32 Millionen Kund*innen erreichen und 20 Milliarden Euro sichern!
Ein Weckruf für den E-Commerce – Online-Shops unter der Lupe
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Online-Shop Besitzer*innen müssen jetzt handeln.
Eine aktuelle Studie von Aktion Mensch und Google zeigt: 4 von 5 Online-Shops sind nicht barrierefrei. Dabei wurden 71 der Top 500 Webseiten getestet und häufige Barrieren wie fehlende Kontraste, unlogischer Seitenaufbau, störende Banner und mangelnde Tastaturbedienbarkeit identifiziert. Das WebAIM Million 2024 Projekt bestätigt diese alarmierenden Ergebnisse: Rund 96% der Homepages der Top 1 Million Webseiten weisen Barrieren auf, wobei wiederholt geringe Kontraste, fehlende Beschreibungen und unlogischer Seitenaufbau als Kernbarrieren identifiziert wurden.
Diese Studien zeigen deutlich, dass viele Unternehmen das Potenzial und die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote noch nicht erkannt haben. Mit der Umsetzung von Barrierefreiheit können Sie sicherstellen, dass Sie alle potenziellen Kunden erreichen und sich gleichzeitig als Vorreiter in Sachen Inklusion positionieren.
Inklusion als strategischer Vorteil, mehr als nur Compliance
Barrierefreiheit ist nicht nur ein ethischer Dienst. Der strategische Vorteil, den Unternehmen daraus ziehen können, wird auch durch die Rechtslage vorangetrieben. Ignorieren kann teuer werden – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz droht bei Nichteinhaltung mit hohen Strafen.
Doch es geht nicht nur um die Einhaltung der Gesetzgebung. Die „Click-Away Pound“ Umfrage aus dem Jahr 2019 zeigt, dass Unternehmen rund 20 Milliarden Euro Umsatz entgehen, weil Nutzer*innen Online-Shops wegen mangelnder Barrierefreiheit verlassen haben. Hier kann nicht nur die potenzielle Zielgruppe um 5% erweitert werden; die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen verbessert außerdem die Suchmaschinenoptimierung erheblich und steigert den organischen Traffic um ca. 12%. Barrierefreiheit führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit und Benutzerfreundlichkeit, was wiederum zu weniger Supportanfragen führt. Nicht zuletzt steht Barrierefreiheit für Inklusion und setzt ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung – ein Aspekt, der heute mehr denn je an Bedeutung gewinnt.
Wir bieten rollenspezifische Workshops und Schulungen für Redakteur*innen, Entwickler*innen, Designer*innen, Projektmanager*innen und Tester*innen mit dem Ziel, das Bewusstsein für Barrierefreiheit im Team zu fördern und praktische Fähigkeiten zur Integration barrierefreier Standards im gesamten Entwicklungsprozess zu vermitteln. Darüber hinaus bieten wir professionelle Projektbegleitung und Unterstützung bei Neuentwicklungen, um sicherzustellen, dass Ihr Team das Thema umfassend versteht und effektiv umsetzen kann.
Quick Wins – Die Schlüssel zur Barrierefreiheit
Was ist das A und O der Zugänglichkeit? Entscheidend ist, dass Texte einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben und sich andere wichtige Elemente deutlich vom Hintergrund abheben. Weiße Sneaker vor weißem Hintergrund? Ein klares Hindernis. Falls Sie sich fragen wie das für Menschen mit Farbsehschwäche aussehen kann und wie sich das auf die Nutzung von ihrer Webseite auswirkt, können Sie das mit Hilfe von Simulations Plugins, wie beispielsweise dem Web Disability Simulator testen.
Empfohlen wird ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 für Texte und 3:1 für andere wichtige Elemente. Tools wie der Contrast Checker von who can use können helfen, die Kontraste zu überprüfen und anzupassen. Überschriften spielen eine zentrale Rolle auf Webseiten, da sie sowohl sehenden als auch blinden Nutzer*innen eine schnelle Orientierung bieten. Für einen logischen Seitenaufbau ist es wichtig, ausreichend Überschriften zu verwenden und diese semantisch korrekt zu kennzeichnen. Das Bookmarklet h123 bietet eine gute Möglichkeit, die Überschriftenhierarchie zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Insbesondere Redakteur*innen und Content Creators in den sozialen Medien sollten darauf achten, dass alle relevanten Bilder auf Webseiten oder in Beiträgen mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind. Dies ermöglicht Menschen mit Sehbehinderungen, die Inhalte wahrzunehmen. Die Beschreibungen sollten dabei präzise und aussagekräftig sein, um den Kontext und die Intention der Bilder zu vermitteln. Zur Überprüfung der Alternativtexte bietet sich z.B. das Bookmarklet von Paul J. Adams an. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit, sondern auch zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit digitaler Inhalte. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Gute Alternativtexte verbessern auch die SEO, denn Suchmaschinen können so ebenfalls die Inhalte der Bilder auslesen und in der Bildersuche ausgeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen anzugehen und zu verbessern. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir einen Audit an, unseren Accessibility QuickCheck, der Ihnen zeigt, wie barrierefrei Ihre digitalen Inhalte derzeit sind und welche Schritte Sie zur Optimierung unternehmen können.
