Gibt es Parallelen zwischen Fans und Kunden? Und, wenn ja, lässt sich dann etwas von dem Ansatz eines Fußballclubs ⚽ lernen? Als Bank, Sparkasse oder Versicherung? 🏦 Was Dominik Kupilas, Leiter des Fan- und Business Developments bei SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA alles tut, um die Fans besser kennen zu lernen und wie es ihm gelingt, sie stärker an den Verein zu binden - davon berichtet er in unserem aktuellen Video unserem Kollegen Patrick Neumann. Und können Sie hier sehen 👉https://lnkd.in/d2Wht98H
Beitrag von zeb consulting
Relevantere Beiträge
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🔒 Richtiger Schritt: Polizeikosten-Fonds für Hochrisiko-Spiele Meine Kollegen im Bund der Steuerzahler Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Pläne des Hamburger Senats zur Einführung eines länderübergreifenden Polizeikosten-Fonds. Fußballvereine sollen sich künftig auch an den Kosten für die Absicherung von Hochrisikospielen beteiligen. ⚽️ Unsere Landesverbände fordern schon lange, dass die Vereine einen Kostenbeitrag leisten. Der Schutz darf nicht nur den Steuerzahlern aufgebürdet werden. 💼 Die Einführung eines Fonds erfordert Transparenz bei der Ermittlung der Kosten. In Hamburg sei es momentan noch unklar, wie hoch die Personal- und Sachkosten tatsächlich sind. Hier müssen die Innen- und Finanzbehörden für Klarheit sorgen! 🕵️♂️ Ein Beispiel für die Dringlichkeit: Beim DFB-Pokalspiel zwischen dem 1. FC Phönix Lübeck und Borussia Dortmund in Hamburg verdienten mehrere Vereine, während die Polizeikosten allein von der Hansestadt Hamburg getragen wurden. Das ist aus unserer Sicht unfair! Deshalb brauchen wir einen richtigen Schritt für mehr Fairness im Profisport und eine gerechtere Verteilung der Kosten! 💬
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Warum muss es einen Polizeikosten-Fonds (für Hochrisiko-Spiele) geben? Dazu ein paar Zahlen zum erwähnten Pokalspiel (laut Abendblatt): Die Ticketeinnahmen belaufen sich auf etwa 800.000 Euro, die zwischen den Vereinen aus Lübeck und Dortmund aufgeteilt werden. Lübeck muss allerdings 300.000 Euro als Stadionmiete an den HSV zahlen. Zusätzlich erhalten beide Vereine eine Antrittsprämie vom DFB in Höhe von jeweils 209.000 Euro. Und was bleibt für die Hamburger Steuerzahler? Zitat: „Die der Polizei entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und generell aus den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.“ Leider gibt es seitens der Innenbehörde trotz mehrfacher Nachfrage des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. keine konkreten Zahlen. Aus gutem Grund? Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
🔒 Richtiger Schritt: Polizeikosten-Fonds für Hochrisiko-Spiele Meine Kollegen im Bund der Steuerzahler Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Pläne des Hamburger Senats zur Einführung eines länderübergreifenden Polizeikosten-Fonds. Fußballvereine sollen sich künftig auch an den Kosten für die Absicherung von Hochrisikospielen beteiligen. ⚽️ Unsere Landesverbände fordern schon lange, dass die Vereine einen Kostenbeitrag leisten. Der Schutz darf nicht nur den Steuerzahlern aufgebürdet werden. 💼 Die Einführung eines Fonds erfordert Transparenz bei der Ermittlung der Kosten. In Hamburg sei es momentan noch unklar, wie hoch die Personal- und Sachkosten tatsächlich sind. Hier müssen die Innen- und Finanzbehörden für Klarheit sorgen! 🕵️♂️ Ein Beispiel für die Dringlichkeit: Beim DFB-Pokalspiel zwischen dem 1. FC Phönix Lübeck und Borussia Dortmund in Hamburg verdienten mehrere Vereine, während die Polizeikosten allein von der Hansestadt Hamburg getragen wurden. Das ist aus unserer Sicht unfair! Deshalb brauchen wir einen richtigen Schritt für mehr Fairness im Profisport und eine gerechtere Verteilung der Kosten! 💬
