Die Bauwand für die Erneuerung des Platzspitzwehrs in Zürich – Baukommunikation in drei Akten: 1. Am Spatenstich im Frühling 2024 vollenden Regierungsrat Martin Neukom und Stadträtin Simone Brander die Graffiti-Kunst von Adrian Scherrer auf dem ersten Teil der Bauwand 🖌️ 2. Das Jugendkulturhaus Dynamo ruft zum Graffiti-Workshop auf. Jugendliche und Passanten gestalten den zweiten Teil der Bauwand mit einem zum Thema Wasser passenden Zitat von Bruce Lee 😌 3. Mitte August wurde die Bauwand vervollständigt mit Infos zum Projekt und zum Hochwasserschutz Sihl, Zürichsee und Limmat – ein Vergnügen für Gross und Klein👨👧👦 Danke Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Kanton Zürich, Schlienger Silke und Wolfgang Bollack für diese aussergewöhnliche Möglichkeit. Danke Dynamo, Patrick Wild und Adrian Scherrer für die kreative Umsetzung. Wir freuen uns schon jetzt auf weitere Kurse!
Beitrag von Weissgrund
Relevantere Beiträge
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Städtebau Uferschutz Limmat « Politik & Schicksal im Limmatraum » Im Bild der Tisch des Unheils. Das sagen im Hintergrund die beiden Bemerkungen «Bauen verbieten?» und «Stadion verhindern?». Die Personen sind zu entlasten, weil hier vermutlich eine sogenannt pfiffige Werbeagentur getextet hat. Zu «Bauen verbieten?»: Innerhalb der geltenden Bauzonen der Stadt Zürich ist das Bauen grundsätzlich erlaubt. Nahe der Limmat finden sich sogar Bauzonen mit hoher Dichte. Gute Uferbebauungen, wie z.B. am See (Rotes Schloss / Frascati / Pyramide / Swiss Re), sind auch an der Limmat äusserst willkommen. Niemand ist dagegen. Das ist reine Unterstellung der Werbeagentur (oder doch der Parteien?). Zu «Stadion verhindern?»: Der Gestaltungsplan für das Stadion ist schon vor Jahren beim Bauamt eingereicht worden, d.h. bei den Behörden in vollem Umfang aktenkundig und bewilligt. Der Stadtrat (Beschluss vom 21. Juni 2023) hat bestätigt, dass das Stadion nicht tangiert ist. Die Bilanz: Es wird mit Verdächtigungen gearbeitet und damit die eigentliche Frage – die Zukunft des Limmatraums – fahrlässig oder absichtlich beiseitegeschoben. Für die Abstimmenden wird die Tatsache vernebelt, dass es um die Zukunft unseres Limmatraumes geht. Eine schicksalshafte Weichenstellung für die Zukunft unserer Stadt wird mit Verdächtigungen auf Glatteis bugsiert. Diese Taktik könnte früher oder später auf die Initianten zurückfallen. Ein Grund mehr, ein überzeugtes JA für die Uferschutzinitiative in die Urne zu werfen.
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Good News zum Wochenstart!
Großartige Neuigkeiten für unser Stadionprojekt! 🙌🔷🏟️ Die Pressemitteilung der Stadt Illertissen und des FV Illertissen 1921 e.V. zur Neugestaltung des Tribünenbereichs im Vöhlinstadion Es ist dem FV Illertissen 1921 e.V. (FVI) seit Jahren ein Anliegen, die Gegebenheiten für Besucher & Spieler im Bereich des Stadions zu verbessern. Konkret sind bauliche Maßnahmen hinsichtlich des Raumangebots, der Sichtverhältnisse, der Technik sowie der Ver- & Entsorgung allgemein erforderlich, um dem heutigen Standard in der viert höchsten Spielklasse zu entsprechen bzw. um Auflagen seitens des Deutschen Fussballbundes (DFB) und des Bayrischen Fussballverbandes (BFV) erfüllen zu können und den Fortbestand von Professionellem (Jugend-) Fussball in Illertissen weiterhin zu gewährleisten. Dieser ist zwingend notwendig, um auch die Jugend unserer Region bestmöglich zu fordern und fördern. Ferner soll der Umbau u.a. das neue Nachwuchsförderzentrum beherbergen. Der FVI prüfte dazu in enger Abstimmung mit der Stadt zahlreiche Lösungsvarianten. Ein kompletter Neubau eines Fussballstadions mit Multifunktionsgebäude auf der „grünen Wiese“ stand dabei ebenso zur Debatte wie der Bau einer reinen Fussballarena ebenfalls mit Multifunktionsgebäude innerhalb des Stadionbereichs. Letzten Endes verständigte man sich darauf, den Tribünenbereich und das Spielfeldumfeld baulich so umzugestalten/zu erweitern, dass man sich den künftigen Anforderungen stellen kann. Bei jeglicher Planung muss sichergestellt bleiben, dass die Interessen des Schul- und Breitensportes gewahrt bleiben. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll in Form eines Gemeinschaftsprojektes „Stadt Illertissen/FVI“ erfolgen. Der Stadtrat hat bereits sein Einvernehmen dazu erteilt, dass der FVI entsprechende Entwurfsplanungen in Auftrag geben kann. Alles Weitere wird sich dann im Zuge der anstehenden Beratungen ergeben. Daher können zurzeit weder Angaben zur zeitlichen Umsetzung noch zur Kostensituation bzw. Kostenaufteilung Stadt/FVI getätigt werden.
