alles geeicht ist. Man nennt es Energiewende. Posten Sie Ihre Vergleichsmessungen u beschweren Sie sich massiv bei der Bundes-Netzagentur, wenn Sie betroffen sind. Es geht um sehr viel Geld!! Machen Sie es zum Thema u messen selbst!!!!! www.sv-otto.de
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Mit der gesetzlichen Vorgabe, dynamische Tarife einzuführen, stehen viele Stadtwerke vor einer großen Herausforderung. Doch diese Umstellung bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten: 𝐅𝐫ü𝐡𝐳𝐞𝐢𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐭𝐛𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠: Eine frühzeitige Einführung ermöglicht es, sich als innovativer Vorreiter zu positionieren und sich vom Wettbewerb abzuheben. 𝐔𝐩𝐬𝐞𝐥𝐥𝐢𝐧𝐠-𝐌ö𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧: Die Einführung von dynamischen Tarifen öffnet Türen für zusätzliche Dienstleistungen. Kunden sind eher bereit, weitere EDL-Angebote wie PV-Anlagen, Wärmepumpen, Wallboxen sowie ein Energiemanagementsystem, die in den nächsten drei bis fünf Jahren einen enormen Zuwachs erleben werden, in Anspruch zu nehmen. 𝐊𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧𝐠𝐞𝐰𝐢𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 -𝐛𝐢𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠: Dynamische Tarife bieten Endverbrauchern die Möglichkeit, ihre Energiekosten durch Anpassung ihres Verbrauchs zu senken. Diese Transparenz und Kontrolle stärken die Kundenbindung und machen Stadtwerke langfristig attraktiv für Kunden. Stadtwerke, die diese Vorteile nutzen, können ihre Marktposition stärken, engere Beziehungen zu ihren Kunden aufbauen und langfristig erfolgreich sein. Die Einführung dynamischer Tarife ist eine Herausforderung, die zugleich eine große Chance bietet, sich zukunftsfähig und wettbewerbsfähig aufzustellen. 🚀💡 Die Experten von PRO ENERGY CONSULT entwickeln für euch maßgeschneiderte Lösungen, die euch helfen, diese Herausforderung zu meistern und die Vorteile voll auszuschöpfen. Vom strategischen Konzept bis hin zur Kundenkommunikation – wir begleiten euch auf Ihrem Weg zur zukunftsfähigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Kontaktiere uns und gehe mit uns die ersten Schritte! #Energieversorgung #DynamischeTarife #Stadtwerke #Innovation #Nachhaltigkeit #Energiewende #Kundengewinnung #Vertrieb #Energiebranche #PROENERGYCONSULT
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3/4: Das Eichrecht Das Eichrecht in Österreich regelt die Genauigkeit und Transparenz von Messvorgängen, insbesondere bei der Abrechnung von Dienstleistungen. Für Ladestationen bedeutet dies: • Genauigkeit der Messungen: Ladestationen müssen geeichte Zähler verwenden, um die geladene Energiemenge präzise zu erfassen. Dies stellt sicher, dass die Nutzer nur für die tatsächlich bezogene Energie bezahlen. • Transparente Abrechnung: Die Abrechnung muss für den Nutzer nachvollziehbar und transparent sein. Das bedeutet, dass alle relevanten Informationen wie geladene Kilowattstunden, Ladezeit und Kosten klar ausgewiesen werden müssen. • Regelmäßige Überprüfung: Die Messgeräte müssen regelmäßig geprüft und geeicht werden, um ihre Genauigkeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch autorisierte Stellen. #gastmesse #emobility #elektromobilität #emobilitywelt
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Stabsbereichsleitung: Energiewirtschaft - Strategie & Wissen | Buchautor, Blogger, Speaker und Dozent zu Trendthemen der Energiewirtschaft | Branchenbegeisteter und gerne an den Themen der Zeit
#Stromsteuergesetz: Neue Regeln für #Speicher und die #Elektromobilität Das Stromsteuergesetz geht in eine neue Novellierungsrunde. Umfangreiche Änderungen stehen an insbesondere für die Elektromobilität und Energiespeicher. Diese betreffen u.a. auch wichtige Themen wie das bidirektionale Laden. Was genau ist geplant: 1️⃣ Vereinfachung der steuerrechtlichen Regelungen: o Das Ziel der Neuregelung ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Stromspeicherung. 2️⃣ Erweiterte Definition von Stromspeichern und Klarstellung bei der Zwischenspeicherung: o Stromspeicher werden technologieoffen erfasst und als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet, was eine Doppelbesteuerung des ein- und ausgespeicherten Stroms verhindert. o Die Definition der Zwischenspeicherung von Strom wird klarer geregelt. Jede Form der Umwandlung von Strom in eine speicherbare Energieform, die anschließend wieder in Strom umgewandelt wird, wird einbezogen. Dies schließt chemische, mechanische und physikalische Speicherformen ein. 3️⃣ Aufhebung der Anlagenverklammerung: o Schaffung eines einheitlichen stromsteuerrechtlichen Anlagenbegriffs, was zu Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit führt. 4️⃣ Neuregelungen zur Elektromobilität: o Einführung eines neuen § 5a Stromsteuergesetz für Ladepunkte, um die Steuerentstehung und Bestimmung des Steuerschuldners zu vereinfachen. Dies schließt auch Regelungen für das bidirektionale Laden ein. 5️⃣ Einbeziehung von Batteriespeichern bei LIS: o Es wird darauf hingewiesen, dass öffentlich zugängliche Ladesäulen zunehmend mit integrierten Batteriespeichern ausgestattet werden. Diese Speicher ermöglichen ein Schnellladen, auch an weniger frequentierten Ladepunkten ohne teuren Hochleistungsanschluss. Die Regelung stellt sicher, dass es keine Unterschiede bei der Beurteilung der Stromentnahme an Ladepunkten mit und ohne Speicher gibt. 6️⃣ Ort des Betriebs: o Es wird festgelegt, dass der Ort des Betriebs für Stromspeicher auch räumlich zusammenhängende Gebiete umfassen kann, selbst wenn diese durch natürliche oder infrastrukturelle Elemente getrennt sind. Dies gilt auch für privat genutzte Stromspeicher, sofern Strom aus diesen in das Versorgungsnetz eingespeist wird. 7️⃣ Einheitliche Bewertung im Stromsteuerrecht: o Leistungen von Strom an den Ladepunkt werden für eine einfachere und einheitlichere Bewertung dem Betreiber der Ladesäule zugerechnet. Dies soll auch Entwicklungen berücksichtigen, bei denen Strommengen bilanziell einzelnen Stromlieferanten zugeordnet werden können. #energiewirtschaft #steuern #energiewende Frank Oesterwind Iman El Sonbaty Marco Oesterlein Andreas Hettich Andreas Fabri Gerhard Radtke Markus Brahm Marcellus Eikelmann Julia Peltzer Markus Suckau Andreas Joisten Dr. Stefan Preiß Christoph Landeck Tanja Bogenrieder Florian Schnipkoweit
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