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📬 Neuer Beitrag zum (geplatzten) Investorendeal der DFL Kaum ein Thema hat den deutschen Fußball in den letzten Wochen und Monaten so sehr bestimmt wie der geplante Investorendeal der DFL. In unserem neuesten Gastbeitrag beschäftigt sich Benedikt Winkler mit den Hintergründen und den rechtlichen Implikationen - mehr dazu im Beitrag 📖 Du bist ebenfalls am Sportrecht interessiert und hast Lust, einmal einen Gastkommentar für LAW MEETS SPORTS zu schreiben? Dann melde dich bei uns ⚽ #lawmeetssports #sportrecht #investorendeal #fanszene #wirbleibendran
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Was hat Fußball mit Fördermitteln gemeinsam? Bei beiden Disziplinen gibt es Schiedsrichter! Gestern beim EM-Spiel gegen die Schweiz hatte man manchmal den Eindruck, dass der Schiedsrichter nicht gerade für Deutschland war und dann hatten unsere Jungs auch noch kein Glück bis zur 92. Minute, aber sie gaben nicht auf und wurden zum Schluss doch noch mit einem 1:1 belohnt. Beim Fußball ist es der Schiedsrichter und zwei Schiedsrichter-Assistenten. Deren Aufgabe ist es natürlich das Spiel zu überwachen und dafür zu sorgen, dass alle Spielregeln eingehalten werden. Das klappt mal besser und mal nicht so gut. Diese Schiedsrichter gehören einem Verband, wie z.B. dem DFB an. Bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten heißt das Ponton zum Verband der Fußballer Förderträger. Dort sorgt der Gutachterausschuss und die Mitarbeiter des Förderträgers dafür, dass alle Parameter und Spielregeln des Projekts eingehalten werden. Auch dort werden Themen unterschiedlich bewertet, da je nach Gutachter andere Prioritäten als wichtiger angesehen werden. Eine gute Antragsstellung, die alles Wichtige, Details und Differenzierungsmerkmale berücksichtigt und auch bei nachfragen in der Leistung nicht nachlässt ist die Basis für eine Bewilligung. Wenn das Projekt erst einmal läuft, ist darauf zu achten, dass alle Zwischenziele, Stundenzettel, Aufwände und Zwischenberichte gut ausgearbeitet und eingereicht werden, damit das Projekt reibungslos laufen kann. Auch hier muss eine gute Fördermittelberatung den Stift in der Hand haben und den beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Rücken für ihre eigentliche Arbeit frei halten, nämlich die eigentliche F+E Arbeit. Wenn alle Unterlagen gut ausgearbeitet sind, kann der Fördergeber die Gelder auch schnell freigeben, was dem Projekt zugute kommt. #knowhowmanufaktur #steuerlicheforschungsfoerderung #zim #fördermittelberatung #sff #forschungsförderung #gutachterausschuss #forschungundentwicklung #arbeitsplan
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Der Streit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 ist vor dem BGH nun zum Ende gekommen. Geklärt ist damit aber weitem nicht alles. Welchen Einfluss hat der sogenannte Hannover96-Vertrag in Zukunft und ist das GmbH & Co. KGaA-Modell im Profifußball nun - auch für die übrigen Clubs mit dieser Organisationsstruktur - am Ende? Antworten dazu in meinem Beitrag im aktuellen Heft der GmbHR.
