Neue Berichtspflichten für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung treffen Fondsbranche
Ende April 2018 hatte EIOPA den Beschluss über die regelmäßigen EIOPA-Auskunftsersuchen an die nationalen Aufsichtsbehörden über die Bereitstellung von Informationen zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht und dadurch deutliche Proteste hervorgerufen, da es an einer gesetzlichen Grundlage für diese Beschlussfassung und dem nunmehr statuierten regelmäßigen Reporting gibt. Im Ergebnis wurde damit weitgehend analog zur dritten Säule von Solvency-II für Versicherungsunternehmen ein EU-weit einheitlicher Berichterstattungsrahmen für die EbAV geschaffen, der sich dann entsprechend auch auf Fondsanlagen erstreckt und zwar einschließlich der Anwendung des Look-through-Ansatzes. Hierauf haben sich also auch die Fondsgesellschaften einzustellen und müssen zukünftig auch diesen Berichtspflichten ihrer Anleger entsprechen.
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