Wer war zuerst da – das Huhn oder das Ei? 🐣 Wissen wir auch nicht. Dafür aber, welche ESG-Vorgabe zuerst da war und wie von CSRD bis EUDR alles miteinander zusammenhängt. Übrigens: Eine etwas ausführlichere Version mit den wichtigsten Fakten zu allen abgebildeten Regularien gibt's hier zum Download ⬇️ https://lnkd.in/gjSeJSYA #ESG #CSR
Beitrag von VERSO GmbH
Relevantere Beiträge
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Die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (nachfolgend gemeinsam „ESAs“) haben am 4. Dezember 2023 ihren Abschlussbericht zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 nachfolgend „RTS“) zur Ergänzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088 nachfolgend „SFDR“) veröffentlicht. Die Europäische Kommission prüft nun die RTS-Änderungsentwürfe der ESAs und entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob sie diese billigen wird. Finanzmarktteilnehmer müssen die weitere regulatorische Entwicklung bzw. die zu erwartende Änderung der RTS aufmerksam verfolgen, da sich zu gegebener Zeit umfangreicher Aktualisierungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der nach Maßgabe der SFDR geschuldeten Pflichtveröffentlichungen ergeben kann, schreibt Sven Johannsen in einem aktuellen Update Investmentfonds. Den vollständigen Fachbeitrag lesen Sie auf unserer Website: https://bit.ly/3TUtzWl #heuking #investmentfonds
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Wichtiges Seminar zum Thema PEFC und EUDR!
Am 26. Juni stellen unsere KollegInnen von PEFC International die neusten Entwicklungen zur Anpassung an die #EUDR vor. Ihr könnt euch zu diesem kostenfreien Online-Seminar noch immer anmelden! Das Online-Seminar findet, jeweils mit den gleichen Inhalten, um 09.00 Uhr und um 15.00 Uhr auf Englisch und mit spanischer sowie französischer Simultanübersetzung statt. Im Nachgang wird die Aufzeichnung des Seminars zur Verfügung gestellt. Weitere Infos und den Link zur Anmeldung findet ihr unter: https://lnkd.in/e6sdwN8z Das sind die Präsentierenden: Marta Martinez Pardo, Chain of Custody Working Group Rob S., Data Task Force Hubert Inhaizer, Sustainable Forest Management Working Group Maja Drča, EU affairs expert
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📣 Wir blicken zurück auf ein erfolgreiches Online-Seminar zur #CSDDD! 💡 Der Kompromissvorschlag zur europäischen Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde formell vom EU-Parlament angenommen. In unserem Online-Seminar thematisierten wir die Regelungen der Richtlinie und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an deutsche Unternehmen. Wir danken Jan-Christian Niebank vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die politische Einordnung und den Ausblick auf die Umsetzung in Deutschland sowie unseren Berater:innen Michaela Streibelt und Malte Drewes. Hier ein paar Key Learnings der Veranstaltung im Überblick: ✅ Als Richtlinie gilt die CSDDD nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, sondern muss im nationalen Recht umgesetzt werden. Das bedeutet in Deutschland teilweise Änderungen am #LkSG. ✅ Deutsche Unternehmen, die bereits Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen, sind sehr gut vorbereitet auf die Neuerungen durch die CSDDD. ✅ Die Regeln der CSDDD ähneln stark den Regeln des LkSG, schaffen teilweise mehr Klarheit und buchstabieren Anforderungen deutlicher aus. ✅ Sorge vor zivilrechtlicher Haftung ist unbegründet. Die neue Haftungsnorm schafft Rechtssicherheit und –klarheit und schützt vor gegenwärtigen, kaum einschätzbaren Haftungsrisiken. Haftung besteht auch nur für eigenes Verschulden. Unternehmen haften nicht für angemessene depriorisierte nachteilige Auswirkungen. ✅ Die CSDDD sieht breit gefächerte Unterstützungsangebote vor und bietet an vielen Stellen Entlastung, insbesondere aber nicht nur für #KMU. Die Aufzeichnung der Veranstaltung sowie weitere interessante Inhalte finden Sie ab morgen in unserer Mediathek: 👉 https://lnkd.in/dzEYarfg Bei konkreten Fragen zur praktischen Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: kontakt@helpdeskwimr.de #bizhumanrights
