Heid & Partner analysieren das Regierungsprogramm 2020-2024 aus Sicht des Vergaberechts
Die neue Bundesregierung hat am 2.1.2020 der Öffentlichkeit ihr Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2020-2024 präsentiert. Die „nachhaltige öffentliche Vergabe sicherstellen“ lautet es bereits im ersten Kapitel zum Thema „Verfassung, Verwaltung & Transparenz“. Geplant ist die Einführung von ökosozialen Vergabekriterien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind. Als Unterpunkte soll es daher zu einem Einsatz für eine Stärkung der Regionalität im Rahmen EU-rechtlicher Vergaberichtlinien kommen sowie im Sinne des beschlossenen Bestbieterprinzips der Fokus auf Qualitätskriterien gelegt werden.
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