EU-Lieferkettengesetz nähert sich!

EU-Lieferkettengesetz nähert sich!

Heute hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes (JURI) mit 19 Ja-Stimmen grünes Licht für das europäische Lieferkettengesetz gegeben.

Am 1. Juni wird dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch das Europa Parlament dem überarbeiteten Entwurf zustimmen. Die Forderungen des Europäischen Parlamentes gehen damit über den Entwurf der EU-Kommission hinaus:

  • Mehr Unternehmen sollen in der EU von den Regeln erfasst werden, konkret sollen dies alle EU-Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und 40 Mio. weltweitem Umsatz sein.
  • Die Unternehmen müssten auch ihre Partner in der Wertschöpfungskette bei der Durchführung ihrer "Due Diligence " bewerten. Dies sollten nicht nur die Lieferanten, sondern auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verkauf, Vertrieb und Transport umfassen.
  • Diese Vorschriften sollen auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet wurden.
  • Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, sollten für Schäden haftbar gemacht werden, und die EU-Regierungen würden Aufsichtsbehörden einrichten, die die Befugnis haben, Sanktionen zu verhängen. Die Abgeordneten fordern, dass die Geldbußen mindestens 5% des weltweiten Nettoumsatzes betragen und dass Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
  • Dem angenommenen Text zufolge müssten Unternehmen mit den von ihren Handlungen betroffenen Menschen, einschließlich Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, in Kontakt treten, einen Beschwerdemechanismus einführen und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichtpolitik überwachen.
  • Um einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten, wären alle Unternehmensleiter verpflichtet, einen Übergangsplan umzusetzen, der mit einer globalen Erwärmungsgrenze von 1,5 °C vereinbar ist. 
  • Die Gesetzgebung muss die Themen Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Umweltverschmutzung und Biodiversität abdecken.

Die Regelungen des Europäischen Lieferkettengesetz sind zwar weniger bürokratisch, dafür aber deutlich 'durchsetzungsstärker' als die deutsche Variante des Lieferkettengesetzes.

Hier die Presseinfo von JURI und EP von heute: Corporate sustainability: firms to tackle impact on human rights and environment | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

Markus Schering

Unternehmensberatung Intralogistik / Prozessoptimierung Lager und Transport / Schulung Logistikpersonal

1 Jahr

Interessant, was da auch auf den Mittelstand zukommt... Haltet uns informiert! 👍

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