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🔎 "Missing Link" gar nicht mehr "missing"? 🎉 Mit dem Draft zur Beantwortung der Frage "Is there a mapping link between the sustainability matters listed in AR 16 and the disclosure requirements in the topical standards [...]?" hat die EFRAG erneut eine wichtige Hilfestellung geleistet, um die Verknüpfungen und Zusammenspiele der #ESRS zu verstehen. 🗺 Nachdem bereits kurz zuvor die Implementation Guidance hinsichtlich der ESRS-Datenpunkte finalisiert wurde, hat die EFRAG SR TEG ein Mapping veröffentlicht, welches aufzeigen soll, welche Angabepflichten bei welchem wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt aus der Tabelle in ESRS 1 AR 16 zur Anwendung kommen. Die weitere Entwicklung des Drafts bleibt abzuwarten, aber dennoch wird der Weg vom IRO zum Datenpunkt bereits jetzt klarer. Es gibt nun einen Link zwischen Nachhaltigkeitsaspekt und Angabepflicht sowie Angabepflicht und Datenpunkten. ▶ Links zu den EFRAG Hilfen in den Kommentaren! #CountdownZurCSRD #Nachhaltigkeit #CSRD
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UPDATE ❗ Bundesjustizministerium reißt Frist zur Umsetzung der CSRD ❗ Wie bereits von uns berichtet, wurde im März der Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie der CSRD veröffentlicht (Hier nachlesen👉 https://lnkd.in/equCRQtB) Eine finale Umsetzung in deutsches Recht hätte gemäß der EU-Bestimmungen, nach Ablauf einer 18-monatigen Frist, bis zum 06. Juli 2024 erfolgen müssen. Dieser Termin konnte jedoch vom Bundesjustizministerium nicht gehalten werden, der Entwurf wurde zudem noch nicht im Bundestag beraten. Nähere Angaben zu den Gründen der Verspätung wurden noch nicht getätigt, auch ein möglicher Zeitraum, indem man die Umsetzung erwarten könnte, wurde nicht genannt. Somit bleiben Unternehmen, die mit der Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung konfrontiert sind, weiter im Unklaren. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog https://lnkd.in/dHPWXvdX #nachhaltigkeit #csrd
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Bestellung des 1. Nachhaltigkeitsberichtsprüfers durch die HV - das BMJ hat ein Einsehen, springt aber zu kurz: Das BMJ hat ein Einsehen und nun in seinen RefE zum CSRD-Umsetzungsgesetz eine Übergangsregelung für die Bestellung des 1. Nachhaltigkeitsberichtsprüfers aufgenommen: https://lnkd.in/dWhGA7kM. Nach dem am 22.3. veröffentlichten Entwurf einer Übergangsregelung (s. Synopse S. 196) bedarf es keiner gesonderten Bestellung eines Nachhaltigkeitsberichtsprüfers, wenn der Abschlussprüfer vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes bestellt wurde. Der Entwurf hilft Emittenten mit HV Ende Juni oder im Juli nicht richtig weiter. Die CSRD muss bis 6.7. in nat. Recht umgesetzt sein. So kann es durchaus passieren, dass Emittenten während der laufenden Einberufungsfrist erfahren, dass auf ihrer Tagesordnung der Punkt Bestellung des Nachhaltigkeitsberichtsprüfers fehlt. Daher sollte der Gesetzgeber in der Übergangsregelung zumindest auf den Zeitpunkt der Einberufung der HV als maßgebliches Datum abstellen. Wegen der Bearbeitungszeiten des Bundesanzeigers sollte noch besser ein festes Datum genannt werden, bspw. - im Einklang mit § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG - der 31.8.2024. #csrdumsetzungsgesetz #hvsaison2024 #nachhaltigkeitsberichtsprüfer
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📣 𝗔𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗖𝗦𝗥𝗗-𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 📣 Die EFRAG hat ein Leitliniendokument veröffentlicht, das die Verbindungen zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und Offenlegungsanforderungen in den #ESRS verdeutlicht. Gestern hat die EFRAG den Entwurf eines erläuternden Vermerks veröffentlicht, der aufzeigt, wie wesentliche Unterthemen und Unterunterthemen (Nachhaltigkeitsaspekte) mit den entsprechenden Offenlegungsanforderungen und Datenpunkten verknüpft werden können. In diesem Diskussionspapier wird die Beziehung zwischen den #ESRS-Unter- und Unterunterthemen (#AR16) und den in