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Universitätsprofessor an der Universität Bayreuth | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und WIrtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Sportrecht
#Sportrecht aktuell – Folge 76 (Fortsetzung der Folge 61) An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Naht die kartellrechtliche Rettung der 50+1-Regel? Benni Hofmann berichtet im Kicker v. 6.5.2024, gestützt auf einen Fachaufsatz von Alexander Scheuch, die Rspr. des EuGH lege es nahe, dass es sich bei der 50+1-Regel nur um eine bewirkte (und nicht bezweckte) Wettbewerbsbeschränkung handele, die deshalb unter erleichterten Voraussetzungen (Meca-Medina-Test) gerechtfertigt werden könne. Hierzu folgende Bedenken: 1️⃣ Nach der neuesten Rspr des EuGH sind bezüglich bezweckter Wettbewerbsbeschränkungen u.a. die damit verfolgten objektiven Ziele zu ermitteln. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen stellte am 25.8.2011 fest (SpuRt 2011, 259 260): „Als Ziel sah es der DFB an, die Ausgliederung möglichst neutral für die Wettbewerbssituation der Bundesligen und die verbandlichen Strukturen zu gestalten. Insbesondere sollte die organisatorische Verbindung von Leistungssport (Lizenzligamannschaften) und Breitensport gewährleistet bleiben. Zu diesem Zweck wurde als Mindesthöhe des stimmrechtsbehafteten Eigenkapitals im Besitz des Muttervereins 50%+1 Stimmrecht festgelegt (im Folgenden: 50+1-Regelung). Auf diese Weise sollten eine aktive Gestaltung der Gesellschaft durch den Mutterverein sowie dessen aktiver Einfluss auf die Geschäfte der Spielbetriebsgesellschaft abschließend gesichert werden. Eine besondere Regelung erfolgte für die KGaA (Amtliche Mitteilung, a.a.O., u. B 1). Weitere Regelungen zielten darauf, eine Fremdbestimmung des sportlichen Wettbewerbs zu vermeiden (Amtliche Mitteilung, a.a.O., u. B 2).“ ➡ Die Sicherung des Einflusses des ausgliedernden Muttervereins in der Kapitalgesellschaft mittels der 50+1-Regel war also seinerzeit vom DFB explizit bezweckt. Warum sollten dann die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen für Muttervereine, die einen Mehrheitsinvestor für eine ausgegliederte Kapitalgesellschaft wünschen, und auch für potentielle Mehrheitsinvestoren nicht auch bezweckt gewesen sein? 2️⃣ Scheuch sieht in JZ 2024, 354, 359 Ähnlichkeiten zwischen dem niederländischen Verbot des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern im Jahr 2002, das der EuGH in Wouters als gerechtfertigt einstufte, und der 50+1-Regel. Er folgert: „Nach der Logik des EuGH kann in der Rechtssache Wouters keine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung vorgelegen haben, denn sonst hätte der Gerichtshof damals keine tatbestandsimmanente Ausnahme zu Art. 101 f. AEUV anerkennen dürfen.“ ➡ Dieser Rückschluss ist m.E. nicht überzeugend: ▶ Der EuGH traf hierzu in Wouters keinerlei Feststellungen, so dass sich solche tatsächlichen Unterstellungen verbieten. ▶ Der EuGH differenzierte bis zum 21.12.2023 bei der Anwendung des Wouters/Meca-Medina-Tests nicht danach, ob eine bewirkte oder bezweckte Wettbewerbsbeschränkung in Rede stand, weil diese Frage schlichtweg nicht entscheidungserheblich war.
EuGH-Urteil zu 50+1: Steilpass für den deutschen Weg
kicker.ch
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„Für eine Einigung bedarf es eines deutlich verbesserten Angebots“ - das ist die einhellige Meinung der Mitglieder des HSB-Hauptausschusses. Das ergaben die Diskussionen und Beratungen in der heutigen Sitzung, die die aktuellen Verhandlungen zum Sportfördervertrag (2025-2028) als Hauptthema hatten. ➡ Ergebnis ist eine Resolution, die die Stadt Hamburg auffordert, das vorliegende Angebot substantiell nachzubessern. Nach drei Verhandlungsrunden gibt es bisher noch keine Einigung zum Abschluss des Sportfördervertrags für die Jahre 2025–2028. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Verhandlungsdelegation des organisierten Sports – bestehend aus Hamburger Sportbund, Hamburger Sportjugend (HSJ) und dem Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV) – haben bislang zu keinem abschlussreifen Ergebnis geführt. Im Ergebnis fehlen mehr als 800.000 Euro für die nächsten beiden Jahre❗ Mehr Infos gibt es unter https://lnkd.in/egygDPPw #HamburgerSport
