Beitrag von Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen, sollten Sie sich Gedanken zur Rechtsform machen 🤔. Je nach Branche ist die Rechtsform bereits klar definiert, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten. So ist zum Beispiel im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt, dass sogenannte Katalogberufe als freiberuflich einzustufen sind. Freiberufler sind Sie laut § 18 EStG, wenn Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausüben oder als Arzt oder Zahnarzt, Steuerberater, Architekt, Journalist oder Übersetzer einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen. Gewerbetreibender sind Sie, wenn Sie keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausüben. Genauer gesagt gilt als Gewerbetreibender, wer in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig ist ℹ️ 👆. Ganzen Beitrag lesen unter https://lnkd.in/dD4t8PHW #wällerwirtschaft #wfgwesterwaldkreis #westerwald #westerwaldkreis #wfgwiki #unternehmer #selbstständigmachen #zukunft #selbstständig #selbstständigkeit #gründer #gründung #nebentätigkeit #fördermittel

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