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Großartige Neuigkeiten für unser Stadionprojekt! 🙌🔷🏟️ Die Pressemitteilung der Stadt Illertissen und des FV Illertissen 1921 e.V. zur Neugestaltung des Tribünenbereichs im Vöhlinstadion Es ist dem FV Illertissen 1921 e.V. (FVI) seit Jahren ein Anliegen, die Gegebenheiten für Besucher & Spieler im Bereich des Stadions zu verbessern. Konkret sind bauliche Maßnahmen hinsichtlich des Raumangebots, der Sichtverhältnisse, der Technik sowie der Ver- & Entsorgung allgemein erforderlich, um dem heutigen Standard in der viert höchsten Spielklasse zu entsprechen bzw. um Auflagen seitens des Deutschen Fussballbundes (DFB) und des Bayrischen Fussballverbandes (BFV) erfüllen zu können und den Fortbestand von Professionellem (Jugend-) Fussball in Illertissen weiterhin zu gewährleisten. Dieser ist zwingend notwendig, um auch die Jugend unserer Region bestmöglich zu fordern und fördern. Ferner soll der Umbau u.a. das neue Nachwuchsförderzentrum beherbergen. Der FVI prüfte dazu in enger Abstimmung mit der Stadt zahlreiche Lösungsvarianten. Ein kompletter Neubau eines Fussballstadions mit Multifunktionsgebäude auf der „grünen Wiese“ stand dabei ebenso zur Debatte wie der Bau einer reinen Fussballarena ebenfalls mit Multifunktionsgebäude innerhalb des Stadionbereichs. Letzten Endes verständigte man sich darauf, den Tribünenbereich und das Spielfeldumfeld baulich so umzugestalten/zu erweitern, dass man sich den künftigen Anforderungen stellen kann. Bei jeglicher Planung muss sichergestellt bleiben, dass die Interessen des Schul- und Breitensportes gewahrt bleiben. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll in Form eines Gemeinschaftsprojektes „Stadt Illertissen/FVI“ erfolgen. Der Stadtrat hat bereits sein Einvernehmen dazu erteilt, dass der FVI entsprechende Entwurfsplanungen in Auftrag geben kann. Alles Weitere wird sich dann im Zuge der anstehenden Beratungen ergeben. Daher können zurzeit weder Angaben zur zeitlichen Umsetzung noch zur Kostensituation bzw. Kostenaufteilung Stadt/FVI getätigt werden.