den thematischen Standards (Offenlegungsanforderungen, DRs) dargelegten Offenlegungsanforderungen untersucht. Auch wenn sich das veröffentlichte Papier noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindet und eher die Diskussionen auf der Sitzung als eine offizielle Entscheidung widerspiegelt, ist es doch von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die Technische Expertengruppe für Nachhaltigkeitsberichterstattung der EFRAG diese Zusammenhänge sieht - und es ist eine große Hilfe für Organisationen, die der #CSRD-Berichterstattung unterliegen. Zum vollständigen Leitfaden der EFRAG 👇 #esrs #efrag #csrd #reporting #esg #planted
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Hi, liebes Netzwerk, um euch bezüglich EFRAG/CSRD auf dem Laufenden zu halten! Wie gewohnt halte ich mich kurz. Unser Marketingteam 💚 fasst für euch zusammen: #EFRAG #CSRD #Nachhaltigkeit #ESG #CorporateGovernance
📣 𝗔𝗻 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗖𝗦𝗥𝗗-𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 📣 Die EFRAG hat ein Leitliniendokument veröffentlicht, das die Verbindungen zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und Offenlegungsanforderungen in den #ESRS verdeutlicht. Gestern hat die EFRAG den Entwurf eines erläuternden Vermerks veröffentlicht, der aufzeigt, wie wesentliche Unterthemen und Unterunterthemen (Nachhaltigkeitsaspekte) mit den entsprechenden Offenlegungsanforderungen und Datenpunkten verknüpft werden können. In diesem Diskussionspapier wird die Beziehung zwischen den #ESRS-Unter- und Unterunterthemen (#AR16) und den in den thematischen Standards (Offenlegungsanforderungen, DRs) dargelegten Offenlegungsanforderungen untersucht. Auch wenn sich das veröffentlichte Papier noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindet und eher die Diskussionen auf der Sitzung als eine offizielle Entscheidung widerspiegelt, ist es doch von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die Technische Expertengruppe für Nachhaltigkeitsberichterstattung der EFRAG diese Zusammenhänge sieht - und es ist eine große Hilfe für Organisationen, die der #CSRD-Berichterstattung unterliegen. Zum vollständigen Leitfaden der EFRAG 👇 #esrs #efrag #csrd #reporting #esg #planted
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Der Referentenentwurf des nationalen CSRD-Umsetzungsgesetzes verhindert in der aktuellen Version, dass Umweltgutachter*innen (UG) in die Prüfung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden werden. Die EU-Kommission hat allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, neben den Wirtschaftsprüfer*innen auch andere, sogenannte unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen (zu denen auch die UG gehören), national zuzulassen. Das hat das zuständige Bundesjustizministerium bisher abgelehnt. Damit dürften nur Abschluss- und andere Wirtschaftsprüfern Nachhaltigkeitsberichte prüfen. Der aktuelle Referentenentwurf lässt damit auch außer Acht, dass Doppelprüfungen bei nach EMAS-registrierten Standorten/Organisation entstehen, wenn keine Anerkennung der von den UG bereits überprüften veröffentlichten Umweltinformationen erfolgt. Daher bitten wir darum, die Inhalte des UGA-Schreibens heute an das Justiz-, Wirtschafts- und Umweltministerium des Bundes zu übermitteln. Die Frist endet am 19. April. Eine Briefvorlage kann hier heruntergeladen werden: https://lnkd.in/eEGPhdG3
CSRD Umsetzungsgesetz - Ihre Unterstützung ist gefragt!
emas.de
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#Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das IDW hat sich an der #EFRAG-Konsultation von drei Implementation Guidance Dokumenten beteiligt. In seiner Stellungnahme befasst sich das IDW mit ausgewählten Fragen, bei denen die praktische und konkrete Nutzung der Leitlinien im Vordergrund steht. https://ow.ly/3XRM50QxVS2
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW zu Umsetzungsleitlinien der EFRAG
idw.de
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Geschäftsführer Telusio | The Product Carbon Footprint Engine
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