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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Hinsichtlich einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen hat das Ministerium nahezu unverändert die Regelungsvorschläge aus dem Wachstumschancengesetz übernommen. Am 17. Juli 2024 hat die WPK Stellung genommen: www.wpk.de/link/sc292408/

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