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⚽ Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken, darunter die "Stuttgart Arena", wo am Freitag das Viertelfinale Spanien – Deutschland stattfindet. 🇪🇸 🇩🇪 Außerdem beruhen die - die "Düsseldorf Arena", - die "Munich Football Arena", - das "Volksparkstadion" in Hamburg auf Erbbaurechten. „Erbbaurechte für Fußballstadien sind in Deutschland keine Seltenheit. Häufig möchten die Städte aus strategischen Gründen Eigentümer des Grundstücks bleiben. Außerdem erzielen sie durch den Erbbauzins weiterhin Einnahmen daraus. Auch die Nutzungsart des Grundstücks kann in den Verträgen festgeschrieben werden. So erhält sich der Erbbaurechtsgeber ein gewisses Maß an Einflussnahme. Das ist umso wichtiger, je größer die Bedeutung des Stadions oder des Grundstücks für die Stadt ist“, sagt unser Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Matthias Dr. Nagel. #Erbbaurecht #Stadien #Euro2024 Bilder: Stuttgart Arena. Quelle: VfB Stuttgart Munich Football Arena. Quelle: B. Ducke Düsseldorf Arena. Quelle: D LIVE GmbH & Co. KG / Peter Weihs Volksparkstation in Hamburg. Quelle: HSV
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Zürich: «Uferschutz»-Initiative scheitert an der Urne Die beiden geplanten Wohnhochhäuser in Limmat-Nähe (Visualisierung: Nightnurse Images) Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die sogenannte «Uferschutz»-Initiative klar abgelehnt. Bei der Abstimmung am Sonntag votierten 67% der Bürgerinnen und Bürger gegen die Pläne, die den Bau neuer Hochhäuser in Fluss- und See-Nähe stark eingeschränkt hätte. Das Votum hat direkte Folgen für ein konkretes Grossprojekt in der Stadt: Die beiden Wohnhochhäuser, die in der Nähe des geplanten Fussballstadions am Hardturm entstehen sollen, wären innerhalb des Verbots-Perimeters gelegen. Abhängig von der Breite der Limmat hätte an einigen Stellen in einer Entfernung von bis zu 200 m kein Neubau höher als 25 m ausfallen dürfen. Der Stadtrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen und einen Gegenvorschlag zum Uferschutz unterbreitet. Dieser enthielt kein Hochhaus-Verbot mehr und wurde angenommen. Das Begehren zum Uferschutz hatte für reichlich Diskussionen in der Stadt gesorgt. Viele sahen in der Abstimmung ein weiteres Referendum zum geplanten und umstrittenen Fussballstadion. Bei einem Erfolg an der Urne hätte das Hochhausverbot wohl auch das Stadionprojekt verhindert. Die Hochhäuser gelten schliesslich als unabdingarer Bestandteil des Finanzierungskonzepts für die geplante Arena. Laut einem Bericht der NZZ im Vorfeld der Abstimmung liessen sich tatsächlich engagierte Stadion-Gegner unter den Initianten der Uferschutz-Initiative finden. Obwohl diese nicht zum Erfolg kam, wird das Warten auf das Stadion-Projekt wohl weitergehen: Aufgrund von Rekursen wird mit einem Baubeginn frühestens 2026 gerechnet. Auf dem Hardturm-Areal, das bis 2007 schon einmal die Spielstätte des Zürcher Grasshopper-Clubs war, plant Entwickler HRS neben einem Fussballstadion 570 Mietwohnungen in zwei Hochhäusern sowie 174 gemeinnützige Wohnungen sowie Atelier- und Gewerbeflächen. Für die beiden Türme Ost und West ist die Credit Suisse Funds AG und Credit Suisse Anlagestiftung als Investor an Bord. Die Pläne für das Projekt «Ensemble» stammen von Caruso St John Architects und Pool Architekten Genossenschaft. Die Grundstücksfläche des zu überbauenden Areals misst 54.620 qm, laut früheren Angaben betragen die Gesamtkosten 675 Mio. CHF. Das Projekt beschäftigte wiederholt die Gerichte und kam zweimal vor die Urne. IB berichtete zuletzt hier. (aw) Der Zürich: «Uferschutz»-Initiative scheitert an der Urne ist von IMMOBILIEN Business.
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Uferschutz Limmat « Rettet den Limmatraum !!! » Die im Jahr 2001 im Limmatraum falsch platzierten Hochhauszonen haben üble Folgen. Sie sind bereits daran, den Limmatraum zu zerstören. Siehe die Bilder des letzten Postings. Darum ist es «letzte Eisenbahn», am 22. September für die Uferschutzinitiative ein Ja in die Urne zu legen. Wenn die Uferschutzinitiative scheitert, dann scheitert auch der Limmatraum. Denn dann wachsen die Hochhauswände auf der Sonnenseite des Flusses. Dann ist auch die Möglichkeit dahin, aus der Limmat einen wertvollen Bestandteil des neuen Stadtteils ZüriWest zu machen. Wird die erwünschte Bebauung im Rahmen der geltenden Bau- und Zonenordnung gehalten und Hochhäuser in der Nähe der Limmat ausgeschlossen, kann die Limmat offenen Himmel, Belüftung im Sommer und attraktiven Freiraum für die Bevölkerung bieten. Der Entscheid am 22. September ist für Zürich schicksalshaft. Die rote Linie umrandet den Limmatraum. Nur hier sollen Hochhäuser ausgeschlossen sein. Hier freuen wir uns über gute Uferbauten im Rahnen der Bauordnung. In Klammer: der betroffene Bereich in der blauen Hochhauszone ist ganz klein.