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Neue Entwicklung in Sachen Hannover 96 ./. Martin Kind und #50plus1: Der BGH hat die Revision gegen das #Urteil des OLG Celle zugelassen, mit der die Absetzung von Kind als Geschäftsführer für nichtig erklärt wurde: https://lnkd.in/eEFCyHtg Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass der Revision stattgegeben und die Abberufung als rechtswirksam bestätigt wird. Vielmehr hat der #BGH bisher nur entschieden, dass eine grundsätzliche Rechtsfrage im Raum steht, über die neu zu urteilen ist. Es kann also sein, - dass die Klage von Kind auch endgültig Erfolg hat, - dass sie abgewiesen wird - oder dass der Rechtsstreit ans OLG zurückverwiesen wird. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Vertrag zwischen Kapitalseite einerseits und Vereinsseite andererseits, mit dem eine Einigung über die Zuständigkeiten geregelt werden sollte - insbesondere auch im Hinblick auf die verbandsrechtlichen Zwänge der 50+1-Regel. Allerdings musste der Verein feststellen, dass die ihm nach Verbandsrecht zwingend zustehenden Kompetenzen nicht durchsetzbar waren. Die DFL hat dies jedoch bisher toleriert - was auch Auswirkungen im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung von 50+1 haben könnte: Eine Rechtfertigung für die Beschränkung des freien Wettbewerbs aus legitimen Gründen des Sports setzt in jedem Falle eine konsistente Durchsetzung der Regelung voraus. Diese steht in Frage, wenn einzelnen Wettbewerbern Vorteile gewährt werden (wie den Werksclubs, Kind oder auch bei RB Leipzig, wo deutlich zu Tage tritt, dass der eV nur zum Schein und zur Verschleierung der Beteiligung des Brauseherstellers agiert). Es bleibt abzuwarten, ob der BGH eine verbandsrechtskonforme Auslegung fordern wird oder welche anderen grundsätzlichen Rechtsfragen aus seiner Sicht für den Ausgang des Verfahrens relevant werden. Für Hannover 96 ergibt sich jedenfalls eine Chance, doch noch die aufgrund der 50+1-Regel zwingend erforderlichen Befugnisse durchsetzen zu können - was auch für den Erhalt der Lizenz wichtig wäre.
Der Bundesgerichtshof
bundesgerichtshof.de
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Der Wegfall eines der größten Gegner der „50+1“-Regel kann durchaus spannende Rechtsfragen mit Blick auf eine mögliche Abschaffung oder Änderung der „50+1“-Regel eröffnen! ⚽️⚖️ Gerne diskutieren mein Kollege Patrick Stadtbäumer und ich mit Ihnen/Euch die jeweiligen Meinungen hierzu.
Martin #Kind ist nicht länger Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Absetzung des durchaus umstrittenen Funktionärs vor zwei Jahren rechtmäßig war und Gültigkeit besitzt. Aus Sicht unserer Experten ist die Auffassung des BGH grundsätzlich nachvollziehbar und stringent. „Der Wegfall eines der größten Gegner der „50+1“-Regel kann durchaus spannende Rechtsfragen mit Blick auf eine mögliche Abschaffung oder Änderung der „50+1“-Regel aufkommen lassen“, so Julian Baldus und Dr. Patrick Stadtbäumer, die in einem Fachbeitrag jüngst auch die Rolle von Martin Kind im Rahmen des #Investorenbeschlusses und die damit rechtlichen Implikationen erläutert haben. Lesen Sie den Auszug aus der #SpoPrax hier: https://lnkd.in/eW9Jp9nx Den ganzen Artikel gibt es kostenpflichtig hier: https://lnkd.in/eDRkg5m2 Nomos Verlagsgesellschaft DFL Deutsche Fußball Liga
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Wie dürfen Unternehmen zur EM werben? ⚽🇪🇺 Bald ist es so weit: Vom 14. Juni bis 14. Juli steht Deutschland im Zentrum des europäischen Fußballs! Unternehmen wollen die Fußball-EM in Deutschland auch für ihre eigenen Zwecke nutzen. Doch beim Lizenz- und Markenrecht sollte man kein Foul begehen, sonst kann es teuer werden. 🟥💰 Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Magazins "Wirtschaftsdialoge", worauf Sie als Unternehmen bei Werbung zur EM achten sollten und was bei Verstößen passiert. 👉Den Link zum Artikel finden Sie in den Kommentaren. #ihk #ihkdarmstadt #EM #fußball #werbung 📸UEFA
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