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Der Einfluss von KI auf digitale Zugänglichkeit – automatisierte Helfer unter Aufsicht
Der Einsatz künstlicher Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit im digitalen Raum, indem Aufgaben wie die Erstellung alternativer Beschreibungen für Bilder und Videos, sowie die mehrsprachige Übersetzung von Websites automatisiert werden. Diese Fortschritte können dazu beitragen, das Nutzererlebnis für Menschen mit Behinderungen erheblich zu verbessern, indem sie Websites leichter navigierbar, verständlicher und insgesamt angenehmer gestalten. Unternehmen, die KI-gestützte Lösungen wie die Echtzeit-Untertitelung von Videos, die automatische Übersetzung in "Leichte Sprache" und die Generierung alternativer Bildbeschreibungen implementieren, können die Zugänglichkeit erheblich verbessern. Künstliche Intelligenz ist derzeit nicht in der Lage, alle Barrieren zu überprüfen oder vollständig zu beseitigen, sondern wirkt lediglich unterstützend. Die Qualität der Ergebnisse kann variieren und sollte daher regelmäßig überprüft werden.
KI neigt dazu, bestehende Muster und Stereotypen zu reproduzieren, sowie die Sinnhaftigkeit und Relevanz mancher Informationen nicht gut genug einschätzen zu können. Wir bei hmmh können in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielen, indem wir maßgeschneiderte KI Lösungen entwickeln und implementieren, die gezielt auf die Anforderungen der Barrierefreiheit eingehen und gleichzeitig den technologischen Fortschritt optimal nutzen.
Barrierefreiheit im Netz: Wer profitiert wirklich?
In Deutschland leben knapp 8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung – das sind rund 10% der Bevölkerung. Diese Gruppe ist im Schnitt 6,5 Tage pro Woche online und nutzt das Internet überdurchschnittlich intensiv. Für sie ist Barrierefreiheit im Internet unverzichtbar. Weitere 30% der Bevölkerung, also rund 24 Millionen Menschen, sind aufgrund von Sehschwäche, Farbfehlsichtigkeit oder motorischen Einschränkungen auf barrierefreie Angebote angewiesen. Ist das Internet wirklich so inklusiv, wie es sein sollte?
Bereits 2022 nutzt jede*r Dritte der über 80-Jährigen das Internet, bis zu 57% dieser Altersgruppe sind täglich online. In der Altersgruppe ab 60 Jahren und auch bei einkommensstarken Hochaltrigen liegt die Internetnutzung sogar bei 67%, Tendenz steigend. Diese Zahlen zeigen: Auch ältere Menschen sind zunehmend digital aktiv. Aber was ist mit dem Rest von uns?
Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen – auch temporäre oder situative Einschränkungen können jede*n von uns betreffen. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts steigt die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung proportional mit dem Alter. Es ist an der Zeit, das Thema Barrierefreiheit ernst zu nehmen und das Internet wirklich für alle zugänglich zu machen. Wenn Sie glauben, dass Barrierefreiheit nur ein Randthema ist, sollten Sie sich überlegen, wie schnell Sie selbst betroffen sind und davon profitieren könnten.
Neue Maßstäbe für Barrierefreiheit im eCommerce: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für den E-Commerce bringt dieses Gesetz wesentliche Änderungen mit sich: Websites, Online-Shops und Apps, die Informationen über Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Bußgeldern zwischen 10.000 und 100.000 Euro geahndet werden, wobei die Verpflichtung zur Barrierefreiheit des abgemahnten Angebots auch nach Zahlung einer Strafe bestehen bleibt. Dies unterstreicht die Bedeutung der inklusiven Gestaltung digitaler Angebote.
Damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, haben wir ein Handout erstellt, mit allen relevanten Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und konkreten Maßnahmen zum Thema „Barrierefreiheit im Web – Rechtslage“. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur Länder innerhalb der EU betroffen sind, sondern auch zahlreiche Länder weltweit ähnliche Regelungen eingeführt haben, um Barrierefreiheit im Web zu gewährleisten. Unternehmen müssen sich dieser globalen Herausforderung stellen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Barrierefreiheit ist nun ein Thema für Sie, jedoch wissen Sie nicht, wie Sie anfangen sollen? Wir bieten Ihnen hier ein kostenloses und unverbindliches Vorgespräch an.
Be an A11Y – Break Barriers