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Der #Bundeshaushalt 2025: Keine konkreten Förderprogramme für Sportstätten Wir als IAKS Deutschland sind enttäuscht über den gestern beschlossenen Sporthaushalt der Bundesregierung. Dieser beinhaltet keine konkreten Lösungen um den massiven Sanierungsstau im Sportstättenbereich zu bekämpfen. Die #Städtebauförderung wird mit 790 Mio. € ausgestattet – in der Vergangenheit konnten zwar von diesem Geld einige Bewegungsräume im Bund profitieren. Garantien oder verlässliche Zusagen für die Sportstätten sind so jedoch leider nicht getätigt. Der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur #sjk kommen im nächsten Jahr voraussichtlich 240 Mio. € zugute. Dies ist eine klare Reduzierung der Fördersummen. Auch vor dem Hintergrund des erwarteten Ansturms von Kindern und Jugendlichen auf die Fußballvereine nach der EM ist die fehlende Förderung sehr kritisch zu sehen. Um jedem der Fußball spielen möchte annehmbare Bedingungen zu bieten, ist z, B, die Sanierung von Vereinsheimen, Kabinen und Sanitäranlagen essenziell. Dies mahnte auch der #dfb-Präsident Neuendorf vor wenigen Tagen in der rheinischen Post an. Im Sinne aller Sportler, der Schulen und Kommunen als Träger der Sportstätten in Deutschland fordern wir konkrete und umfassende Fördermittel für Sportstätten. Sanierungen und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Sportstätten für die Zukunft sind essenziell für die Sporttreibenden der Nation ➡ denn ohne Raum kein Sport!
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Liebe Crowd - Lärmschutz-, Mobilitäts-, Polit- und Rechts-Experten da draussen... Was ist davon zu halten? Nach zehn Jahren Prozess verpflichtete 2023 das Bundesgericht den Kanton Luzern dazu, den Lärmschutz an der Luzernerstrasse in Kriens zu verbessern, und zwar "dringlich". Seit Ende 2023 liegt ein Vorschlag der kantonalen Fachabteilung vor. Die Lärmmessung hat ergeben, dass mit einem lärmarmen Belag und Tempo 30 der Lärm nahe an die Grenzwerte gesenkt werden könnte. Der Regierungsrat Fabian Peter verschleppt und verzögert mit seinem Bau- und Umweltdepartement den Entscheid zu Massnahmen seither aber konsequent - die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils wird schlicht ignoriert. Man sei dran, rede noch hier und dort und mit der Gemeinde und so fort. Der wohl wahre Grund: Im Kanton Luzern ist eine Initiative der SVP gegen Tempo 30 auf Kantonsstrassen hängig (die aber keinen Einfluss auf Bundesrecht hat), was die Regierung in dieser Frage in eine Schockstarre gesetzt hat. Lärmschutz, Tempo 30? Nichts geht mehr. Auch nicht in Kriens und auf Anordnung des Bundesgerichts. Dass der Kanton Luzern nun im Rahmen von allgemeinen Unterhaltsarbeiten auf einem Stückchen der vom Gerichtsfall betroffenen Luzernerstrasse einen lärmarmen Belag einbaut, just bis 100 Meter vor das Haus des Beschwerdeführers, dort aber weiterhin jegliche Massnahmen verweigert, ist das Tüpfchen auf dem i der Missachtung des Bundesgerichtsurteils. Und schon fast böswillig. Oder wie beurteilt Ihr diese Situation? Und ich frage mich: Wenn nicht ein Bundesgerichtsurteil, was bringt unsere Behörden dann dazu, die geltende Lärmgesetzgebung umzusetzen? Dass es selbst im aktuellen politischen Umfeld ("Motion Schilliger" im Nationalrat, einem Luzerner Parteikollegen von Fabian Peter) auch anders geht, zeigt der Kanton Zürich in Männedorf. Auszug aus dem Beitrag der Zürichsee-Zeitung: «Der Regierungsrat bekräftigt nun in seiner Antwort auf die Anfrage, er halte sich an eine geltende gesetzliche Regelung. Auf dem 715 Meter langen Abschnitt seien 17 Liegenschaften mit rund 140 Personen von zu hohem Strassenlärm