Sie verlangt von bestimmten großen Unternehmen die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, um den Investoren und anderen Interessenträgern ein umfassenderes Bild des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu vermitteln.
Die Richtlinie gilt für bestimmte große Unternehmen und Gruppen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Informationen
Diese Unternehmen sind verpflichtet, einen Überblick über ihr Geschäftsmodell, ihre Konzepte, Ergebnisse, wesentlichen Risiken und Leistungsindikatoren zu vermitteln. Dazu gehören
Verfolgen Unternehmen in Bezug auf einen dieser Belange kein Konzept, sollte die nichtfinanzielle Erklärung eine Erläuterung enthalten, warum dies nicht der Fall ist. Die Unternehmen berichten zudem über ihr Konzept für die Diversität ihres Vorstands.
Leitlinien
Unternehmen legen diese Informationen in der Regel in ihrem Jahresbericht offen, einige EU-Länder haben jedoch entschieden, den Unternehmen zu erlauben, diese Informationen in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen, falls sie dies wünschen. Bei der Erstellung ihrer Erklärungen können die Unternehmen nationale, europäische oder internationale Orientierungshilfen wie zum Beispiel den Global Compact der Vereinten Nationen nutzen.
Die Europäische Kommission verfasste im Jahr 2017 unverbindliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Im Jahr 2019 erarbeitet sie zusätzliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über das Klima.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind nicht verpflichtet, eine Erklärung vorzulegen, wenn die Informationen im Bericht ihres Mutterunternehmens (d. h. des Unternehmens, welches das Management und den Geschäftsbetrieb des Tochterunternehmens steuert) enthalten sind.
Die Richtlinie ist am 5. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen mussten im Einklang mit der Richtlinie erstmals im Jahr 2018 über das Geschäftsjahr 2017 Bericht erstatten.
Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1-9)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/95/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19-76)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 17.05.2019