betroffen. Mit dem lärmarmen Belag und Tempo 30 könnten die Grenzwerte eingehalten werden. Es gebe keine Bestimmung, wonach Volksinitiativen schon vor der Abstimmung ihre Wirkung entfalteten, betont der Regierungsrat. Und weiter: Es widerspräche rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn er geltendes Recht nicht beachten würde. Lärmsanierungsprojekte durchliefen innerhalb der kantonalen Fachstellen einen etablierten Prozess. Projekte würden «weder verzögert noch beschleunigt.» https://lnkd.in/e3rQMS3w Urs Schmied Lärmliga Schweiz VCS Verkehrs-Club der Schweiz Thomas Hug Martin Looser Stefan Dähler
Temporeduktion in Männedorf: Jetzt äussert sich der Regierungsrat zu Tempo 30
zsz.ch
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Neuer spannender Projektwettbewerb: "Neubau Doppelmehrzweckhalle Türggenau", Salenz Aufgabe: Die Überprüfung der Schulraumsituation durch die Schulgemeinde Stachen hat ergeben, dass die bestehenden Schulgebäude (inkl. Provisorien) voll ausgelastet sind. Es stehen keine verfügbaren Räume mehr zur Verfügung, die für schulische oder andere Zwecke wie Lagerung oder technische Einrichtungen genutzt werden können. Es wurde auch festgestellt, dass einige der Schulräume nicht mehr den heutigen Anforderungen gemäss kantonalen Richtlinien entsprechen, insbesondere bezüglich Grösse und Tageslicht. Angesichts dieser Raumsituation und der prognostizierten Schülerzahlen bis 2030 ist eine Neuorganisation der Schulräume in den bestehenden Gebäuden und der Bau neuer Schuleinheiten unumgänglich. Zusätzlich besteht mittelfristig Bedarf für den Neubau einer Sporthalle. Verfahren Der Wettbewerb für die Fachbereiche Architektur und Landschaftarchitektur wird als anonymer einstufiger Projektwettbewerb im selektiven Verfahren (Präqualifikation) durchgeführt. Die Weiterbearbeitung schliesst unmittelbar an das Wettbewerbsverfahren an. Weitere Informationen zum Verfahren und Termine sind auf unserer Homepage ersichtlich. https://lnkd.in/dQqZRRhA
Projektwettbewerb Neubau Doppelmehrzweckhalle Türggenau, Salez
https://err.ch
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Hier sollten sich andere Bundesländer mit ähnlichen Herausforderungen ein Beispiel am Land Hessen nehmen. Nach Wegfall der Bundesprogramme zur Attraktivierung und Sanierung von Schwimmbädern, bleiben sonst nur ausgewählte touristisch ausgerichtete (Landes)Programme, die bei Bädern nicht immer greifen
Geschäftsführer bei ESCH-Objektkonzepte - Raumkonzeption und Objektausstattung für Hotellerie, Wellness-, Sport- und Bäderbetriebe
Die hessische Landesregierung fördert Schwimmbäder mit 25 Millionen Euro! Heute hat die hessische Sportministerin Diana Stolz das neue Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm SWIMplus vor entsprechender Kulisse im Offenbacher Waldschwimmbad Rosenhöhe vorgestellt. Mit SWIMplus unterstützt die hessische Landesregierung sowohl die Modernisierung als auch zusätzliche bewegungsfördernde Ausstattungen in den Bädern. Schwimmbäder seien nicht nur Sportstätten, sondern auch Orte der Begegnung und der sozialen Interaktion für Kinder, Familien und Senioren zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) Ministerin Stolz in ihrem Beitrag von heute (s. a. Artikel im ersten Kommentar). Nach Angaben der Präsidentin des Landessportbundes Juliane Kuhlmann handelt es sich dabei bundesweit um ein einmaliges Förderprgramm. Tolle Neuigkeiten für Hessen und seine Schwimmbäder! Bildquelle: Ben Kilb
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Stadträtin Stadt Zürich, Vorsteherin Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
2 MonateSoeben daran vorbeigekommen - macht immer noch Freude 😊!